Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren
Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB
2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A
vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
2.
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).
Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A von jedem
nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied
einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht
präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen
werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in
den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind,
wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
2.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter
Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig
davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und
derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
4.
Erlaubnis nach §7 und Inhaber von Befähigungsscheinen nach § 20
Sprengstoffgesetz
5.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Befähigungsschein über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß
der §§ 7 und 20 SprengG ist mit den Unterlagen vorzulegen