Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen zur Vorbereitung eines 10 ha großen Baufeldes und der dazugehörigen Baustraße im Industriepark Schwerin; Reptilienschutzzaunbau, Brutvogelkartierung, Abfangen und Wiederaussetzen von Zauneidechsen (ZE) und Kreuzkröten (KK)
Flächengröße: 10 ha
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen zur Vorbereitung eines 10 ha großen Baufeldes und der dazugehörigen Baustraße im Industriepark Schwerin
2310170”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Kurze Beschreibung:
“Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen zur Vorbereitung eines 10 ha großen Baufeldes und der dazugehörigen Baustraße im Industriepark Schwerin;...”
Kurze Beschreibung
Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen zur Vorbereitung eines 10 ha großen Baufeldes und der dazugehörigen Baustraße im Industriepark Schwerin; Reptilienschutzzaunbau, Brutvogelkartierung, Abfangen und Wiederaussetzen von Zauneidechsen (ZE) und Kreuzkröten (KK)
Flächengröße: 10 ha
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umwelttechnische Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kartografiedienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Umweltsicherheit📦
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Industriepark Göhrener Tannen 19061 Schwerin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gesellschaft für erneuerbare Energien Schwerin mbH (GES), eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), plant im Industriepark Göhrener...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gesellschaft für erneuerbare Energien Schwerin mbH (GES), eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), plant im Industriepark Göhrener Tannen die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf einer 10ha großen Fläche. Durch den Bau der PV-Anlage soll Grünstrom produziert und vermarktet werden, um den Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt Schwerin gerechter werden zu können. Auf der Fläche auf der die PV-Anlage errichtet werden soll, sind streng zu schützenden Arten (Zauneidechsen & Kreuzkröten) anzutreffen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin und der Gesellschafterin der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS), der Landeshauptstadt Schwerin, soll die Errichtung der PV-Anlage und der spätere Anlagenbetrieb im Einklang mit den streng zu schützenden Arten einhergehen. Aus diesem Grund darf die Fläche nur zu max. 50% mit der PV-Anlage überbaut werden. Zwischen den Modulreihen ist das Gelände so herzurichten, dass die streng zu schützenden Arten dort auch weiterhin ein Habitat vorfinden. Neben der Bearbeitung des künftigen Baufeldes bedarf auch die temporär nötige Baustraße einer Artenschutzmaßnahme.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und
Bietererklärungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 19061 Schwerin, Eckdrift 43-45
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Vorbefasster Bieter: Hendrik Sönnichsen
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Postadresse für Angebotsabgabe per Kurier:
19061 Schwerin,...”
Vorbefasster Bieter: Hendrik Sönnichsen
Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor.
Postadresse für Angebotsabgabe per Kurier:
19061 Schwerin, Eckdrift 43-45, Raum C 014.
Elektronische Angebote in Textform dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Bei elektronischer Angebotsabgabe muss das Formblatt "VVB 633 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung", sowie ein Kurztext / Preisverzeichnis als pdf-Datei eingereicht werden. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern eine GAEB DA83-Datei zur Verfügung gestellt wurde, hat die Abgabe von Einheitspreisen als auch als GAEB DA84-Datei, zu erfolgen. Die DA84-Datei dient lediglich dem Datenaustausch und ist eine Ergänzung zur Übergabe eines rechtsverbindlichen Angebotes. Die DA84-Datei für sich allein betrachtet stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Nachprüfstelle:
Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDY1M3P7ERK
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 154-487523 (2023-08-08)