Abschluss eines Rahmenvertrages für die wiederkehrende Sachverständigenprüfung und die Begleitung der Prüfungen für den Zeitraum Oktober 2026-Dezember 2028. Es wurden zwei Losgruppen gebildet. - Losgruppe 1: Los 1-11: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA / SAA / BOS - Losgruppe 2: Lose 12-23: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen / Brandmeldeanlagenkonzepte Im vorliegenden Vergabeverfahren wird festgelegt, dass Bieter Angebote für beide Losgruppen abgeben können, jedoch maximal in einer der beiden Losgruppen den Zuschlag erhalten können. Eine Abgabe von einzelnen Losen in einer Losgruppe ist nicht zulässig. Liegt ein Bieter nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung in beiden Losgruppen mit jeweils wertbaren Angeboten auf Rang 1, wird der Zuschlag für das Angebot erteilt, das den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der anderen Losgruppe wird von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen; dort erhält stattdessen das wirtschaftlichste verbleibende Angebot den Zuschlag. Begründung der Zuschlagsbeschränkung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit, Objektivität und Transparenz der Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Leistungen der Losgruppe "SV-Prüfungen BMA/SAA/BOS" sowie die Leistungen der Losgruppe "Begleitung der SV-Prüfung BMA/SAA/BOS" nicht an denselben Auftragnehmer vergeben werden dürfen. Die Zuschlagsbeschränkung dient insbesondere der Vermeidung von Interessenkonflikten, da die eigentliche Prüfungsleistung sowie deren fachliche Begleitung und Überwachung aus Gründen der Unabhängigkeit nicht durch denselben Auftragnehmer erbracht werden sollen. Die Zuschlagserteilung ist ausgeschlossen, wenn zwischen Bietern und den für sie handelnden Personen Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisse oder sonstige persönliche, gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Verflechtungen bestehen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Leistungserbringung oder den fairen Wettbewerb zu beeinträchtigen oder einen Interessenkonflikt zu begründen. Mögliche Verflechtungen, die geeignet sind Interessenkonflikte zu begründen, sind offen zu legen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Universität zu Köln - Wiederkehrende Sachverständigenprüfung und Begleitung der Prüfungen
Referenznummer: 2026_64_0072
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages für die wiederkehrende Sachverständigenprüfung und die Begleitung der Prüfungen für den Zeitraum Oktober 2026-Dezember 2028.
Es wurden zwei Losgruppen gebildet.
- Losgruppe 1: Los 1-11: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA / SAA / BOS
- Losgruppe 2: Lose 12-23: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen / Brandmeldeanlagenkonzepte
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird festgelegt, dass Bieter Angebote für beide Losgruppen abgeben können, jedoch maximal in einer der beiden Losgruppen den Zuschlag erhalten können. Eine Abgabe von einzelnen Losen in einer Losgruppe ist nicht zulässig.
Liegt ein Bieter nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung in beiden Losgruppen mit jeweils wertbaren
Angeboten auf Rang 1, wird der Zuschlag für das Angebot erteilt, das den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der anderen Losgruppe wird von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen; dort erhält stattdessen das wirtschaftlichste verbleibende Angebot den
Zuschlag.
Begründung der Zuschlagsbeschränkung:
Zur Wahrung der Unabhängigkeit, Objektivität und Transparenz der Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Leistungen der Losgruppe "SV-Prüfungen BMA/SAA/BOS" sowie die Leistungen der Losgruppe "Begleitung der
SV-Prüfung BMA/SAA/BOS" nicht an denselben Auftragnehmer vergeben werden dürfen.
Die Zuschlagsbeschränkung dient insbesondere der Vermeidung von Interessenkonflikten, da die eigentliche
Prüfungsleistung sowie deren fachliche Begleitung und Überwachung aus Gründen der Unabhängigkeit nicht durch
denselben Auftragnehmer erbracht werden sollen.
Die Zuschlagserteilung ist ausgeschlossen, wenn zwischen Bietern und den für sie handelnden Personen Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisse oder sonstige persönliche, gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Verflechtungen bestehen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Leistungserbringung oder den fairen Wettbewerb zu beeinträchtigen oder einen Interessenkonflikt zu begründen. Mögliche Verflechtungen, die geeignet sind Interessenkonflikte zu begründen, sind offen zu legen.
Abschluss eines Rahmenvertrages für die wiederkehrende Sachverständigenprüfung und die Begleitung der Prüfungen für den Zeitraum Oktober 2026-Dezember 2028.
Es wurden zwei Losgruppen gebildet.
- Losgruppe 1: Los 1-11: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA / SAA / BOS
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird festgelegt, dass Bieter Angebote für beide Losgruppen abgeben können, jedoch maximal in einer der beiden Losgruppen den Zuschlag erhalten können. Eine Abgabe von einzelnen Losen in einer Losgruppe ist nicht zulässig.
Liegt ein Bieter nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung in beiden Losgruppen mit jeweils wertbaren
Angeboten auf Rang 1, wird der Zuschlag für das Angebot erteilt, das den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der anderen Losgruppe wird von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen; dort erhält stattdessen das wirtschaftlichste verbleibende Angebot den
Zuschlag.
Begründung der Zuschlagsbeschränkung:
Zur Wahrung der Unabhängigkeit, Objektivität und Transparenz der Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Leistungen der Losgruppe "SV-Prüfungen BMA/SAA/BOS" sowie die Leistungen der Losgruppe "Begleitung der
SV-Prüfung BMA/SAA/BOS" nicht an denselben Auftragnehmer vergeben werden dürfen.
Die Zuschlagsbeschränkung dient insbesondere der Vermeidung von Interessenkonflikten, da die eigentliche
Prüfungsleistung sowie deren fachliche Begleitung und Überwachung aus Gründen der Unabhängigkeit nicht durch
denselben Auftragnehmer erbracht werden sollen.
Die Zuschlagserteilung ist ausgeschlossen, wenn zwischen Bietern und den für sie handelnden Personen Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisse oder sonstige persönliche, gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Verflechtungen bestehen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Leistungserbringung oder den fairen Wettbewerb zu beeinträchtigen oder einen Interessenkonflikt zu begründen. Mögliche Verflechtungen, die geeignet sind Interessenkonflikte zu begründen, sind offen zu legen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 12
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 23
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 102, 103 ,124 ,125 129, 216
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandmeldeanlagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diverse Gebäude der Universität zu Köln laut den Ausschreibungsunterlagen
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Postleitzahl: 50923
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 27 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 104, 133, 136, 158, 162, 210
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 211, 310A, 321
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 300, 301, 302, 303
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 322, 325, 326, 331
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 114, 119, 304, 847, 901, 906
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 100, 105, 107
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 8
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 106, 137, 911, 921
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: 9
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 101, 127, 151, 171, 202, 310B, 312, 315
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: 10
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 102, 103, 106, 107, 321, 310b
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Interne Kennung: 11
Titel: Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 101, 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣
Interne Kennung: 12
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 102, 103, 124, 125, 129, 216
Beschreibung der Beschaffung:
Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣
Interne Kennung: 13
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 104, 133, 136, 158, 162, 210
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣
Interne Kennung: 14
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 211, 310A, 321
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣
Interne Kennung: 15
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 300, 301, 302, 303
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣
Interne Kennung: 16
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 322, 325, 326, 331
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
1️⃣7️⃣
Interne Kennung: 17
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 114, 119, 304, 847, 901, 906
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
1️⃣8️⃣
Interne Kennung: 18
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 100, 105, 107
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0018
1️⃣9️⃣
Interne Kennung: 19
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 106, 137, 911, 921
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0019
2️⃣0️⃣
Interne Kennung: 20
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 101, 127, 151, 171, 202, 310B, 312, 315
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0020
2️⃣1️⃣
Interne Kennung: 21
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 102, 103, 106, 107, 321, 310B
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0021
2️⃣2️⃣
Interne Kennung: 22
Titel: Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 101, 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0022
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-14 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 21
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen Lose 1-11 (= Losgruppe 1 - SV-Prüfung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Angebot zwei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
- Vergleichbarer Umfang, Art und Komplexität zur ausgeschriebenen Leistung
- Das Auftragsvolumen pro Jahr für die Dienstleistungen an Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW laut Leistungsbeschreibung beträgt mindestens 150.000 EUR netto
- Das Ende der Leistungserbringung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen Lose 1-11 (= Losgruppe 1 - SV-Prüfung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Angebot zwei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
- Vergleichbarer Umfang, Art und Komplexität zur ausgeschriebenen Leistung
- Das Auftragsvolumen pro Jahr für die Dienstleistungen an Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW laut Leistungsbeschreibung beträgt mindestens 150.000 EUR netto
- Das Ende der Leistungserbringung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung anerkannter Prüfsachverständiger zu Losgruppe 1 (SV-Prüfung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Dokument Anlage 3 - Eignung des Bieters_SV-Prüfung ist zu beachten. Die Nachweise sind mit der Angebotsabgabe zu übermitteln
Eignung des Bieters Losgruppe 2 (Begleitung SV-Prüfung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Zertifizierung nach DIN 14675
Das Ingenieurbüro muss als Fachplaner für die relevanten Phasen der DIN 14675 zertifiziert sein, in der Regel mindestens:
Phase 6.1 - Planung
Phase 6.2 - Projektierung
2. Verantwortliche Person nach DIN 14675
Im Büro muss mindestens eine nach DIN 14675 qualifizierte "verantwortliche Person" für
Brandmeldeanlagen vorhanden sein. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung der Zertifizierung.
3. Qualitätsmanagement
Nachweis eines eingeführten Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001. Bei Zertifizierungen
über die reine Planungsphase hinaus ist dies zwingende Voraussetzung.
4. Kenntnisse der relevanten Regelwerke
Das Büro muss nachweislich Erfahrung besitzen mit:
DIN 14675
DIN 14024
DIN VDE 0833
DIN EN 54
VdS-Richtlinien
Feuerwehr-TAB der Stadt Köln
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung des Bieters Losgruppe 2 (Begleitung SV-Prüfung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Zertifizierung nach DIN 14675
Das Ingenieurbüro muss als Fachplaner für die relevanten Phasen der DIN 14675 zertifiziert sein, in der Regel mindestens:
Phase 6.1 - Planung
Phase 6.2 - Projektierung
2. Verantwortliche Person nach DIN 14675
Im Büro muss mindestens eine nach DIN 14675 qualifizierte "verantwortliche Person" für
Brandmeldeanlagen vorhanden sein. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung der Zertifizierung.
3. Qualitätsmanagement
Nachweis eines eingeführten Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001. Bei Zertifizierungen
über die reine Planungsphase hinaus ist dies zwingende Voraussetzung.
4. Kenntnisse der relevanten Regelwerke
Das Büro muss nachweislich Erfahrung besitzen mit:
DIN 14675
DIN 14024
DIN VDE 0833
DIN EN 54
VdS-Richtlinien
Feuerwehr-TAB der Stadt Köln
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
… Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des…
… Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten
c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten
c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 134-488256 (2026-07-14)