Zur Sicherstellung des Schienenverkehrs während der Generalsanierung der Strecke Lübeck – Hamburg im Jahr 2028 soll die Bahnstrecke 1121 Lübeck – Büchen als Umleitungsstrecke genutzt werden. Dafür ist es erforderlich, diese Strecke technisch auf die zusätzlichen Zugverkehre vorzubereiten. Die Maßnahme umfasst die technische Ertüchtigung der Strecke Lübeck – Büchen, um einen Teil der Verbindungen zwischen Hamburg und Lübeck während der Bauzeit aufnehmen zu können. Ziel ist es - auch während der Totalsperrung der Strecke 1120 - einen möglichst stabilen und zuverlässigen Bahnbetrieb aufrechtzuerhalten. Die vorbereitenden Maßnahmen dienen ausschließlich der temporären Nutzung als Umleitungsstrecke und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Personen- und Güterverkehrs im betroffenen Zeitraum. Die betrachtete Eisenbahnstrecke liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und ist Teil der Eisenbahnstrecke mit der Streckennummer 1121. Sie verläuft im Streckenabschnitt zwischen Lübeck und Büchen und ist im Netz als Hauptbahn eingeordnet. Die Strecke ist nicht elektrifiziert und erstreckt sich über den Streckenkilometer 2,482 bis 46,598. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen u.a. Kabeltiefbaumaßnahmen zur Herstellung von Baufreiheiten für den Stellwerksausrüster und Anbindung der Ausrüstungsgewerke vergeben werden, sowie die Herstellung der Stellwerksumfelder und Freianlagen. Die Kabeltiefbauarbeiten und Rückbauarbeiten sollen hauptsächlich in der ersten, angemeldeten Sperrpause vom 19.10.2026 bis zum 12.12.2026 umgesetzt werden. Da im Rahmen der Ertüchtigung eine Vielzahl von unterschiedlichen Gewerken auf der Baustelle sein wird, ist davon auszugehen, dass einzelne Maßnahmen der Kabeltiefbauausschreibung in der zweiten, angemeldeten Sperrpause vom 05.02.2027 bis zum 14.05.2027 erfolgen müssen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umleiterstrecke Lübeck - Büchen, Kabeltiefbau
Reference number: 26FEI86638
Kurze Beschreibung:
“Zur Sicherstellung des Schienenverkehrs während der Generalsanierung der Strecke Lübeck – Hamburg im Jahr 2028 soll die Bahnstrecke 1121 Lübeck – Büchen als...”
Kurze Beschreibung
Zur Sicherstellung des Schienenverkehrs während der Generalsanierung der Strecke Lübeck – Hamburg im Jahr 2028 soll die Bahnstrecke 1121 Lübeck – Büchen als Umleitungsstrecke genutzt werden. Dafür ist es erforderlich, diese Strecke technisch auf die zusätzlichen Zugverkehre vorzubereiten.
Die Maßnahme umfasst die technische Ertüchtigung der Strecke Lübeck – Büchen, um einen Teil der Verbindungen zwischen Hamburg und Lübeck während der Bauzeit aufnehmen zu können. Ziel ist es - auch während der Totalsperrung der Strecke 1120 - einen möglichst stabilen und zuverlässigen Bahnbetrieb aufrechtzuerhalten.
Die vorbereitenden Maßnahmen dienen ausschließlich der temporären Nutzung als Umleitungsstrecke und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Personen- und Güterverkehrs im betroffenen Zeitraum.
Die betrachtete Eisenbahnstrecke liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und ist Teil der Eisenbahnstrecke mit der Streckennummer 1121. Sie verläuft im Streckenabschnitt zwischen Lübeck und Büchen und ist im Netz als Hauptbahn eingeordnet. Die Strecke ist nicht elektrifiziert und erstreckt sich über den Streckenkilometer 2,482 bis 46,598.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen u.a. Kabeltiefbaumaßnahmen zur Herstellung von Baufreiheiten für den Stellwerksausrüster und Anbindung der Ausrüstungsgewerke vergeben werden, sowie die Herstellung der Stellwerksumfelder und Freianlagen.
Die Kabeltiefbauarbeiten und Rückbauarbeiten sollen hauptsächlich in der ersten, angemeldeten Sperrpause vom 19.10.2026 bis zum 12.12.2026 umgesetzt werden. Da im Rahmen der Ertüchtigung eine Vielzahl von unterschiedlichen Gewerken auf der Baustelle sein wird, ist davon auszugehen, dass einzelne Maßnahmen der Kabeltiefbauausschreibung in der zweiten, angemeldeten Sperrpause vom 05.02.2027 bis zum 14.05.2027 erfolgen müssen.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Sicherstellung des Schienenverkehrs während der Generalsanierung der Strecke Lübeck – Hamburg im Jahr 2028 soll die Bahnstrecke 1121 Lübeck – Büchen als...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Sicherstellung des Schienenverkehrs während der Generalsanierung der Strecke Lübeck – Hamburg im Jahr 2028 soll die Bahnstrecke 1121 Lübeck – Büchen als Umleitungsstrecke genutzt werden. Dafür ist es erforderlich, diese Strecke technisch auf die zusätzlichen Zugverkehre vorzubereiten.
Die Maßnahme umfasst die technische Ertüchtigung der Strecke Lübeck – Büchen, um einen Teil der Verbindungen zwischen Hamburg und Lübeck während der Bauzeit aufnehmen zu können. Ziel ist es - auch während der Totalsperrung der Strecke 1120 - einen möglichst stabilen und zuverlässigen Bahnbetrieb aufrechtzuerhalten.
Die vorbereitenden Maßnahmen dienen ausschließlich der temporären Nutzung als Umleitungsstrecke und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Personen- und Güterverkehrs im betroffenen Zeitraum.
Die betrachtete Eisenbahnstrecke liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und ist Teil der Eisenbahnstrecke mit der Streckennummer 1121. Sie verläuft im Streckenabschnitt zwischen Lübeck und Büchen und ist im Netz als Hauptbahn eingeordnet. Die Strecke ist nicht elektrifiziert und erstreckt sich über den Streckenkilometer 2,482 bis 46,598.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen u.a. Kabeltiefbaumaßnahmen zur Herstellung von Baufreiheiten für den Stellwerksausrüster und Anbindung der Ausrüstungsgewerke vergeben werden, sowie die Herstellung der Stellwerksumfelder und Freianlagen.
Die Kabeltiefbauarbeiten und Rückbauarbeiten sollen hauptsächlich in der ersten, angemeldeten Sperrpause vom 19.10.2026 bis zum 12.12.2026 umgesetzt werden. Da im Rahmen der Ertüchtigung eine Vielzahl von unterschiedlichen Gewerken auf der Baustelle sein wird, ist davon auszugehen, dass einzelne Maßnahmen der Kabeltiefbauausschreibung in der zweiten, angemeldeten Sperrpause vom 05.02.2027 bis zum 14.05.2027 erfolgen müssen.
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Zusätzliche Informationen:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Zusätzliche Informationen
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung
Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung mit dem Zusatz: Bauen unter Eisenbahnbetrieb
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Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Target Engineering Consults GmbH
2. DB Engineering & Consulting GmbH
3. Arcadis Mobility Germany GmbH
4. Eberlein. Architektur
5. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 076-268582 (2026-04-17)