Die Absicht, den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertrag mit mehreren Verbänden zu schließen, wird mangels Alternative mittels dem EU-Formular für offene Verfahren ausgeschrieben, um sie möglichst vielen potenziellen Vertragspartnern zugänglich zu machen. Es handelt sich nicht wirklich um ein offenes Verfahren, da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag i.S.d. § 103 GWB handelt. Es handelt sich um eine Ausschreibung nach § 73b SGB V.