Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276561
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
- Bestätigung über den Umsatz an Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden,
- Verfügbare technische Ausrüstung