Umnutzung, Umbau und Sanierung e. Teilbereiches d. Klosters St. Elisabeth zu e. Haus f. Kinder, Objektplanungsleistung. d. Freianlagen, gem. § 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, b. stufenweiser Beauftragung
Das KiTA-Zentrum St. Simpert der Diözese Augsburg, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die Kindertageseinrichtungen betreibt. Das KiTA-Zentrum St. Simpert plant die Umnutzung, den Umbau und die Sanierung des östlichen Teilbereiches des Klosters St. Elisabeth zu einer Kindertagesstätte, der als Betriebskindergarten für Mitarbeiter des KiTA-Zentrums St. Simpert und für Kinder am Standort Augsburg genutzt werden soll. Das Kloster befindet sich im Inneren Pfaffengäßchen 3 in 86152 Augsburg. In dem Haus für Kinder sind folgende Einrichtungen geplant: Kinderkrippe: 2 Gruppen bis maximal 15 Kinder pro Gruppe, Kindergarten: 3 Gruppen mit jeweils 25 Kindern pro Gruppe, Hort: 1 Gruppe mit 25 Kindern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-29.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Kurze Beschreibung:
“Das KiTA-Zentrum St. Simpert der Diözese Augsburg, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen,...”
Kurze Beschreibung
Das KiTA-Zentrum St. Simpert der Diözese Augsburg, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die Kindertageseinrichtungen betreibt. Das KiTA-Zentrum St. Simpert plant die Umnutzung, den Umbau und die Sanierung des östlichen Teilbereiches des Klosters St. Elisabeth zu einer Kindertagesstätte, der als Betriebskindergarten für Mitarbeiter des KiTA-Zentrums St. Simpert und für Kinder am Standort Augsburg genutzt werden soll. Das Kloster befindet sich im Inneren Pfaffengäßchen 3 in 86152 Augsburg. In dem Haus für Kinder sind folgende Einrichtungen geplant: Kinderkrippe: 2 Gruppen bis maximal 15 Kinder pro Gruppe, Kindergarten: 3 Gruppen mit jeweils 25 Kindern pro Gruppe, Hort: 1 Gruppe mit 25 Kindern.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-01 📅
Datum des Beginns: 2023-12-28 📅
Datum des Endes: 2025-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 168-529325
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
“Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine...”
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
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Quelle: OJS 2023/S 168-529325 (2023-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umnutzung, Umbau und Sanierung e. Teilbereiches d. Klosters St. Elisabeth zu e. Haus f. Kinder, Objektplanungsleistung. d. Freianlagen, gem. § 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, b. stufenweiser Beauftragung
Referenznummer: AV1F7D87-EU
Kurze Beschreibung:
“Das KiTA-Zentrum St. Simpert der Diözese Augsburg, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen
Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen,...”
Kurze Beschreibung
Das KiTA-Zentrum St. Simpert der Diözese Augsburg, als katholische kirchliche Stiftung des öffentlichen
Rechts, handelt im Auftrag von Kirchenstiftungen, die Kindertageseinrichtungen betreibt. Das KiTA-Zentrum
St. Simpert plant die Umnutzung, den Umbau und die Sanierung des östlichen Teilbereiches des Klosters St.
Elisabeth zu einer Kindertagesstätte, der als Betriebskindergarten für Mitarbeiter des KiTA-Zentrums St. Simpert und für Kinder am Standort Augsburg genutzt werden soll. Das Kloster befindet sich im Inneren Pfaffengäßchen 3 in 86152 Augsburg. In dem Haus für Kinder sind folgende Einrichtungen geplant: Kinderkrippe: 2 Gruppen bis maximal 15 Kinder pro Gruppe, Kindergarten: 3 Gruppen mit jeweils 25 Kindern pro Gruppe, Hort: 1 Gruppe mit 25 Kindern.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung der Freianlagen gem. § 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung der Freianlagen gem. § 38 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Die Umnutzung, der Umbau und die Sanierung des Klosters St. Elisabeth bezieht sich auf alle Geschosse des östlichen Gebäudeabschnittes (UG, EG, 1. OG, 2. OG und DG), wobei Teilflächen im EG (Kapelle und Sakristei) weiterhin vom Kloster genutzt werden sollen. Die Kapelle soll innen nicht saniert werden. Das DG soll für den späteren Ausbau zu Büroräumen vorbereitet werden. Der Schulbereich im westlichen Teil des Gebäudes soll abgegrenzt und barrierefrei erschlossen und ein Aufzug installiert werden. Eine enge Abstimmung mit dem Schulwerk ist erforderlich. Die verbleibenden Freiflächen entsprechen nicht dem Bedarf, der für die Anzahl der Kinder wünschenswert wäre. Eine zusätzliche gemeinsame Nutzung von Freiflächen in zeitlicher Abstimmung mit der Schule wäre möglich. Eventuell könnten auch nicht belegte Stellplätze und der mittlere Bereich des oberen Hartplatzes mit einer Doppelnutzung als Spielfläche belegt werden. Teilweise können die bestehenden Bäume integriert werden, teilweise müssen diese aufgrund des neu zu erstellenden Treppenhauses weichen.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die vom Kita Zentrum St. Simpert Ende 2021 beauftragt wurde.
Die geplante Gruppenzahl hat sich in der Zwischenzeit reduziert (Erweiterung der MBS durch Pläne v. 29.03.2023). Der AG legt großen Wert, dass an der Machbarkeitsstudie festgehalten wird. Das Büro, welches die Machbarkeitsstudie erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewirbt und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen
vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende November 2023 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Dezember 2023 vorgesehen. Die Fertigstellung soll zum 01.06.2027 und die Inbetriebnahme zum 01.09.2027 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) soll zum 31.12.2027 erfolgen.
Hinweis:
Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 38 ff HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 38 ff HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 38 ff HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 38 ff HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (mit Unterkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
“#Besonders geeignet für:freelance#” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2024/S 131-404285 (2024-07-05)