Umweltplanung

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg

Leistungen der Landschaftsplanung im Zuge der Planung der A20 (Küstenautobahn), Abschnitt 3. Die A20 (Küstenautobahn) stellt unter Ausnutzung des vorhandenen Wesertunnels bei Dedestorf und der geplanten Elbequerung bei Glückstadt einen wesentlichen Lückenschluss für eine durchgängige Fernstraßenverbindung der Wirtschaftsstandorte in den Benelux-Staaten und Nordfrankreich im Westen sowie Skandinavien, dem Baltikum und Russland im Norden und Osten dar. Zudem verbessert die A20 die Anbindung der strukturschwachen Regionen an der nordwestdeutschen Küste. Im Rahmen der landschaftsplanerischen Untersuchungen sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen: — Landschaftspflegerische Begleitplanung gemäß § 26 HOAI entsprechend der Bundes- und Landesgesetzgebung, — Floristische und faunistische Erfassungen gemäß HVA F-StB entsprechend des Kartierschlüssels für Niedersachsen, — Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag auf der Basis des § 44 BNatSchG, — Zusammenfassung gemäß §6 UVPG. Die Leistungen sind in enger Koordination mit der Straßenplanung zu erbringen. Hierzu wurde eine Projektmanagementplattform eingerichtet, die von allen Beteiligten zu benutzen ist. Gleichzeitig besteht, auf Grund der Komplexität der Planung, ein hoher Abstimmungsbedarf mit den Planungsbeteiligten und umfangreiche Anforderungen an die öffentliche Vermittlung der Planungsinhalte (Präsentationen, Vertretung in Terminen und Gremien). Die Planung dieses Abschnittes der A20 findet in naturschutzfachlich wertvollen Bereichen statt. Entlang der geplanten Trasse befinden sich große avifaunistisch wertvolle Bereiche. Aufgrund der Empfindlichkeit des Landschaftsraumes und den sich daraus ergebenen hohen Ansprüchen an die Abarbeitung der naturschutzfachlichen Belange sind besondere Erfahrungen mit Fernstraßenplanungen in sensiblen ökologischen Bereichen erforderlich. Der Planungsraum liegt in der Marsch und ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt, Erfahrungen bei der Planung von komplexen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden vorausgesetzt. Mit den Kartierungen soll im Frühjahr 2011 begonnen werden. Weitere allgemeine Informationen stehen unter http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ und http://www.kuestenautobahn.info/ zur Verfügung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2010-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2010-08-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2010-08-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2010-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltplanung
Volltext:
“Leistungen der Landschaftsplanung im Zuge der Planung der A20 (Küstenautobahn), Abschnitt 3. Die A20 (Küstenautobahn) stellt unter Ausnutzung des...”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Wesermarsch 🏙️
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Verordnung: Europäische Gemeinschaften, mit GPA-Beteiligung
Originalsprache: Deutsch 🗣️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotsart: Gesamtangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Haupttätigkeit: Sonstiges

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2010-08-13 📅
Absendedatum: 2010-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2010-09-15 📅
Versanddatum der Vertragsunterlagen: 2010-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer (Legacy): 241715-2010
ABl. S-Ausgabe: 156/2010

Objekt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltplanung 📦
Code: Landschaftsschutz 📦
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Quelle: OJS 2010/S 156-241715 (2010-08-11)
Verwandte Suchen 🔍