Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen) von 2 jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
2.) Eigenerklärung über mindestens eine (1) bis maximal drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung,
- der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für den Umbau von Gebäuden;
2. Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Referenzprojekts des Bieters im Zeitraum von 2018 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein);
3. Das Referenzobjekt hat eine vergleichbare Größe (mind. 100 m² BGF);
4. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt beauftragte und von ihm selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI: Leistungsphasen 3 bis 8;
5. Gültig für mindestens 1 der 3 Referenzprojekte: die referenzgegenständlichen Leistungen betrafen einen Umbau im laufenden Betrieb;
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.