Umsetzung GaFöG an der GS St. Johann - Zweigstelle Könen

Stadt Konz

Die Stadt Konz beabsichtigt die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule im Ortsteil Könen. Im Rahmen der Maßnahme ist die Errichtung eines Mensaneubaus als Anbau an das bestehende Schulgebäude vorgesehen. Darüber hinaus soll eine neue zentrale Wärmeversorgungsanlage geschaffen werden, die künftig sowohl den Mensaneubau als auch das Bestandsgebäude der Grundschule mit Wärme versorgt. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich anteilig aus Fördermitteln des Investitionsprogramms Ganztagsausbau (1. Bauabschnitt) sowie aus Eigenmitteln der Stadt Konz (2. Bauabschnitt). Nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber, die erforderlichen Förderanträge sowie Anträge auf Mittelbereitstellung bei den zuständigen Fördermittelgebern, den politischen Gremien und der Kommunalaufsicht einzureichen, um die Voraussetzung für die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zu schaffen. Da die Bewilligung der hierfür erforderlichen Finanzmittel zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abschließend geklärt werden kann und die Antragsstellung die Ergebnisse der ersten Planungsstufe voraussetzt, erfolgt die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung und Mittelbewilligung. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass der Mensaneubau unmittelbar an das bestehende Schulgebäude angebunden wird. Sollten sich jedoch im Zuge der Planungen alternative Lösungen als wirtschaftlicher, funktionaler oder städtebaulich vorteilhafter erweisen, behält sich der Auftraggeber vor, diese weiterzuverfolgen. 1. Bauabschnitt: Errichtung eines Mensagebäudes mit zugehörigen Neben- und Funktionsräumen 2. Bauabschnitt: Energetische Sanierung des bestehenden Schulgebäudeensembles Gegenstand der Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für beide Bauabschnitte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden für beide Bauabschnitte die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt (Leistungsstufe 1). Diese Leistungen sind für die Vorbereitung und Beantragung der Finanzierung erforderlich. Die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt optional und steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Finanzierungs- und Genehmigungsentscheidungen. Da die hierfür notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegen und durch den Auftraggeber derzeit nicht abschließend bewertet werden können, werden die Leistungsphasen 6 bis 9 als Bedarfspositionen ausgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Der 1. Bauabschnitt soll über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau gefördert werden. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien muss dieser Bauabschnitt bis spätestens 31.12.2029 baulich abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa ist vorgesehen, die bestehenden Betreuungsgruppen vorübergehend in den Neubau auszulagern. Anschließend soll mit der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes begonnen werden. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind die Leistungen des 1. Bauabschnitts vorrangig und mit besonderer Termindringlichkeit zu bearbeiten. Für beide Bauabschnitte ist die Fertigstellung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) spätestens zum 31. August 2027 sicherzustellen. Bei Zusage der Fördermittel, sind gemäß den Förderrichtlinien die Maßnahmen des 1. Bauabschnitts spätestens bis zum 31.12.2029 vollständig umzusetzen und bis zum 30.06.2030 abzurechnen. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Da die Finanzierung des 1. Bauabschnitts über ein Förderprogramm vorgesehen ist, sind sämtliche Planungs- und Projektunterlagen während der gesamten Projektbearbeitung eindeutig und nachvollziehbar nach den beiden Bauabschnitten zu trennen. Dies gilt insbesondere für Planunterlagen, Kostenberechnungen, Kostenverfolgungen, Terminpläne sowie sonstige für Förder- und Nachweiszwecke erforderliche Dokumentationen. Die Zuordnung der Leistungen und Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten ist durchgängig transparent und prüffähig darzustellen.

Deadline

Deadline 2026-11-27

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung GaFöG an der GS St. Johann - Zweigstelle Könen
Referenznummer: 2026.3.037
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Konz beabsichtigt die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule im Ortsteil Könen. Im Rahmen der Maßnahme ist die Errichtung eines Mensaneubaus als Anbau an das bestehende Schulgebäude vorgesehen. Darüber hinaus soll eine neue zentrale Wärmeversorgungsanlage geschaffen werden, die künftig sowohl den Mensaneubau als auch das Bestandsgebäude der Grundschule mit Wärme versorgt. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich anteilig aus Fördermitteln des Investitionsprogramms Ganztagsausbau (1. Bauabschnitt) sowie aus Eigenmitteln der Stadt Konz (2. Bauabschnitt). Nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber, die erforderlichen Förderanträge sowie Anträge auf Mittelbereitstellung bei den zuständigen Fördermittelgebern, den politischen Gremien und der Kommunalaufsicht einzureichen, um die Voraussetzung für die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zu schaffen. Da die Bewilligung der hierfür erforderlichen Finanzmittel zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abschließend geklärt werden kann und die Antragsstellung die Ergebnisse der ersten Planungsstufe voraussetzt, erfolgt die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung und Mittelbewilligung. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass der Mensaneubau unmittelbar an das bestehende Schulgebäude angebunden wird. Sollten sich jedoch im Zuge der Planungen alternative Lösungen als wirtschaftlicher, funktionaler oder städtebaulich vorteilhafter erweisen, behält sich der Auftraggeber vor, diese weiterzuverfolgen. 1. Bauabschnitt: Errichtung eines Mensagebäudes mit zugehörigen Neben- und Funktionsräumen 2. Bauabschnitt: Energetische Sanierung des bestehenden Schulgebäudeensembles Gegenstand der Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für beide Bauabschnitte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden für beide Bauabschnitte die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt (Leistungsstufe 1). Diese Leistungen sind für die Vorbereitung und Beantragung der Finanzierung erforderlich. Die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt optional und steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Finanzierungs- und Genehmigungsentscheidungen. Da die hierfür notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegen und durch den Auftraggeber derzeit nicht abschließend bewertet werden können, werden die Leistungsphasen 6 bis 9 als Bedarfspositionen ausgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Der 1. Bauabschnitt soll über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau gefördert werden. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien muss dieser Bauabschnitt bis spätestens 31.12.2029 baulich abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa ist vorgesehen, die bestehenden Betreuungsgruppen vorübergehend in den Neubau auszulagern. Anschließend soll mit der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes begonnen werden. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind die Leistungen des 1. Bauabschnitts vorrangig und mit besonderer Termindringlichkeit zu bearbeiten. Für beide Bauabschnitte ist die Fertigstellung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) spätestens zum 31. August 2027 sicherzustellen. Bei Zusage der Fördermittel, sind gemäß den Förderrichtlinien die Maßnahmen des 1. Bauabschnitts spätestens bis zum 31.12.2029 vollständig umzusetzen und bis zum 30.06.2030 abzurechnen. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Da die Finanzierung des 1. Bauabschnitts über ein Förderprogramm vorgesehen ist, sind sämtliche Planungs- und Projektunterlagen während der gesamten Projektbearbeitung eindeutig und nachvollziehbar nach den beiden Bauabschnitten zu trennen. Dies gilt insbesondere für Planunterlagen, Kostenberechnungen, Kostenverfolgungen, Terminpläne sowie sonstige für Förder- und Nachweiszwecke erforderliche Dokumentationen. Die Zuordnung der Leistungen und Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten ist durchgängig transparent und prüffähig darzustellen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026.3.037
Titel: Planungsleistungen TGA LPH 1 - 9 (Los 2)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Konz beabsichtigt die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule im Ortsteil Könen. Im Rahmen der Maßnahme ist die Errichtung eines Mensaneubaus als Anbau an das bestehende Schulgebäude vorgesehen. Darüber hinaus soll eine neue zentrale Wärmeversorgungsanlage geschaffen werden, die künftig sowohl den Mensaneubau als auch das Bestandsgebäude der Grundschule mit Wärme versorgt. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich anteilig aus Fördermitteln des Investitionsprogramms Ganztagsausbau (1. Bauabschnitt) sowie aus Eigenmitteln der Stadt Konz (2. Bauabschnitt). Nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 5 beabsichtigt der Auftraggeber, die erforderlichen Förderanträge sowie Anträge auf Mittelbereitstellung bei den zuständigen Fördermittelgebern, den politischen Gremien und der Kommunalaufsicht einzureichen, um die Voraussetzung für die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zu schaffen. Da die Bewilligung der hierfür erforderlichen Finanzmittel zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abschließend geklärt werden kann und die Antragsstellung die Ergebnisse der ersten Planungsstufe voraussetzt, erfolgt die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung und Mittelbewilligung. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass der Mensaneubau unmittelbar an das bestehende Schulgebäude angebunden wird. Sollten sich jedoch im Zuge der Planungen alternative Lösungen als wirtschaftlicher, funktionaler oder städtebaulich vorteilhafter erweisen, behält sich der Auftraggeber vor, diese weiterzuverfolgen. 1. Bauabschnitt: Errichtung eines Mensagebäudes mit zugehörigen Neben- und Funktionsräumen 2. Bauabschnitt: Energetische Sanierung des bestehenden Schulgebäudeensembles Gegenstand der Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 für beide Bauabschnitte. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden für beide Bauabschnitte die Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragt (Leistungsstufe 1). Diese Leistungen sind für die Vorbereitung und Beantragung der Finanzierung erforderlich. Die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt optional und steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen Finanzierungs- und Genehmigungsentscheidungen. Da die hierfür notwendigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegen und durch den Auftraggeber derzeit nicht abschließend bewertet werden können, werden die Leistungsphasen 6 bis 9 als Bedarfspositionen ausgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Der 1. Bauabschnitt soll über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau gefördert werden. Gemäß den geltenden Förderrichtlinien muss dieser Bauabschnitt bis spätestens 31.12.2029 baulich abgeschlossen sein. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Mensa ist vorgesehen, die bestehenden Betreuungsgruppen vorübergehend in den Neubau auszulagern. Anschließend soll mit der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes begonnen werden. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Im Hinblick auf die einzuhaltenden Fristen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind die Leistungen des 1. Bauabschnitts vorrangig und mit besonderer Termindringlichkeit zu bearbeiten. Für beide Bauabschnitte ist die Fertigstellung der Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) spätestens zum 31. August 2027 sicherzustellen. Bei Zusage der Fördermittel, sind gemäß den Förderrichtlinien die Maßnahmen des 1. Bauabschnitts spätestens bis zum 31.12.2029 vollständig umzusetzen und bis zum 30.06.2030 abzurechnen. Diese Termine sind verbindlich einzuhalten. Da die Finanzierung des 1. Bauabschnitts über ein Förderprogramm vorgesehen ist, sind sämtliche Planungs- und Projektunterlagen während der gesamten Projektbearbeitung eindeutig und nachvollziehbar nach den beiden Bauabschnitten zu trennen. Dies gilt insbesondere für Planunterlagen, Kostenberechnungen, Kostenverfolgungen, Terminpläne sowie sonstige für Förder- und Nachweiszwecke erforderliche Dokumentationen. Die Zuordnung der Leistungen und Kosten zu den jeweiligen Bauabschnitten ist durchgängig transparent und prüffähig darzustellen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen 📦
Postanschrift: Grundschule St. Johann - Zweigstelle Konz-Könen
Könener Straße 12
Postleitzahl: 54329
Stadt: Konz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier-Saarburg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-18 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der bezeichneten Leistungen vorgesehen. Verbindlich beauftragt werden die LPH 1-5 alle weiteren LPH können in einer oder mehrere Leistungsstufen (Bedarfspositionen) beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 4 ff. des Vertrages.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-27 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Konz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-11-27 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Konz
Zusätzliche Informationen: Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur oder beratender Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1). 2. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelas-sen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1 nachweisen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der für den Auftragnehmer verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen. 2. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die die für den Auftragnehmer geforderten Nachweise vorzulegen. 3. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebraucht gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weisen der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. - „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderl-chen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beiträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Für die vorgenannten Auskünfte sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 218a). Alternativ kann auch ein anderes Nachweisdokument eingereicht werden.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 7 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2019, als Projektabschluss gilt die abgeschlossene Leistungsphase 8 mit Abnahme) im Bereich der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI. Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: Mindestanforderungen -Mindestens eine Referenz muss Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung, dem Umbau oder der Modernisierung eines Bestandsgebäudes umfassen. - Mindestens eine Referenz muss Leistungen für einen Neu-, An- oder Erweiterungs-bau umfassen. - Mindestens eine Referenz muss eine öffentliche, soziale, Bildungs-, Betreuungs- oder vergleichbare Nutzung aufweisen. - Mindestens eine Referenz muss Maßnahmen zur energetischen Verbesserung eines Bestandsgebäudes umfassen. Hierzu zählen insbesondere die Planung oder Anpas-sung technischer Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- oder elektrische Anlagen. - Mindestens eine Referenz muss hinsichtlich ihrer Größenordnung mit der ausge-schriebenen Maßnahme vergleichbar sein. Als vergleichbar gilt eine Referenz mit an-rechenbaren Kosten der Kostengruppe 400 gemäß DIN 276 von mindestens 500.000 € netto. - Bei mindestens einer Referenzen müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 55 HOAI vollständig oder in wesentlichen Teilen durch den Bewerber erbracht worden sein. Hierzu soll das Formblatt 253 – Nachweis von Referenzprojekten zu verwenden. Es sind folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen: Angaben zu den Referenzen Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben vorzulegen: 1. Bezeichnung des Referenzprojekts 2. Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner und Kontaktdaten 3. Ort des Projekts 4. Art und Nutzung des Gebäudes kurze Beschreibung der Bauaufgabe 5. Angabe, ob es sich um Neubau, Anbau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung han-delt 6. Angabe der erbrachten Leistungsphasen gemäß HOAI 7. Zeitraum der Leistungserbringung 8. anrechenbare Kosten der KG 300 und 400, netto 9. Bruttogrundfläche (BGF), soweit vorhanden Beschreibung der durchgeführten energetischen Maßnahmen, soweit zutreffend Angabe, ob das Projekt im laufenden Betrieb bzw. bei fortbestehender Nutzung des Gebäudes Angabe, ob das Projekt im laufenden Betrieb bzw. bei fortbestehender Nutzung des Gebäudes durchgeführt wurde Angabe, ob öffentliche Fördermittel Be-standteil der Finanzierung waren, soweit zutreffend.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §123, §124 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 254). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Konz
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072355003000-001-81
Postanschrift: Am Markt 11
Postleitzahl: 54329
Postort: Konz
Region: Trier-Saarburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@konz.de 📧
Telefon: +49 6501-1500 📞
URL: https://www.konz.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96816178 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E96816178 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform einzureichen. 3. Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 4. Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 5. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB sowie sonstiger Schriftverkehr, wie z.Bsp. Nachforderungen, erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 6. Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. 7. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. 8. Die in Ziffer 5.1.3 genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. 9. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 254) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben 10. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (FB 251) sowie zur Beachtung des LTTG RLP (FB 245) dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 07-0001801100000-05
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131-162234 📞
URL: https://www.mwvlw.rlp.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 195-694251 (2026-10-07)