(1) Für die Angebotsauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
(2) Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) vom 01.10.2016.
(3) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich über die Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" bis zum
zum 10.07.2023, 11:00 Uhr gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg". Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(4) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(5) Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist der Leistungsanteil, der an andere Unternehmen untervergeben werden soll, mit Angebotsabgabe zu benennen.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die anderen Unternehmen zu benennen. Für die anderen Unternehmen ist gleichzeitig eine Eigenerklärung gemäß dem Formblatt VHB124 LD Eigenerklärung zur Eignung (diese umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1, III.1.2) undIII.1.3) vorzulegen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen.
(7) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) auf die Fähigkeitenanderer Unternehmen, sind diese Unternehmen mit Angebotsabgabe zu benennen und ist für diese Unternehmen mit Angebotsabgabe der Nachweis der Eignung nach §§ 45, 46 VGV zu führen.Dieser Nachweis umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Zum Nachweis der Eignun muss mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 LD Eigenerklärungen zur Eignung vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 LD Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(8) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen.
(9) Das Formblatt VHB 124 LD Eigenerklärungen zur Eignung wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
(10) Auf der Internetseite
www.vergabemarktplatz.brandenburg.de werden im Kommunikationsbereich zudieser Ausschreibung Bewerberinformationen hinterlegt. Bewerber ohne Registrierung können diese dorteinsehen und selbstständig herunterladen. Es obliegt den Bewerbern, sich regelmäßig zu informieren und dieentsprechenden Informationen abzurufen. Bewerber, die sich bei Abruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn abrufbare Informationen vorhanden sind.
Mindestlohn
Für die in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Beschäftigten sind von dem Bieter die Erklärungen nach § 6 Abs. 2 ff. Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) zur Zahlung eines Arbeitnehmerbruttoentgeltes von mindestens des nach § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes geltenden Bruttoentgelts gerechnet auf die Arbeitsstunde. zu unterzeichnen (Formblatt 3 und ggf. 4). Soweit ein Bieter oder ein zum Einsatz vorgesehener Nachunternehmer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat und ausgeschriebene und angebotene (Teil-)Leistungen in diesem Mitgliedstaat erbringen wird, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung des in § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes genannten Bruttoentgelts für diese Beschäftigten. Dies folgt insbesondere aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 18. September 2014, Rs. C - 549/13 ("Bundesdruckerei") und vom 17. November 2015, Rs. C - 115/14 ("RegioPost"). Für den Fall, dass Bieter diese Einschätzung nicht teilen, werden sie hiermit ausdrücklich auf ihre Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YX36EXQ