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Mit dem Angebot sind abzugeben:
1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters
(Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen oder Architektur) von 5 jeweils in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der
Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
2.) Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung,
- der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des
Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und
Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI
i.V.m. Anlage 10 HOAI bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für den
Umbau von Gebäuden;
2. Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Referenzprojekts des Bieters im Zeitraum von 2018 bis zum
Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein);
3. Das Referenzobjekt hat eine vergleichbare Größe (mind. 500 m² BGF);
4. Die Baukosten des Referenzprojektes (KGR 300 und 400 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen
mindestens EUR 1.000.000,00 netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn
sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog);
5. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt beauftragte und von ihm selbst vollständig
erbrachte Leistungsphasen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den
jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI: Leistungsphasen 1 bis 8;
6. Gültig für mindestens 2 der 3 Referenzprojekte: die referenzgegenständlichen Leistungen betrafen einen
Umbau im laufenden Betrieb.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2)
an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt
wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben
wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen oder Architektur) von 5 jeweils in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der
Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
2.) Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung,
- der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des
Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und
Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI
i.V.m. Anlage 10 HOAI bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für den
Umbau von Gebäuden;
2. Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Referenzprojekts des Bieters im Zeitraum von 2018 bis zum
Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein);
3. Das Referenzobjekt hat eine vergleichbare Größe (mind. 500 m² BGF);
4. Die Baukosten des Referenzprojektes (KGR 300 und 400 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen
mindestens EUR 1.000.000,00 netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom
Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn
sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog);
5. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt beauftragte und von ihm selbst vollständig
erbrachte Leistungsphasen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den
jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI: Leistungsphasen 1 bis 8;
6. Gültig für mindestens 2 der 3 Referenzprojekte: die referenzgegenständlichen Leistungen betrafen einen
Umbau im laufenden Betrieb.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2)
an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches
Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt
wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in
allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben
wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.