Umweltverträglichkeitsstudie und faunistische Kartierungen sowie FFH-Vorprüfungen und weitere besondere Leistungen im Rahmen der Planungen zur Ortsumgehung B 275 Ortenberg-Selters
Die Stadt Ortenberg plant in Abstimmung mit Hessen Mobil im Auftrag des Bundes die Ortsumgehung des Ortsteils Selters im Zuge der Bundesstraße B 275. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden. Aktuell verläuft die Bundesstraße B275 durch den Ortsteil Selters mit Anbindung an Büdingen, Hirzenhain und Ranstadt. Ziel der Maßnahme ist die verkehrliche Entlastung innerörtlicher Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe. Zur Erlangung des Baurechtes sind als Grundlage u.a. eine Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Kartierung notwendig. --- Im Rahmen der Voruntersuchungen beabsichtigt die Stadt Ortenberg nun die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei NATURA2000-Gebiete zu beauftragen. Des Weiteren soll u.a. eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten und sonstige verfahrensbegleitende Leistungen erbracht werden. --- Nach Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie sollen anschließend möglichst umweltverträgliche Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden. --- Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 310 ha (siehe Anlage 08a). --- Zeitnah werden auch Leistungen der Verkehrsuntersuchung und Verkehrsanlagen ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: OR UVS 23401
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ortenberg plant in Abstimmung mit Hessen Mobil im Auftrag des Bundes die Ortsumgehung des Ortsteils Selters im Zuge der Bundesstraße B 275. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden.
Aktuell verläuft die Bundesstraße B275 durch den Ortsteil Selters mit Anbindung an Büdingen, Hirzenhain und Ranstadt. Ziel der Maßnahme ist die verkehrliche Entlastung innerörtlicher Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe.
Zur Erlangung des Baurechtes sind als Grundlage u.a. eine Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Kartierung notwendig.
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Im Rahmen der Voruntersuchungen beabsichtigt die Stadt Ortenberg nun die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei NATURA2000-Gebiete zu beauftragen. Des Weiteren soll u.a. eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten und sonstige verfahrensbegleitende Leistungen erbracht werden.
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Nach Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie sollen anschließend möglichst umweltverträgliche Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
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Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 310 ha (siehe Anlage 08a).
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Zeitnah werden auch Leistungen der Verkehrsuntersuchung und Verkehrsanlagen ausgeschrieben.
Die Stadt Ortenberg plant in Abstimmung mit Hessen Mobil im Auftrag des Bundes die Ortsumgehung des Ortsteils Selters im Zuge der Bundesstraße B 275. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden.
Aktuell verläuft die Bundesstraße B275 durch den Ortsteil Selters mit Anbindung an Büdingen, Hirzenhain und Ranstadt. Ziel der Maßnahme ist die verkehrliche Entlastung innerörtlicher Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe.
Zur Erlangung des Baurechtes sind als Grundlage u.a. eine Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Kartierung notwendig.
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Im Rahmen der Voruntersuchungen beabsichtigt die Stadt Ortenberg nun die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei NATURA2000-Gebiete zu beauftragen. Des Weiteren soll u.a. eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten und sonstige verfahrensbegleitende Leistungen erbracht werden.
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Nach Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie sollen anschließend möglichst umweltverträgliche Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
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Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 310 ha (siehe Anlage 08a).
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Zeitnah werden auch Leistungen der Verkehrsuntersuchung und Verkehrsanlagen ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wetteraukreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ortenberg plant in Abstimmung mit Hessen Mobil im Auftrag des Bundes die Ortsumgehung des Ortsteils Selters im Zuge der Bundesstraße B 275. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden.
Die Stadt Ortenberg plant in Abstimmung mit Hessen Mobil im Auftrag des Bundes die Ortsumgehung des Ortsteils Selters im Zuge der Bundesstraße B 275. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden.
Aktuell verläuft die Bundesstraße B275 durch den Ortsteil Selters mit Anbindung an Büdingen, Hirzenhain und Ranstadt. Ziel der Maßnahme ist die verkehrliche Entlastung innerörtlicher Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe.
Aktuell verläuft die Bundesstraße B275 durch den Ortsteil Selters mit Anbindung an Büdingen, Hirzenhain und Ranstadt. Ziel der Maßnahme ist die verkehrliche Entlastung innerörtlicher Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe.
Zur Erlangung des Baurechtes sind als Grundlage u.a. eine Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Kartierung notwendig.
Im Rahmen der Voruntersuchungen beabsichtigt die Stadt Ortenberg nun die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei NATURA2000-Gebiete zu beauftragen. Des Weiteren soll u.a. eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten und sonstige verfahrensbegleitende Leistungen erbracht werden.
Im Rahmen der Voruntersuchungen beabsichtigt die Stadt Ortenberg nun die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei NATURA2000-Gebiete zu beauftragen. Des Weiteren soll u.a. eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten und sonstige verfahrensbegleitende Leistungen erbracht werden.
Nach Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie sollen anschließend möglichst umweltverträgliche Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 310 ha (siehe Anlage 08a).
Zeitnah werden auch Leistungen der Verkehrsuntersuchung und Verkehrsanlagen ausgeschrieben.
Projektbeschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist u.a. die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie drei FFH-Vorprüfungen gemäß Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 08) im Rahmen der Planungen zur Ortsumgehung des Stadtteils Ortenberg-Selters. Im Zuge des anvisierten Planfeststellungsverfahrens sind auch die Kartierungsergebnisse erforderlich.
Gegenstand der Vergabe ist u.a. die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie drei FFH-Vorprüfungen gemäß Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 08) im Rahmen der Planungen zur Ortsumgehung des Stadtteils Ortenberg-Selters. Im Zuge des anvisierten Planfeststellungsverfahrens sind auch die Kartierungsergebnisse erforderlich.
Der Untersuchungsraum umfasst ein Gebiet rund um den Ortsteil Ortenberg-Selters mit etwa 310 ha. Innerhalb dieses Untersuchungsraums befinden sich Teilflächen von drei NATURA2000-Gebieten, bei denen Auswirkungen der hier vorliegenden Planungen auf die in dem Gebiet befindlichen Schutzgüter zu prüfen sind. Dies betrifft die FFH-Gebiete "Salzwiesen und Weinberg von Selters" (5620-301) und "Grünlandgebiete in der Wetterau" (5619-306) sowie das Vogelschutzgebiet "Wetterau" (5519-401).
Der Untersuchungsraum umfasst ein Gebiet rund um den Ortsteil Ortenberg-Selters mit etwa 310 ha. Innerhalb dieses Untersuchungsraums befinden sich Teilflächen von drei NATURA2000-Gebieten, bei denen Auswirkungen der hier vorliegenden Planungen auf die in dem Gebiet befindlichen Schutzgüter zu prüfen sind. Dies betrifft die FFH-Gebiete "Salzwiesen und Weinberg von Selters" (5620-301) und "Grünlandgebiete in der Wetterau" (5619-306) sowie das Vogelschutzgebiet "Wetterau" (5519-401).
Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll die Entscheidung über die umweltverträglichste Trassenführung der Ortsumgehung auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen.
Leistungsumfang:
Es ist beabsichtigt Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie gem. Anlage 1 Punkt 1.1 HOAI, LPH 1-4 zzgl. zu erbringender besonderer Leistungen (siehe Anlage 08 Leistungsbeschreibung) zu beauftragen. Zu den besonderen Leistungen gehören neben Leistungen der faunistischen Kartierung, drei FFH-Vorprüfungen, Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten u.a. auch weitere verfahrensbegleitende Leistungen.
Es ist beabsichtigt Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie gem. Anlage 1 Punkt 1.1 HOAI, LPH 1-4 zzgl. zu erbringender besonderer Leistungen (siehe Anlage 08 Leistungsbeschreibung) zu beauftragen. Zu den besonderen Leistungen gehören neben Leistungen der faunistischen Kartierung, drei FFH-Vorprüfungen, Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten u.a. auch weitere verfahrensbegleitende Leistungen.
Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf aller Projektstufen bzw. Leistungsbausteine besteht nicht.
In weiteren Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Verkehrsuntersuchung ausgeschrieben.
Projektzeitraum: Es wird ein Unternehmen gesucht, welches sofort nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen kann; die Kartierungen sollen in der Vegetationsperiode 2024 erfolgen. Es wird von einer Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 24 Monaten ausgegangen. (siehe dazu Anlage 08)
Projektzeitraum: Es wird ein Unternehmen gesucht, welches sofort nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen kann; die Kartierungen sollen in der Vegetationsperiode 2024 erfolgen. Es wird von einer Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 24 Monaten ausgegangen. (siehe dazu Anlage 08)
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Sofern zur Auftragserfüllung erforderlich.
Zusätzliche Informationen:
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Untersuchungsraum umfasst ein Gebiet rund um den Ortsteil Ortenberg-Selters mit insgesamt etwa 310 ha.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen
der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen.
Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der Bewerber zwingend erkennbar sein. Der Bewerber sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.
Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der Bewerber zwingend erkennbar sein. Der Bewerber sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.
Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
Hinweis zur Eignungsleihe:
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) geführt werden.
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) geführt werden.
Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung sowie zu den Verfahrens- und Auftragsbedingungen sind unter Pkt. 2.1. des Teilnahmeantrags abzugeben; eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung, dass die übersandten bzw. die ggf. über die Vergabeplattform mitgeteilten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand des Antrages sind,
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB (ausgenommen Selbstheilung - vgl. Hinweis im Teilnahmeantrag),
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) besteht und
dass diese im Falle einer Beauftragung ggf. entsprechend der unter Pkt. III.2.2 aufgeführten Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden erhöht wird,
- Erklärung, dass diese Planungs-/ Dienstleistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt,
- Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
- Erklärung, dass alle vom Auftraggeber in schriftlicher, mündlicher oder digitaler Form erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden und nur im Rahmen dieses Verfahrens verwendet werden,
- Erklärung, dass der/die Bewerber/in keine eigenen (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines/ihres Angebots machen wird,
- Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben.
Folgende erforderliche Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338 (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung)
- Eigenerklärung der Bewerber, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
UMSATZ:
Umsatz für vergleichbare Leistungen bezogen auf den Auftragsgegenstand (Umweltverträglichkeitsstudien und Kartierungen) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz für vergleichbare Leistungen bezogen auf den Auftragsgegenstand (Umweltverträglichkeitsstudien und Kartierungen) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
Mindeststandards:
Mindesteignung:
Umsatz für vergleichbare Leistungen bezogen auf den Auftragsgegenstand von 0,2 Mio. Euro netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
FACHKRÄFTE:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Umweltverträglichkeitsstudien (Leistungen gem. UVPG, Gutachten, o.ä.)
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Kartierungen und FFH-Vorprüfungen
REFERENZEN (siehe auch II.2.9.):
Punkte werden wie folgt vergeben:
Referenzen über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) - insgesamt 40 Punkte ab 2 voll wertbaren Referenzen:
- 20 Punkte je Referenz über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie unter Anwendung der Richtlinie für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) oder für Bahnanlagen,
- 15 Punkte je Referenz für eine UVS für sonstige Linienbauwerke (kommunale Infrastrukturanlagen oder vergleichbares),
- 10 Punkte je Referenz für eine UVS ohne vergleichbaren Anlass.
Referenzen über die Durchführung einer faunistischen Kartierung - insgesamt 50 Punkte ab 2 wertbaren Referenzen:
- 25 Punkte je Referenz über die Durchführung einer faunistischen Kartierung
Referenz über die Durchführung einer FFH-Vorprüfung oder FFH-Verträglichkeitsprüfung - insgesamt 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderten Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindesteignung Fachkräfte: 2 qualifizierte Fachkräfte für Umweltverträglichkeitsstudien und 3 qualifizierte Fachkräfte für Kartierungen und FFH-Vorprüfungen.
Mindesteignung Referenzen: insg. mind. je 1 grundsätzlich wertbare Referenz in der Kategorie "Umweltverträglichkeitsstudie" sowie "Faunistische Kartierung".
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Ausführung des Auftrags ist eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 6 des Vertragsentwurfs mit Deckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden erforderlich (bei BG von jedem Mitglied).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber. In diesem Fall werden 5 Bieter ausgewählt, bzw. per Losverfahren bestimmt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber. In diesem Fall werden 5 Bieter ausgewählt, bzw. per Losverfahren bestimmt.
Geforderte Nachweise:
WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Umsatz:
- Umsatz für vergleichbare Leistungen bezogen auf den Auftragsgegenstand (Umweltverträglichkeitsstudien und Kartierungen) von 0,2 Mio. Euro netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
Fachkräfte:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Umweltverträglichkeitsstudien (Leistungen gem. UVPG, Gutachten, o.ä.)
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Kartierungen und FFH-Vorprüfungen
Referenzen:
- Referenzen über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- Referenzen über die Durchführung einer faunistischen Kartierung
- Referenz über die Durchführung einer FFH-Vorprüfung oder FFH-Vorprüfung
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
- Leistungszeitraum: zum Stichtag der Bekanntmachung abgeschlossene Referenz, Referenz nicht älter als 5 Jahre (Abschluss nicht vor 2018)
- erbrachter Leistungsumfang bis zum Stichtag der Bekanntmachung:
a) Umweltverträglichkeitsstudien: mind. 80 % der HOAI-Grundleistung gem. Anlage 1 Punkt 1.1 (Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie) für ein Gebiet mit mind. 100 ha bzw.
b) Kartierungen: mind. 80% abgeschlossener Leistungsumfang für ein Gebiet mit mind. 100 ha bzw.
c) FFH-Vorprüfungen: vollständig abgeschlossener Leistungsumfang
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam / Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse / Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form Vergabeverhandlungen zu führen. Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, sofern sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern.
Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form Vergabeverhandlungen zu führen. Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, sofern sich im Zuge der Verhandlungen kein Anlass ergibt zur Abgabe überarbeiteter Angebote aufzufordern.
Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
- Anlage 01 Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
- Anlage 16 Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338
- Anlage 17 Eigenerklärung der Bewerber, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören.
C) weitere Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- ggfs. Angaben zu wirtschaftlicher Verknüpfung sowie entsprechende Nachweise,
D) weitere Unterlagen, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den geleisteten Eigenerklärungen,
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original
Rückfragen zum Verfahren sind über die Vergabeplattform einzureichen.
Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 /+49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 105-326462 (2023-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltverträglichkeitsstudie und faunistische Kartierungen sowie FFH-Vorprüfungen und weitere besondere Leistungen im Rahmen der Planungen zur Ortsumgehung B 275 Ortenberg-Selters
Referenznummer: OR UVS 23401
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ortenberg plant in Abstimmung mit Hessen Mobil im Auftrag des Bundes die Ortsumgehung des Ortsteils Selters im Zuge der Bundesstraße B 275. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden.
Aktuell verläuft die Bundesstraße B275 durch den Ortsteil Selters mit Anbindung an Büdingen, Hirzenhain und Ranstadt. Ziel der Maßnahme ist die verkehrliche Entlastung innerörtlicher Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe.
Zur Erlangung des Baurechtes sind als Grundlage u.a. eine Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Kartierung notwendig.
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Im Rahmen der Voruntersuchungen beabsichtigt die Stadt Ortenberg nun die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei NATURA2000-Gebiete zu beauftragen. Des Weiteren soll u.a. eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten und sonstige verfahrensbegleitende Leistungen erbracht werden.
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Nach Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie sollen anschließend möglichst umweltverträgliche Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
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Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 310 ha (siehe Anlage 08a).
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Zeitnah werden auch Leistungen der Verkehrsuntersuchung und Verkehrsanlagen ausgeschrieben.
Die Stadt Ortenberg plant in Abstimmung mit Hessen Mobil im Auftrag des Bundes die Ortsumgehung des Ortsteils Selters im Zuge der Bundesstraße B 275. Das Vorhaben ist bereits in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen und soll nun umgesetzt werden.
Aktuell verläuft die Bundesstraße B275 durch den Ortsteil Selters mit Anbindung an Büdingen, Hirzenhain und Ranstadt. Ziel der Maßnahme ist die verkehrliche Entlastung innerörtlicher Bereiche und somit die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung der Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe.
Zur Erlangung des Baurechtes sind als Grundlage u.a. eine Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Kartierung notwendig.
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Im Rahmen der Voruntersuchungen beabsichtigt die Stadt Ortenberg nun die Leistungen einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie FFH-Vorprüfungen für drei NATURA2000-Gebiete zu beauftragen. Des Weiteren soll u.a. eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten und sonstige verfahrensbegleitende Leistungen erbracht werden.
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Nach Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie sollen anschließend möglichst umweltverträgliche Trassenvarianten untersucht/analysiert und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von einem zu beauftragenden Verkehrsplaner geprüft werden.
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Der vorläufige Untersuchungsraum beträgt ca. 310 ha (siehe Anlage 08a).
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Zeitnah werden auch Leistungen der Verkehrsuntersuchung und Verkehrsanlagen ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 237988.88 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Projektbeschreibung: Gegenstand der Vergabe ist u.a. die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie drei FFH-Vorprüfungen gemäß Leistungsbeschreibung im Rahmen der Planungen zur Ortsumgehung des Stadtteils Ortenberg-Selters. Im Zuge des anvisierten Planfeststellungsverfahrens sind auch die Kartierungsergebnisse erforderlich. Der Untersuchungsraum umfasst ein Gebiet rund um den Ortsteil Ortenberg-Selters mit etwa 310 ha. Innerhalb dieses Untersuchungsraums befinden sich Teilflächen von drei NATURA2000-Gebieten, bei denen Auswirkungen der hier vorliegenden Planungen auf die in dem Gebiet befindlichen Schutzgüter zu prüfen sind. Dies betrifft die FFH-Gebiete "Salzwiesen und Weinberg von Selters" (5620-301) und "Grünlandgebiete in der Wetterau" (5619-306) sowie das Vogelschutzgebiet "Wetterau" (5519-401). Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll die Entscheidung über die umweltverträglichste Trassenführung der Ortsumgehung auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen.
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Leistungsumfang: Es wurden Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie gem. Anlage 1 Punkt 1.1 HOAI, LPH 1-4 zzgl. zu erbringender besonderer Leistungen beauftragt. Zu den besonderen Leistungen gehören neben Leistungen der faunistischen Kartierung, drei FFH-Vorprüfungen, Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten u.a. auch weitere verfahrensbegleitende Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf aller Projektstufen bzw. Leistungsbausteine besteht nicht. In weiteren Vergabeverfahren werden/wurden die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Verkehrsuntersuchung ausgeschrieben.
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Projektzeitraum: Das beauftragte Unternehmen sollte sofort nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen; die Kartierungen sollen in der Vegetationsperiode 2024 erfolgen. Es wird von einer Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 24 Monaten ausgegangen.
Projektbeschreibung: Gegenstand der Vergabe ist u.a. die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie inkl. faunistischer Kartierung sowie drei FFH-Vorprüfungen gemäß Leistungsbeschreibung im Rahmen der Planungen zur Ortsumgehung des Stadtteils Ortenberg-Selters. Im Zuge des anvisierten Planfeststellungsverfahrens sind auch die Kartierungsergebnisse erforderlich. Der Untersuchungsraum umfasst ein Gebiet rund um den Ortsteil Ortenberg-Selters mit etwa 310 ha. Innerhalb dieses Untersuchungsraums befinden sich Teilflächen von drei NATURA2000-Gebieten, bei denen Auswirkungen der hier vorliegenden Planungen auf die in dem Gebiet befindlichen Schutzgüter zu prüfen sind. Dies betrifft die FFH-Gebiete "Salzwiesen und Weinberg von Selters" (5620-301) und "Grünlandgebiete in der Wetterau" (5619-306) sowie das Vogelschutzgebiet "Wetterau" (5519-401). Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung soll die Entscheidung über die umweltverträglichste Trassenführung der Ortsumgehung auf Grundlage der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgen.
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Leistungsumfang: Es wurden Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie gem. Anlage 1 Punkt 1.1 HOAI, LPH 1-4 zzgl. zu erbringender besonderer Leistungen beauftragt. Zu den besonderen Leistungen gehören neben Leistungen der faunistischen Kartierung, drei FFH-Vorprüfungen, Biotop- und Nutzungstypenkartierung, artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Kartierung geschützter höherer Pflanzenarten u.a. auch weitere verfahrensbegleitende Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf aller Projektstufen bzw. Leistungsbausteine besteht nicht. In weiteren Vergabeverfahren werden/wurden die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Verkehrsuntersuchung ausgeschrieben.
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Projektzeitraum: Das beauftragte Unternehmen sollte sofort nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen; die Kartierungen sollen in der Vegetationsperiode 2024 erfolgen. Es wird von einer Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 24 Monaten ausgegangen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wetteraukreis
🏙️
Dauer: 24 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Sofern zur Auftragserfüllung erforderlich.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam / Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse / Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 237988.88 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Institut für Tierökologie und Naturbildung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE196295860
Postanschrift: Waldstraße 19
Postleitzahl: 35321
Postort: Laubach-Gonterskirchen
Region: Gießen, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@tieroekologie.com📧
Telefon: +49 6405505770📞
Fax: +49 64055057725 📠
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Magistrat der Stadt Ortenberg
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE112591074
Postanschrift: Postfach 1165
Postleitzahl: 63683
Postort: Ortenberg
Region: Wetteraukreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bauamt
E-Mail: bauamt@ortenberg.net📧
Telefon: +49 6046800046📞
URL: https://www.ortenberg.net/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 243-766999 (2023-12-15)