Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck). Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten). Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. Ziel der Leistung des Loses 2 ist die Umsetzung des Bausteins 1B: „Heuschrecken im Grünland“ in den Jahren 2027-2029 auf insgesamt 4 Vergleichsflächen mit potentiell hoher Eignung für die Heuschreckenbiodiversität in Sachsen-Anhalt. Die Untersuchung soll hier insbesondere das Vorkommen von Heuschrecken innerhalb und außerhalb von Großtrappenschutzzäunen evaluieren und vergleichen. Großtrappen benötigen viel Insektenbiomasse für die Jungenaufzucht. Heuschrecken spielen hierbei eine wichtige Rolle. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 02-1 für Los 1 und Anlage 02-2 für Los 2)
Auftragsbekanntmachung (2026-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in
Sachsen-Anhalt: 2027-2029, 2 Lose
Referenznummer: 43.11_07_2026_Insektenmonitoring 2027-2029 2 Lose
Kurze Beschreibung:
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck).
Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten).
Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.
Ziel der Leistung des Loses 2 ist die Umsetzung des Bausteins 1B: „Heuschrecken im Grünland“ in den Jahren 2027-2029 auf insgesamt 4 Vergleichsflächen mit potentiell hoher Eignung für die Heuschreckenbiodiversität in Sachsen-Anhalt. Die Untersuchung soll hier insbesondere das Vorkommen von Heuschrecken innerhalb und außerhalb von Großtrappenschutzzäunen evaluieren und vergleichen. Großtrappen benötigen viel Insektenbiomasse für die Jungenaufzucht. Heuschrecken spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 02-1 für Los 1 und Anlage 02-2 für Los 2)
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck).
Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten).
Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.
Ziel der Leistung des Loses 2 ist die Umsetzung des Bausteins 1B: „Heuschrecken im Grünland“ in den Jahren 2027-2029 auf insgesamt 4 Vergleichsflächen mit potentiell hoher Eignung für die Heuschreckenbiodiversität in Sachsen-Anhalt. Die Untersuchung soll hier insbesondere das Vorkommen von Heuschrecken innerhalb und außerhalb von Großtrappenschutzzäunen evaluieren und vergleichen. Großtrappen benötigen viel Insektenbiomasse für die Jungenaufzucht. Heuschrecken spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 02-1 für Los 1 und Anlage 02-2 für Los 2)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 43.11_07_2026_Insektenmonitoring 2027-2029, Los 1
Titel: Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in
Sachsen-Anhalt: 2027-2029, Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. 2025).
Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten).
Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.
Es kommt die Methodik gemäß des Methodenhandbuchs zum Insektenmonitoring für das Modul 1E „Wildbienen in Siedlungen“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr in den unten angegeben Zeiträumen in sechs Erfassungsperioden, die gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der sechs Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 25. März bis 21. April,
o Periode 2: 22. April bis 19. Mai,
o Periode 3: 20. Mai bis 16. Juni,
o Periode 4: 17. Juni bis 14. Juli,
o Periode 5: 15. Juli bis 11. August
o Periode 5: 12. August bis 08. September.
Es sind 6 Untersuchungsgebiete insgesamt zu bearbeiten. Pro Jahr werden 4 Untersuchungsgebiete untersucht (s. Tabelle).
Je Untersuchungsgebiet werden fünf 50 m lange Transekte im Siedlungsbereich begangen. Der Verlauf der Transekte wird bei der ersten Begehung durch den AN gewählt, dokumentiert und dem AG mitgeteilt. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen. Für die Ersteinrichtung sind zwingend die Vorgaben des Methodenhandbuches umzusetzen!
Für die qualitative Erfassung wird der Siedlungsbereich innerhalb der SPF in Viertel aufgeteilt, die jeweils gezielt nach Arten abgesucht werden.
Wildbienenindividuen werden in Fällen, wo dies zuverlässig möglich ist, vor Ort lebend bestimmt werden. In den meisten Fällen wird dies nicht möglich sein, da mikroskopische Merkmale zur Determination herangezogen werden müssen. Hierfür werden die Individuen als Belege gesammelt und nach Abschluss der Leistung dem AG zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für Los 1 (Anlage 02-1)
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. 2025).
Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten).
Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.
Es kommt die Methodik gemäß des Methodenhandbuchs zum Insektenmonitoring für das Modul 1E „Wildbienen in Siedlungen“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr in den unten angegeben Zeiträumen in sechs Erfassungsperioden, die gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der sechs Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 25. März bis 21. April,
o Periode 2: 22. April bis 19. Mai,
o Periode 3: 20. Mai bis 16. Juni,
o Periode 4: 17. Juni bis 14. Juli,
o Periode 5: 15. Juli bis 11. August
o Periode 5: 12. August bis 08. September.
Es sind 6 Untersuchungsgebiete insgesamt zu bearbeiten. Pro Jahr werden 4 Untersuchungsgebiete untersucht (s. Tabelle).
Je Untersuchungsgebiet werden fünf 50 m lange Transekte im Siedlungsbereich begangen. Der Verlauf der Transekte wird bei der ersten Begehung durch den AN gewählt, dokumentiert und dem AG mitgeteilt. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen. Für die Ersteinrichtung sind zwingend die Vorgaben des Methodenhandbuches umzusetzen!
Für die qualitative Erfassung wird der Siedlungsbereich innerhalb der SPF in Viertel aufgeteilt, die jeweils gezielt nach Arten abgesucht werden.
Wildbienenindividuen werden in Fällen, wo dies zuverlässig möglich ist, vor Ort lebend bestimmt werden. In den meisten Fällen wird dies nicht möglich sein, da mikroskopische Merkmale zur Determination herangezogen werden müssen. Hierfür werden die Individuen als Belege gesammelt und nach Abschluss der Leistung dem AG zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für Los 1 (Anlage 02-1)
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-29 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 60%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 43.11_07_2026_Insektenmonitoring 2027-2029, Los 2
Titel: Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in
Sachsen-Anhalt: 2027-2029, Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck).
Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten).
Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.
Ziel der Leistung des Loses 2 ist die Umsetzung des Bausteins 1B: „Heuschrecken im Grünland“ in den Jahren 2027-2029 auf insgesamt 4 Vergleichsflächen mit potentiell hoher Eignung für die Heuschreckenbiodiversität in Sachsen-Anhalt. Die Untersuchung soll hier insbesondere das Vorkommen von Heuschrecken innerhalb und außerhalb von Großtrappenschutzzäunen evaluieren und vergleichen. Großtrappen benötigen viel Insektenbiomasse für die Jungenaufzucht. Heuschrecken spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1B „Heuschrecken im Grünland“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe eines Isolationsquadrates (vom AN zu stellen, Bauanleitung siehe Anhang an diese Leistungsbeschreibung) sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet einmalig zwischen Mitte Juli und Ende August des entsprechenden Jahres. Die Erfassungen sind in enger Absprache und in Begleitung des Fördervereins Großtrappenschutz e.V. (Nennhausen) durchzuführen!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für Los 2 (Anlage 02-2)
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wurde deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bundesweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insektenschutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Erarbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundierte Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unterschiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck).
Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten).
Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.
Ziel der Leistung des Loses 2 ist die Umsetzung des Bausteins 1B: „Heuschrecken im Grünland“ in den Jahren 2027-2029 auf insgesamt 4 Vergleichsflächen mit potentiell hoher Eignung für die Heuschreckenbiodiversität in Sachsen-Anhalt. Die Untersuchung soll hier insbesondere das Vorkommen von Heuschrecken innerhalb und außerhalb von Großtrappenschutzzäunen evaluieren und vergleichen. Großtrappen benötigen viel Insektenbiomasse für die Jungenaufzucht. Heuschrecken spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1B „Heuschrecken im Grünland“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe eines Isolationsquadrates (vom AN zu stellen, Bauanleitung siehe Anhang an diese Leistungsbeschreibung) sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet einmalig zwischen Mitte Juli und Ende August des entsprechenden Jahres. Die Erfassungen sind in enger Absprache und in Begleitung des Fördervereins Großtrappenschutz e.V. (Nennhausen) durchzuführen!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für Los 2 (Anlage 02-2)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-26 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 95 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-27 10:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung auf Grundlage von § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage
08a_Referenzen_Projekterfahrungen)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die
aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit
einschlägiger entomologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen
personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung der in den
jeweiligen Losen relevanten Insektengruppen vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle
vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem
verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit
(Projektleitung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die
Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort
aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot
einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als
Excel-Datei) beizufügen welche eine verbindliche Zuordnung der
vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage
08a_Referenzen_Projekterfahrungen)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die
aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit
einschlägiger entomologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen
personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung der in den
jeweiligen Losen relevanten Insektengruppen vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle
vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem
verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit
(Projektleitung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die
Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort
aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot
einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als
Excel-Datei) beizufügen welche eine verbindliche Zuordnung der
vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 184-656009 (2026-09-21)