VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
5 / 6
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation 5 / 6 befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird der Nachweis
verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 12.06.2023 um 10:00 Uhr unter dem gegenständlichen
Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende
Stelle zu richten. Die Übersicht zu Bieterfragen und den entsprechenden Antworten ist lediglich unter dem
gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen.
Die Vergabeunterlagen werden auf der elektronischen Vergabeplattform des Landes Berlin http://
www.vergabeplattform.berlin.de zum Download zur Verfügung gestellt. Eine Bewerbung ist über die
Vergabeplattform des Landes Berlin unter
http://www.vergabeplattform.berlin.de
möglich.
Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich
in elektronischer Form bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen
ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite
http://www.berlin.de/vergabeplattform/
veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (
www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.