Am Klinikstandort der RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH in Bietigheim soll die bauliche und technische Infrastruktur gezielt weiterentwickelt werden, um die medizinische Leistungsfähigkeit dauer-haft zu sichern und insbesondere auch die erweiterte Notfallversorgung gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sicherzustellen. Kern des Vorhabens ist die Erweiterung und die funktionale Neuordnung der Zentralen Notaufnahme sowie die Errichtung eines Herzkatheterlabors auf dem Grundstück der Riedstraße 12 in 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Umsetzung erfolgt in mehreren, eng aufeinander abgestimmten, Bauabschnitten und ist auf die Projekte BTBI2602 Umstrukturierung u. Erweiterung Zentrale Notaufnahme (ZNA) und BTBI2603 Neuerrichtung Herzkatheterlabor (HKL) aufgeteilt. Details siehe Datei "08 Leistungsbild"
Auftragsbekanntmachung (2026-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umstrukturierung u. Erweiterung Zentrale Notaufnahme (ZNA) und Neuerrichtung Herzkatheterlabor (HKL)
Referenznummer: BTBI2602/2603_Los 2_ELT Fachplanung
Kurze Beschreibung:
Am Klinikstandort der RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH in Bietigheim soll die bauliche und technische Infrastruktur gezielt weiterentwickelt werden, um die medizinische Leistungsfähigkeit dauer-haft zu sichern und insbesondere auch die erweiterte Notfallversorgung gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sicherzustellen. Kern des Vorhabens ist die Erweiterung und die funktionale Neuordnung der Zentralen Notaufnahme sowie die Errichtung eines Herzkatheterlabors auf dem Grundstück der Riedstraße 12 in 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Umsetzung erfolgt in mehreren, eng aufeinander abgestimmten, Bauabschnitten und ist auf die Projekte BTBI2602 Umstrukturierung u. Erweiterung Zentrale Notaufnahme (ZNA) und BTBI2603 Neuerrichtung Herzkatheterlabor (HKL) aufgeteilt. Details siehe Datei "08 Leistungsbild"
Am Klinikstandort der RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH in Bietigheim soll die bauliche und technische Infrastruktur gezielt weiterentwickelt werden, um die medizinische Leistungsfähigkeit dauer-haft zu sichern und insbesondere auch die erweiterte Notfallversorgung gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sicherzustellen. Kern des Vorhabens ist die Erweiterung und die funktionale Neuordnung der Zentralen Notaufnahme sowie die Errichtung eines Herzkatheterlabors auf dem Grundstück der Riedstraße 12 in 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Umsetzung erfolgt in mehreren, eng aufeinander abgestimmten, Bauabschnitten und ist auf die Projekte BTBI2602 Umstrukturierung u. Erweiterung Zentrale Notaufnahme (ZNA) und BTBI2603 Neuerrichtung Herzkatheterlabor (HKL) aufgeteilt. Details siehe Datei "08 Leistungsbild"
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen). Details siehe Datei "08 Leistungsbild"
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen). Details siehe Datei "08 Leistungsbild"
Postanschrift: Riedstraße
Postleitzahl: 74321
Stadt: Bietigheim-Bissingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigsburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-30 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 75.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekterfahrung / Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-30 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Vorgaben des § 56 VgV vom Bieter nachzufordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot gemäß § 57 (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Vorgaben des § 56 VgV vom Bieter nachzufordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot gemäß § 57 (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensreferenzen: Zwei Referenzprojekte gemäß Ziffer 3.1; Eigenerklärung, Pkt. b) i. V. m. Ergänzenden Eigenerklärungen (Seite 3/4) oder u.a. Formblättern 1.1 und 1.2
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Personal: Durchschnittlich mind. 5 Mitarbeiter mit einschlägiger technischer Ausbildung in den letzten drei Jahren; Eigenerklärung, Pkt. c) oder u.a. Formblatt 2
Schlüsselpersonal Projektleitung: Benennung Projektleiter und Projektleiter-Stellvertreter; Projektleiter mit Referenz gemäß Ziffer 4; Gesondertes Benennungsformular mit dem Angebot
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ? EUR 750.000,- (netto); Eigenerklärung, Pkt. a)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorgaben der Vergabeunterlagen sind in Verbindung mit dem eingereichten Angebot zwingend bei der Ausführung des Auftrages einzuhalten.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YCSM225#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 196-699051 (2026-10-08)