Unterhalts- und Glasreinigung

Hochschule Osnabrück

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 65 Objekten
mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 11.000.000 Quadratmetern. Sowie die Glas- und
Rahmenreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 45.000 Quadratmetern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 02423/230
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 65 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 11.000.000 Quadratmetern. Sowie die Glas- und Rahmenreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 45.000 Quadratmetern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule Osnabrück
Postanschrift: Albrechtstraße 30
Postleitzahl: 49076
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: https://www.hs-osnabrueck.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@hs-osnabrueck.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y4FY147TW5E5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y4FY147TW5E5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 170-535633
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Objektbegehung freiwillig: Bezüglich der Glasreinigung wird eine Besichtigung des Campus Lingen dringend empfohlen. Das Gebäude ist öffentlich zugänglich. Bieterfragen: Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 27.09.2023 14.00 Uhr (MEZ) Nachforderung: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen. Für die Nutzung der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de gelten die Nutzungsbedingungen des Deutschen Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/agb-unternehmen). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf https://vergabe.niedersachsen.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Bei Vergaben von Bauleistungen wird die VOB/B ebenfalls Vertragsbestandteil. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4FY147TW5E5
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 65 Objekten
mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 11.000.000 Quadratmetern. Sowie die Glas- und
Rahmenreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 45.000 Quadratmetern.
Bezeichnung des Loses: Campus Westerberg mit 24 Objekten und rund 6.400.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Campus Westerberg mit 24 Objekten und rund 6.400.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Dauer: 54 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Bezeichnung des Loses: Caprivi Campus mit 15 Objekten und rund 3.500.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Caprivi Campus mit 15 Objekten und rund 3.500.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Bezeichnung des Loses: Campus Haste mit 26 Objekten und rund 1.100.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Campus Haste mit 26 Objekten und rund 1.100.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Bezeichnung des Loses: Glas- und Rahmenreinigung in 69 Objekten und rund 45.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Glas- und Rahmenreinigung in 69 Objekten und rund 45.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Osnabrück

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle "Eignung") zu
erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder
fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und
Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB - Besondere Vertragsbedingungen)
bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein
Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der
Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose
gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende
Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y4FY147TW5E5/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Objektbegehung freiwillig:
Bezüglich der Glasreinigung wird eine Besichtigung des Campus Lingen dringend empfohlen.
Das Gebäude ist öffentlich zugänglich.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 27.09.2023 14.00 Uhr (MEZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
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Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
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Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
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Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de gelten die Nutzungsbedingungen des Deutschen Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/agb-unternehmen).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf https://vergabe.niedersachsen.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Mehr anzeigen
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Bei Vergaben von Bauleistungen wird die VOB/B ebenfalls Vertragsbestandteil.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4FY147TW5E5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 170-535633 (2023-08-31)