Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren
Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB
2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und
Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 2
VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht
präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem
anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
eine Erklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i.
H. v. mindestens 10.000 EUR.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine
gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder
des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im
Original gültig
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder
des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im
Original gültig)
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung
einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates.
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für die Ausschreibung sind die Vorgaben der Tarifverträge für den Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbau zu beachten, aus denen sich die hier relevanten
Entgelte ergeben. Abrufbar unter:
https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares
/uPscfMaYWWMn7NDcsyBzgVOAY4LwbFEU
Einschlägig sind die folgenden Tarifverträge:
Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Gehaltstarifvertrags für Angestellte im
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland
vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24. August 2021
Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-,
Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland - vom 20.
Dezember 1995
Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Lohntarifvertrages für gewerbliche
Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik
Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24.
August 2021
Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird
ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
und beträgt demnach 13,48 EUR.
Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter
folgendem Link nachvollzogen werden:
https://evergabe.sachsen-anhalt.de
/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads
/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf