Umsetzung des "Football Village" in der Fan Zone zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) in Gelsenkirchen

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle

Umsetzung (Vorbereitung, Aufbau, Durchführung, Abbau, Nachbereitung) des "Football Village" in der Fan Zone zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) in Gelsenkirchen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-06 Auftragsbekanntmachung
2023-09-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Organisation von Sportveranstaltungen
Referenznummer: 10/4.1-2023-0135
Kurze Beschreibung:
Umsetzung (Vorbereitung, Aufbau, Durchführung, Abbau, Nachbereitung) des "Football Village" in der Fan Zone zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024) in Gelsenkirchen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Organisation von Sportveranstaltungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Postleitzahl: 45888
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: https://www.gelsenkirchen.de 🌏
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de 📧
Telefon: +49 209169-2267 📞
Fax: +49 209169-3530 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SY1R3Y7E01/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SY1R3Y7E01 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 110-345324
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an: Stadt Gelsenkirchen Referat Personal und Organisation Abteilung Zentrale Dienste Zentrale Beschaffungsstelle 45875 Gelsenkirchen E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de Fax: +49 209-169 3530 Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Zuschlagskriterien: - Qualität und Vollständigkeit (Gewichtung 70 %) - Preis (Gewichtung 30 %) Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1R3Y7E01
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 in der Bundesrepublik Deutschland statt.
Gelsenkirchen ist ein Austragungsort (Host City/HC) der UEFA Fußball-Europameisterschaft 2024. Die Stadt Gelsenkirchen als Veranstalterin/Betreiberin/Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Vergabe von Planung, Durchführung, laufendem Betrieb und Nachbereitung des Football Village in der Fan Zone an eine Auftragnehmerin oder einen Auftragnehmer (AN) nach Vorgaben des denVergabeunterlagen beigefügten Kreativkonzepts.
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Dauer: 11 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Die Fan Zone besteht aus zwei Teilen: dem Bereich "Public Viewing" und dem "Football Village".
Analog zur zweipoligen Stadtstruktur Gelsenkirchens finden beide Bereiche Platz in unterschiedlichen, aber direkt verbundenen Arealen des Nordsternparks:
Public Viewing im Amphitheater, Football Village auf dem Nordsternplatz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu bisherigen Erfahrungen im Bereich der Sportgroßveranstaltungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verwenden Sie hierfür das Formular "Erfahrungen-Referenzen" (Anlage 10)
- Möglichst drei Referenzen über vergleichbare Projekttätigkeiten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Bezeichnung des Projektes, Auftraggeber, Zeitraum der Leistungserbringung und Beschreibung der erbrachten Leistungen) (Siehe auch Anlage 10)
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- Angaben zur eigenen Bürostruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung, wie z. B. Anzahl fester und freier Mitarbeitender, Arbeitsbereiche, usw.). Verwenden Sie hierfür das Formular "Organisation" (Anlage 11)
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SY1R3Y7E01/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
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Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
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Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
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Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
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Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
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Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Zuschlagskriterien:
- Qualität und Vollständigkeit (Gewichtung 70 %)
- Preis (Gewichtung 30 %)
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1R3Y7E01

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/411-2735 📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 251/411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 110-345324 (2023-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-546179
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 110-345324
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1BZSNL4E
Quelle: OJS 2023/S 174-546179 (2023-09-06)