Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Schulen, Sport- und Kindertagesstätten, öffentliche Gebäude
2023-22”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glas- und Rahmenreinigung
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts-, und Grundreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts-, und Grundreinigung in Bad Rappenau Kernstadt und Stadtteil Heinsheim - 15 Objekte” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Maximal zwei Mal um jeweils ein Jahr
Zusätzliche Informationen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung im Stadtteil Fürfeld und Treschklingen - 9 Objekte”
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung in den Stadtteilen Babstadt, Grombach und Obergimpern - 12 Objekte”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Glasreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Glasreinigung in Bad Rappenau Kernstadt und in den Stadtteilen Babstadt, Fürfeld, Grombach, Heinsheim, Obergimpern und Treschklingen - 36 Objekte”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bedingungen gemäß Ausschreibungsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-25
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-25
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Deutschland
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 081-244484 (2023-04-20)