Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Leistung zur Umsetzung eines Konzepts zur Prävention und Intervention bei Jugendkriminalität (Aufsuchende Arbeit und Gruppenarbeit) europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Im Frühjahr 2023 sind rund 25 ältere Kinder und Jugendliche aufgefallen, die sich an öffentlichen Orten wie z.B. in der Innenstadt, im Bahnhofsviertel oder auch an Schulhöfen und dort Rohheitsdelikte begehen. Darüber hinaus versuchen sie neue Jugendliche in ihre Bande aufzunehmen, oder andere Kinder und Jugendliche einzuschüchtern. Das Verhalten ist erfolgreich, insbesondere auf Schulhöfen besteht Angst unter den Kindern, die dann "lieber Mitläufer werden", als selbst zum Opfer zu werden.
Aktuell ist eine Ermittlungskommission bei der Polizei eingerichtet, die Kontrollen erfolgen häufiger, ebenso die des Ordnungsamtes. Die meisten Jugendlichen werden ebenso über die Öffentliche Jugendhilfe versorgt, viele sind aber nicht bereit, Leistungen anzunehmen.
Ein Handlungsbedarf der aufsuchenden Arbeit ist geboten.
Die Kinder und Jugendlichen treten bereits tagsüber in Erscheinung (nicht überwiegend nachmittags und in den Abendstunden). Deren Treff- und Aktionsorte verteilen sich nicht nur in der Innenstadt, sondern verteilen sich dynamisch auf alle Stadtteile, schwerpunktmäßig betroffen sind aktuell die Stadtteile Hamm-Norden, Heessen und Bockum-Hövel. Das Ziel ist es, die bandenbildende Entwicklung zu stoppen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umsetzung eines Konzepts zur Prävention und Intervention bei Jugendkriminalität (Aufsuchende Arbeit und Gruppenarbeit)
VgV/EU/23/042”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Leistung zur Umsetzung eines Konzepts zur Prävention und Intervention bei Jugendkriminalität (Aufsuchende Arbeit...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Leistung zur Umsetzung eines Konzepts zur Prävention und Intervention bei Jugendkriminalität (Aufsuchende Arbeit und Gruppenarbeit) europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Im Frühjahr 2023 sind rund 25 ältere Kinder und Jugendliche aufgefallen, die sich an öffentlichen Orten wie z.B. in der Innenstadt, im Bahnhofsviertel oder auch an Schulhöfen und dort Rohheitsdelikte begehen. Darüber hinaus versuchen sie neue Jugendliche in ihre Bande aufzunehmen, oder andere Kinder und Jugendliche einzuschüchtern. Das Verhalten ist erfolgreich, insbesondere auf Schulhöfen besteht Angst unter den Kindern, die dann "lieber Mitläufer werden", als selbst zum Opfer zu werden.
Aktuell ist eine Ermittlungskommission bei der Polizei eingerichtet, die Kontrollen erfolgen häufiger, ebenso die des Ordnungsamtes. Die meisten Jugendlichen werden ebenso über die Öffentliche Jugendhilfe versorgt, viele sind aber nicht bereit, Leistungen anzunehmen.
Ein Handlungsbedarf der aufsuchenden Arbeit ist geboten.
Die Kinder und Jugendlichen treten bereits tagsüber in Erscheinung (nicht überwiegend nachmittags und in den Abendstunden). Deren Treff- und Aktionsorte verteilen sich nicht nur in der Innenstadt, sondern verteilen sich dynamisch auf alle Stadtteile, schwerpunktmäßig betroffen sind aktuell die Stadtteile Hamm-Norden, Heessen und Bockum-Hövel. Das Ziel ist es, die bandenbildende Entwicklung zu stoppen.
Die Umsetzung der Leistung hat zu 75% aus aufsuchender Arbeit und 25 % aus Projekten der Sozialen Gruppenarbeit zu bestehen.
Die Mitarbeitenden des Bieters müssen dazu mit den Betroffenen der Zielgruppe in einen Kontakt treten, um Maßnahmen zur Gegensteuerung entwickeln zu können. Hierzu sind die Treffpunkte der Betroffenen kontinuierlich aufzusuchen und Kontakte zu den Betroffenen zu knüpfen.
Die aufsuchende Arbeit erfordert ein flexibles und schnelles Auftreten des Personals des Bieters, sowie eine Recherche und Intervention, wenn es zu erneuten Meldungen zu der Gruppe kommt.
Ist der Kontakt zur Zielgruppe aufgebaut, sind Projekte im Rahmen von Gruppenarbeiten mit dem Ziel durchzuführen, die die Jugendlichen in förderliche Regelstrukturen (kontinuierlicher Schulbesuch, entwicklungsfördernde Freizeitbeschäftigungen, Herausbilden von Stärken, Unterstützung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung,) überführen. Die Projekte sind gemeinsam mit der Zielgruppe und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche zu entwickelt.
Hierbei ist die Einbeziehung sowohl besorgter als auch unbesorgter Eltern vom Bieter sicherzustellen.
Die detaillierten Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des auftragsbezogenen Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 0 %
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung des Konzepts kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 12 Monate zu...”
Beschreibung der Verlängerungen
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung des Konzepts kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 12 Monate zu den gleichen Bedingungen verlängern.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Option wird vor Vertragsablauf spätestens zum 30.09.2024 schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet nach Ablauf der Option am 31.12.2025, ohne dass es...”
Beschreibung der Optionen
Die Option wird vor Vertragsablauf spätestens zum 30.09.2024 schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet nach Ablauf der Option am 31.12.2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Eigenerklärung des Bieters, dass er ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII ist
(1.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Eigenerklärung des Bieters, dass er ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII ist
(1.2) Referenzen (Vordruck):
Als Nachweis hat der Bieter Referenzen über qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen im Vordruck "Referenzliste" anzugeben.
Auf die Angabe der Referenzen wird bei Bietern verzichtet, die in den letzten 3 Jahren bereits vergleichbare Leistungen für die Stadt Hamm erbracht haben.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere:
- Erfahrungen des Bieters im Bereich der sozialen Arbeit mit auch interkulturell geprägten Intensiv- und Mehrfachstraftätern sowie mit straffällig aufgefallenen Jugendgruppen mit vergleichbaren Zielgruppen und Zielsetzungen und
- Nachweis über erfolgreich abgeschlossene (Re-) Sozialisierungsprozesse inkl. erfolgreicher Integration in die Gesellschaft. Die Grundlage dafür sind die Darstellung von Langzeitverläufen inkl. der Herleitung und des Nachweises, dass die Arbeit in Korrelation steht mit dem positiven Verlauf der Jugendlichen und
- Nachweise über erfolgreich angewandte Konzepte zur proaktiven Gegensteuerung bei Verwahrlosung und drohender Delinquenz von Jugendlichen und jungen Volljährigen
Inkl. Angaben zum Leistungszeitraum, Auftragswert und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse).
Die Darlegung der beruflichen Leistungsfähigkeit hat für die drei vorgenannten Punkte zu erfolgen, wobei es sich nicht um unterschiedliche Auftraggeberhandeln muss.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-28
06:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-28
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine...”
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Eignungsleihenden
(1.4.1) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB abzugeben
(1.4.2) zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, abzugeben
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Personalerhebungsbogen (Vordruck)
(1.7) Konzept (max. 20 DIN A4 Seiten)
Der Bieter hat mit dem Angebot ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes, gegliedertes und nachvollziehbares Konzept vorzulegen, welches Bestandteil des Vertrages wird. In diesem ist vom Bieter substantiiert darzulegen, wie er die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Inhalte umsetzen und die geforderten Ziele erreichen will. Die Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage für die Konzepterstellung. Das Konzept muss folgende Ziele aufgreifen:
1. Es beschreibt Ansätze zur erfolgreichen Kontaktaufnahme und Kontaktgestaltung zu den schwer erreichbaren jungen Menschen sowohl in europäisch als auch außereuropäisch geprägten Lebenswelten
2. Es beschreibt Ansätze zur Ausbildung von Motivation zur Verhaltensänderung bei den delinquenten oder von Delinquenz bedrohten jungen Menschen
3. Es benennt Ansätze/Methoden zur Herauslösung der jungen Menschen aus dem gefährdenden Milieu
4. Es zeigt Wege auf zur Überleitung der Zielgruppe in Regelstrukturen der Sozial-, Jugend- und Berufshilfe
5. Es zeigt Wege auf zur konstruktiven Nutzung von Beratungshilfen
Das Konzept muss eine gruppenbezogene Form der Interventions- und Bildungsarbeit beinhalten, die das Ziel, konstruktive Selbsterfahrungen und das Erleben alternativer Faktoren für soziale Anerkennung in einer Gruppe verfolgt.
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2.) Nach Zuschlagserteilung:
(2.2.1) Namentliche Benennung des eingesetzten Personals
(2.2.2) Nachweis der Qualifikationen des eingesetzten Personals
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewerbungsbedingungen
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.5) Informationsblatt DSGVO
(6.6) Wertungsmatrix
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDL0R
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 145-463920
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2023-10-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2024-01-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-08-28 📅
Zeit: 06:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-13 📅
Zeit: 06:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-10-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-11-21 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-08-28 📅
Zeit: 06:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-13 📅
Zeit: 06:00
Andere zusätzliche Informationen
“Zurücksetzung des Verfahrens auf Grund wesentlicher Änderungen der Vergabeunterlagen.”
Quelle: OJS 2023/S 178-556887 (2023-09-12)