Umbau eines Klassentraktes im Untergeschoss der Otto-Hahn Realschule Plus, Bitburg in ein offenes Lernkonzept; hier Planungsleistungen der Tragwerksplanung (Los 3)
Die Realschule (Ende 1960er-Jahre erbaut) ist ein viergeschossiges Gebäude mit angegliederter Sporthalle im Wohngebiet Talweg 7, 54634 Bitburg. Das Gebäude verfügt über eine eigene Gasheizung mit Heizkörpern, dezentraler Warmwasserbereitung, einen Aufzug und eine PV-Anlage; die Hauptelektroverteilung wurde 2012 ertüchtigt. Die Sporthalle wird medientechnisch aus dem Schulgebäude versorgt. Nach einem Wasserschaden im Oktober 2025 wurde das Untergeschoss der Ostspange großflächig zurückgebaut (Schadensanalyse/Rückbau weitgehend abgeschlossen). Die anstehende Sanierung soll genutzt werden, um ein zukunftsfähiges, auf weitere Geschosse übertragbares Raum- und Nutzungskonzept zu entwickeln und im Untergeschoss umzusetzen; zudem soll die Sporthalle versorgungstechnisch autark erschlossen werden. Der bisherige Klassentrakt umfasste: 5 Klassenräume, Archivraum, Schüler-Aufenthaltsraum, Hausmeister-Aufenthaltsraum, Naturwissenschafts-Fachklassenraum mit Nebenraum sowie Heizungsraum. Der Klassentrakt im Untergeschoss soll in eine offene, multifunktionale Lernlandschaft umgebaut werden (Heizungsraum bleibt unberührt). Derzeit werden dort 115 Schüler in fünf Räumen unterrichtet; künftig sind sechs Klassenräume für 150 Schüler vorgesehen. An der Schule werden ca. 30-40 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, in Hauptfächern/Naturwissenschaften mit individueller Förderung durch Förderlehrkräfte - mangels Differenzierungsräumen bislang im Klassenraum parallel zur übrigen Gruppe. Der Umbau soll dem durch räumlich nahe Differenzierungsräume abhelfen. Im Rahmen des Startchancenprogramms sind zusätzlich sechs pädagogische Fachkräfte tätig. Zielkonzept sind kleine Lernlandschaften aus je 3-4 Klassenräumen mit angebundenem offenem Differenzierungsraum. Vorgesehene Raumnutzung nach Umbau: 6 gleich große Klassenräume Mindestens 2 Differenzierungsräume Flurbereich als offene Lernlandschaft Heizungsraum (unverändert, nicht Teil der Planung) Ausreichende Abstellflächen. Ein mit der Brandschutzdienststelle des Eifelkreises Bitburg-Prüm abgestimmter Vorentwurf bestätigt die grundsätzliche brandschutztechnische Machbarkeit der offenen Lernlandschaft, vorausgesetzt Sichtverbindungen innerhalb der Lerncluster und ein zweiter Rettungsweg nach außen (Unterteilung des UG als Flurschule in zwei Bereiche/Lerncluster). Die Tragfähigkeit der Bestandskonstruktion wurde geprüft; der Umbau nach dem Lernhauskonzept ist technisch möglich. (Die fachtechnische Stellungnahme ist Bestandteil der Ausschreibung und in den Vergabeunterlagen enthalten.) Mittel- und langfristig ist die Zielrichtung dieses Raum- und Nutzungskonzepts auf die weiteren Geschosse der Otto-Hahn-Realschule Plus zu übertragen. Gegenstand der Planungsleistung ist zudem die Erweiterung eines bestehenden Klassenraums durch einen Anbau bis zur Flucht der Außenkante des darüberliegenden Geschosses. Die Erweiterung ist so zu dimensionieren, dass die für einen Klassenraum erforderliche Raumgröße unter Berücksichtigung der geltenden schulbaulichen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen erreicht wird. Ziel ist der Abschluss des Bauvorhabens zum Schuljahresbeginn 2027/2028; die Bauausführung erfolgt im laufenden Schulbetrieb, lärmintensive Arbeiten außerhalb der Unterrichtszeiten bzw. in den Ferien. Die Vergabeunterlagen enthalten den Vorentwurf, die Planunterlagen sowie die fachtechnische Stellungnahme der Tragwerksplanung. Die vorliegenden Planungsunterlagen beinhalten die Leistungsphasen 1 bis 2 und anteilig die Leistungsphase 3. Die weitere Planung muss darauf aufbauend erfolgen, da die Vorentwurfsplanung bereits eng mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt worden ist.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau eines Klassentraktes im Untergeschoss der Otto-Hahn Realschule Plus, Bitburg in ein offenes Lernkonzept; hier Planungsleistungen der Tragwerksplanung (Los 3)
Kurze Beschreibung:
Die Realschule (Ende 1960er-Jahre erbaut) ist ein viergeschossiges Gebäude mit angegliederter Sporthalle im Wohngebiet Talweg 7, 54634 Bitburg. Das Gebäude verfügt über eine eigene Gasheizung mit Heizkörpern, dezentraler Warmwasserbereitung, einen Aufzug und eine
PV-Anlage; die Hauptelektroverteilung wurde 2012 ertüchtigt. Die Sporthalle wird medientechnisch aus dem Schulgebäude versorgt. Nach einem Wasserschaden im Oktober 2025 wurde das Untergeschoss der Ostspange großflächig zurückgebaut (Schadensanalyse/Rückbau weitgehend abgeschlossen). Die anstehende Sanierung soll genutzt werden, um ein zukunftsfähiges, auf weitere Geschosse übertragbares
Raum- und Nutzungskonzept zu entwickeln und im Untergeschoss umzusetzen; zudem soll die Sporthalle versorgungstechnisch autark erschlossen werden. Der bisherige Klassentrakt umfasste: 5 Klassenräume, Archivraum, Schüler-Aufenthaltsraum, Hausmeister-Aufenthaltsraum, Naturwissenschafts-Fachklassenraum mit Nebenraum sowie Heizungsraum.
Der Klassentrakt im Untergeschoss soll in eine offene, multifunktionale Lernlandschaft umgebaut werden (Heizungsraum bleibt unberührt). Derzeit werden dort 115 Schüler in fünf Räumen unterrichtet; künftig sind sechs Klassenräume für 150 Schüler vorgesehen. An der Schule werden ca. 30-40 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, in Hauptfächern/Naturwissenschaften mit individueller Förderung durch Förderlehrkräfte - mangels Differenzierungsräumen bislang im Klassenraum parallel zur übrigen Gruppe. Der Umbau soll dem durch räumlich nahe Differenzierungsräume abhelfen. Im Rahmen des Startchancenprogramms sind zusätzlich sechs pädagogische Fachkräfte tätig.
Zielkonzept sind kleine Lernlandschaften aus je 3-4 Klassenräumen mit angebundenem offenem Differenzierungsraum.
Vorgesehene Raumnutzung nach Umbau:
6 gleich große Klassenräume
Mindestens 2 Differenzierungsräume
Flurbereich als offene Lernlandschaft
Heizungsraum (unverändert, nicht Teil der Planung)
Ausreichende Abstellflächen.
Ein mit der Brandschutzdienststelle des Eifelkreises Bitburg-Prüm abgestimmter Vorentwurf bestätigt die grundsätzliche brandschutztechnische Machbarkeit der offenen Lernlandschaft, vorausgesetzt Sichtverbindungen innerhalb der Lerncluster und ein zweiter Rettungsweg nach außen (Unterteilung des UG als Flurschule in zwei Bereiche/Lerncluster). Die Tragfähigkeit der Bestandskonstruktion wurde geprüft; der Umbau nach dem Lernhauskonzept ist technisch möglich. (Die fachtechnische Stellungnahme ist Bestandteil der Ausschreibung und in den Vergabeunterlagen enthalten.)
Mittel- und langfristig ist die Zielrichtung dieses Raum- und Nutzungskonzepts auf die weiteren Geschosse der Otto-Hahn-Realschule Plus zu übertragen.
Gegenstand der Planungsleistung ist zudem die Erweiterung eines bestehenden Klassenraums durch einen Anbau bis zur Flucht der Außenkante des darüberliegenden Geschosses. Die Erweiterung ist so zu dimensionieren, dass die für einen Klassenraum erforderliche Raumgröße unter Berücksichtigung der geltenden schulbaulichen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen erreicht wird.
Ziel ist der Abschluss des Bauvorhabens zum Schuljahresbeginn 2027/2028; die Bauausführung erfolgt im laufenden Schulbetrieb, lärmintensive Arbeiten außerhalb der Unterrichtszeiten bzw. in den Ferien. Die Vergabeunterlagen enthalten den Vorentwurf, die Planunterlagen sowie die
fachtechnische Stellungnahme der Tragwerksplanung. Die vorliegenden Planungsunterlagen beinhalten die Leistungsphasen 1 bis 2 und anteilig die Leistungsphase 3. Die weitere Planung muss darauf aufbauend erfolgen, da die Vorentwurfsplanung bereits eng mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt worden ist.
Die Realschule (Ende 1960er-Jahre erbaut) ist ein viergeschossiges Gebäude mit angegliederter Sporthalle im Wohngebiet Talweg 7, 54634 Bitburg. Das Gebäude verfügt über eine eigene Gasheizung mit Heizkörpern, dezentraler Warmwasserbereitung, einen Aufzug und eine
PV-Anlage; die Hauptelektroverteilung wurde 2012 ertüchtigt. Die Sporthalle wird medientechnisch aus dem Schulgebäude versorgt. Nach einem Wasserschaden im Oktober 2025 wurde das Untergeschoss der Ostspange großflächig zurückgebaut (Schadensanalyse/Rückbau weitgehend abgeschlossen). Die anstehende Sanierung soll genutzt werden, um ein zukunftsfähiges, auf weitere Geschosse übertragbares
Raum- und Nutzungskonzept zu entwickeln und im Untergeschoss umzusetzen; zudem soll die Sporthalle versorgungstechnisch autark erschlossen werden. Der bisherige Klassentrakt umfasste: 5 Klassenräume, Archivraum, Schüler-Aufenthaltsraum, Hausmeister-Aufenthaltsraum, Naturwissenschafts-Fachklassenraum mit Nebenraum sowie Heizungsraum.
Der Klassentrakt im Untergeschoss soll in eine offene, multifunktionale Lernlandschaft umgebaut werden (Heizungsraum bleibt unberührt). Derzeit werden dort 115 Schüler in fünf Räumen unterrichtet; künftig sind sechs Klassenräume für 150 Schüler vorgesehen. An der Schule werden ca. 30-40 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet, in Hauptfächern/Naturwissenschaften mit individueller Förderung durch Förderlehrkräfte - mangels Differenzierungsräumen bislang im Klassenraum parallel zur übrigen Gruppe. Der Umbau soll dem durch räumlich nahe Differenzierungsräume abhelfen. Im Rahmen des Startchancenprogramms sind zusätzlich sechs pädagogische Fachkräfte tätig.
Zielkonzept sind kleine Lernlandschaften aus je 3-4 Klassenräumen mit angebundenem offenem Differenzierungsraum.
Vorgesehene Raumnutzung nach Umbau:
6 gleich große Klassenräume
Mindestens 2 Differenzierungsräume
Flurbereich als offene Lernlandschaft
Heizungsraum (unverändert, nicht Teil der Planung)
Ausreichende Abstellflächen.
Ein mit der Brandschutzdienststelle des Eifelkreises Bitburg-Prüm abgestimmter Vorentwurf bestätigt die grundsätzliche brandschutztechnische Machbarkeit der offenen Lernlandschaft, vorausgesetzt Sichtverbindungen innerhalb der Lerncluster und ein zweiter Rettungsweg nach außen (Unterteilung des UG als Flurschule in zwei Bereiche/Lerncluster). Die Tragfähigkeit der Bestandskonstruktion wurde geprüft; der Umbau nach dem Lernhauskonzept ist technisch möglich. (Die fachtechnische Stellungnahme ist Bestandteil der Ausschreibung und in den Vergabeunterlagen enthalten.)
Mittel- und langfristig ist die Zielrichtung dieses Raum- und Nutzungskonzepts auf die weiteren Geschosse der Otto-Hahn-Realschule Plus zu übertragen.
Gegenstand der Planungsleistung ist zudem die Erweiterung eines bestehenden Klassenraums durch einen Anbau bis zur Flucht der Außenkante des darüberliegenden Geschosses. Die Erweiterung ist so zu dimensionieren, dass die für einen Klassenraum erforderliche Raumgröße unter Berücksichtigung der geltenden schulbaulichen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen erreicht wird.
Ziel ist der Abschluss des Bauvorhabens zum Schuljahresbeginn 2027/2028; die Bauausführung erfolgt im laufenden Schulbetrieb, lärmintensive Arbeiten außerhalb der Unterrichtszeiten bzw. in den Ferien. Die Vergabeunterlagen enthalten den Vorentwurf, die Planunterlagen sowie die
fachtechnische Stellungnahme der Tragwerksplanung. Die vorliegenden Planungsunterlagen beinhalten die Leistungsphasen 1 bis 2 und anteilig die Leistungsphase 3. Die weitere Planung muss darauf aufbauend erfolgen, da die Vorentwurfsplanung bereits eng mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt worden ist.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphase 3 (anteilig) sowie die Leistungsphasen 4 bis 6 hinsichtlich der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 zur HOAI zu vergeben. Da im Zuge der durchgeführten Vorplanung wesentliche Teile der Leistungsphase 3 erbracht wurden, ist diese nur noch mit einem verbleibenden Leistungsumfang von 50% zu bearbeiten. Die Leistungsphasen 4 bis 6 sind vollständig zu erbringen.
Darüber hinaus sollen folgende besondere Leistungen vergeben werden:
• Einarbeitung in die bereits vorhandene Vorentwurfsplanung.
• Besondere Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung):
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
- Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphase 3 (anteilig) sowie die Leistungsphasen 4 bis 6 hinsichtlich der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 zur HOAI zu vergeben. Da im Zuge der durchgeführten Vorplanung wesentliche Teile der Leistungsphase 3 erbracht wurden, ist diese nur noch mit einem verbleibenden Leistungsumfang von 50% zu bearbeiten. Die Leistungsphasen 4 bis 6 sind vollständig zu erbringen.
Darüber hinaus sollen folgende besondere Leistungen vergeben werden:
• Einarbeitung in die bereits vorhandene Vorentwurfsplanung.
• Besondere Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung):
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
- Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 5.1. der Bekanntmachung bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter § 3, Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 5.1. der Bekanntmachung bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter § 3, Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Teamwertung
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-28 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-28 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-28 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG).
1.6. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.10. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.11. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.12. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG).
1.6. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.10. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.11. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.12. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2016) im Bereich des Leistungsbildes der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1. zu § 51 Abs. 5 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Mindestens ein Projekt für den Umbau oder die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes;
• mindestens ein Projekt hinsichtlich Umbau oder Sanierung für ein Gebäude mit mindestens 500 m² Bruttogrundfläche (BGF);
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der BGF (Bruttogrundfläche) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2016) im Bereich des Leistungsbildes der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1. zu § 51 Abs. 5 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Mindestens ein Projekt für den Umbau oder die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes;
• mindestens ein Projekt hinsichtlich Umbau oder Sanierung für ein Gebäude mit mindestens 500 m² Bruttogrundfläche (BGF);
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der BGF (Bruttogrundfläche) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind.
Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind.
Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach den §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen.
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
2) Für die Teilnahme am Verfahren sind das in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 21.09.2026 bei der Vergabestelle einzureichen.
5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
6) Die Kosten für das Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
2) Für die Teilnahme am Verfahren sind das in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 21.09.2026 bei der Vergabestelle einzureichen.
5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
6) Die Kosten für das Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 162234📞
URL: https://mwtek.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 167-597701 (2026-08-28)