Beschreibung der Beschaffung
1.1 Hauptleistungen
Gegenstand der Beauftragung ist die Erbringung von
X Gebäudereinigungsleistungen
X Glas- und Rahmenreinigungsleistungen
X Grundreinigung
in bzw. an Gebäuden des AG und dessen Anmietungen bzw. an vom Mieter des AG bei Dritten angemieteten Gebäuden durch den AN.
Die Gebäudereinigungsleistungen umfassen Leistungen der Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln und gegebenenfalls Sonderreinigungen nach
Maßgabe des Service Level Agreements (SLA, Vertragsanlage 1). Dabei werden dem AN sämtliche Reinigungsleistungen gemäß den SLA sowie den Kalkulationsunterlagen (Vertragsanlage 2) übertragen. Fest beauftragt wird die in den
Kalkulationsunterlagen näher definierte Unterhaltsreinigung.
1.2 Optionale Zusatzleistungen
Auf Abruf des AG (Option) wird der AN überdies weitere Leistungen erbringen, die über die mit dem Angebot festgelegten Stundenverrechnungssätze und
Leistungskennwerte zu vergüten sind. Auf den Abruf dieser optionalen Leistungen besteht für den AN kein Anspruch und daher auch kein Anspruch auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütungen, soweit weniger optionale Leistungen durch den AG abgerufen werden sollten, als durch beide Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als wahrscheinlich
angenommen werden.
Der AN gewährleistet, auf Anforderung Abrufleistungen innerhalb bestimmter Fristen erbringen zu können.
Folgende Fristen werden vereinbart:
• Reinigungen aufgrund akuter, gefährdender
Verschmutzungen: 1 Stunde
• Reinigungs- und Serviceleistungen aufgrund geplanter und durchgeführter Veranstaltungen: bei Bedarfsmeldung 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
1.3 Reinigungszeit, Optimierung
Gemäß Angebot des AN wird ein bestimmtes Stundenvolumen als zu entgeltender maximaler Zeitaufwand für die fest beauftragten Unterhaltsreinigungen zum vereinbarten Stundenverrechnungssatz beauftragt. Vergütet wird dieser maximale Zeitaufwand jedoch nur, sofern die tatsächlichen Arbeitszeiten der beschäftigten Mitarbeiter den maximalen Zeitaufwand nicht um mehr als 7,5% unterschreiten. Alle
weiteren Stundenreduzierungen gehen zulasten des AN, indem die Stunden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz multipliziert werden und der Betrag jeweils von der Monatsrechnung in Abzug gebracht wird. Zur Überprüfung legt
der AN dem AG auf Verlangen die dem Vertrag zuzuordnenden Lohnlisten in anonymisierter Form vor.
1.4 Nebenleistungen
Die SLA geben die vom AN geschuldeten Leistungen wieder.
Der AN ist jedoch darüber hinaus zur Erbringung sämtlicher Nebenleistungen einschließlich der für die Erfüllung seiner Leistungen erforderliche Materialbeschaffung und -entsorgung verpflichtet, die typischerweise mit der Erbringung der Hauptleistung einhergehen und für die Erreichung des geschuldeten Reinigungserfolgs erforderlich sind. Eine gesonderte Vergütung für die vorbezeichneten Nebenleistungen steht dem AN hierfür nicht zu.
1.5 Unternehmerische Verantwortung
Der AN erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung.