Im Darmstädter Ludwigshöhviertel, einem neuen Wohngebiet für rund 3.100 Bewohner, sind der Umbau und die Sanierung des ehemaligen Kasernengebäudes 4004 zu einem Familienzentrum mit Integration eines Jugendzentrums und Räumen für die Gemeinwesenarbeit sowie die Gestaltung neuer Freianlagen im Außenbereich geplant. Das Gebäude ist Teil des neuen Bildungscampus der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der Bildungscampus wird in Zukunft aus vier Gebäuden bestehen: Aus dem Familienzentrum im Süden, dem ehemaligen Kasernengebäude 4001 (zukünftige Nutzung unbekannt) im Westen sowie den Neubauten der Kita Ludwigshöhviertel und der Grundschule Ludwigshöhviertel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Sanierung ehemaliges Kasernengebäude 4004 zu einem Familienzentrum, Ludwigshöhviertel
Referenznummer: LFZ_3_XBE-0
Kurze Beschreibung:
Im Darmstädter Ludwigshöhviertel, einem neuen Wohngebiet für rund 3.100 Bewohner, sind der Umbau und die Sanierung des ehemaligen Kasernengebäudes 4004 zu einem Familienzentrum mit Integration eines Jugendzentrums und Räumen für die Gemeinwesenarbeit sowie die Gestaltung neuer Freianlagen im Außenbereich geplant. Das Gebäude ist Teil des neuen Bildungscampus der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der Bildungscampus wird in Zukunft aus vier Gebäuden bestehen: Aus dem Familienzentrum im Süden, dem ehemaligen Kasernengebäude 4001 (zukünftige Nutzung unbekannt) im Westen sowie den Neubauten der Kita Ludwigshöhviertel und der Grundschule Ludwigshöhviertel.
Im Darmstädter Ludwigshöhviertel, einem neuen Wohngebiet für rund 3.100 Bewohner, sind der Umbau und die Sanierung des ehemaligen Kasernengebäudes 4004 zu einem Familienzentrum mit Integration eines Jugendzentrums und Räumen für die Gemeinwesenarbeit sowie die Gestaltung neuer Freianlagen im Außenbereich geplant. Das Gebäude ist Teil des neuen Bildungscampus der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der Bildungscampus wird in Zukunft aus vier Gebäuden bestehen: Aus dem Familienzentrum im Süden, dem ehemaligen Kasernengebäude 4001 (zukünftige Nutzung unbekannt) im Westen sowie den Neubauten der Kita Ludwigshöhviertel und der Grundschule Ludwigshöhviertel.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 LFZ_3_0_XBE.0
Titel: Baustelleneinrichtung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Baustelleneinrichtung dient der Baustelle Familienzentrum Ludwigshöhviertel und der Baustelle Grundschule Ludwigshöhviertel und wird im Zeitraum 08.2026 – 07.2029 durch unterschiedliche Unternehmen zeitgleich genutzt.
Sie umfasst eine doppelstöckige Containeranlage aus 2x3 Containern für Besprechung und Tagesunterkünfte sowie zwei einzeln stehende Sanitärcontainer. Die Anlage wird auf einem benachbarten öffentlichen Platz errichtet. Alle Genehmigungen für die Containeranlage sind vom AN zu beantragen.Die Containeranlage wird mit einem 113m langen Bauzaun umzäunt.
Im Baufeld Familienzentrum Ludwigshöhviertel werden als Schutzlage im Bereich zweier Rigolen ca. 260m² Stahlplatten verlegt.
Terminschiene:
Beginn Abstimmung der Planung: 13.07.2026
Beginn der Ausführung auf Baustelle: 03.08.2026
Ausführungsende: 07.08.2026
Die Baustelleneinrichtung dient der Baustelle Familienzentrum Ludwigshöhviertel und der Baustelle Grundschule Ludwigshöhviertel und wird im Zeitraum 08.2026 – 07.2029 durch unterschiedliche Unternehmen zeitgleich genutzt.
Sie umfasst eine doppelstöckige Containeranlage aus 2x3 Containern für Besprechung und Tagesunterkünfte sowie zwei einzeln stehende Sanitärcontainer. Die Anlage wird auf einem benachbarten öffentlichen Platz errichtet. Alle Genehmigungen für die Containeranlage sind vom AN zu beantragen.Die Containeranlage wird mit einem 113m langen Bauzaun umzäunt.
Im Baufeld Familienzentrum Ludwigshöhviertel werden als Schutzlage im Bereich zweier Rigolen ca. 260m² Stahlplatten verlegt.
Terminschiene:
Beginn Abstimmung der Planung: 13.07.2026
Beginn der Ausführung auf Baustelle: 03.08.2026
Ausführungsende: 07.08.2026
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Karl-Plagge-Platz 2
Postleitzahl: 64285
Stadt: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-03 📅
Datum des Endes: 2026-08-07 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-20 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-20 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-20 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-13 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a Abs. 1 EU VOB/A.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen:
Vorlage eines Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen:
Vorlage eines Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Einzelheiten siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung Eignung) soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Einzelheiten siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung Eignung) soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- für 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben entsprechend VHB-Formblatt 444. Eine Leistung ist nur dann vergleichbar, wenn sie mit Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Diese Nachweise sind ebenfalls von präqualifizierten Unternehmen einzureichen, wenn das jeweilige Angebot in die engere Wahl kommt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen des Formblatts 124 auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bedingungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb der Frist, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere folgende Unterlagen:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- für 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben entsprechend VHB-Formblatt 444. Eine Leistung ist nur dann vergleichbar, wenn sie mit Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Diese Nachweise sind ebenfalls von präqualifizierten Unternehmen einzureichen, wenn das jeweilige Angebot in die engere Wahl kommt.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wissenschaftsstadt Darmstadt vertr. durch Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.KG (DSE)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 00008708
Postanschrift: Mina-Rees-Str. 10
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: HEAG Holding AG
E-Mail: vergabe@heag.de📧
Telefon: +49 6151 7092538📞
URL: https://www.darmstadt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E82661812🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E82661812🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen („Verpflichtungserklärung (HVTG)“)
3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung („Erklärung_RUS_Sanktionen“).
4. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 6 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a Abs. 1 EU VOB/A.
6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden.
7. Bieterfragen dürfen bis 10 Kalendertage vor Angebotsfrist über das Kommunikationstool der Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG, und HVTG.
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot einzureichen sind:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen („Verpflichtungserklärung (HVTG)“)
3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung („Erklärung_RUS_Sanktionen“).
4. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 6 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a Abs. 1 EU VOB/A.
6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden.
7. Bieterfragen dürfen bis 10 Kalendertage vor Angebotsfrist über das Kommunikationstool der Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG, und HVTG.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."
Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen."
Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 075-262912 (2026-04-15)