Unterhalts- und Grundreinigungsleistung - Kita Holzwurm

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die Unterhalts- und Grundreinigungsleistung für die Kita Holzwurm zu vergeben. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind Reinigungsarbeiten wie das Feuchtreinigen von Möbeln, Tischen, Beleuchtungskörpern, Heizkörpern, Türzargen und Fußböden durchzuführen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Deadline 2026-10-02

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsleistung - Kita Holzwurm
Referenznummer: 2026_058
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die Unterhalts- und Grundreinigungsleistung für die Kita Holzwurm zu vergeben. Im Rahmen der Unterhaltsreinigung sind Reinigungsarbeiten wie das Feuchtreinigen von Möbeln, Tischen, Beleuchtungskörpern, Heizkörpern, Türzargen und Fußböden durchzuführen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2026_058
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: Dienstleistung
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download kostenfrei und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Für die Kommunikation über diese Vergabeplattform ist eine Registrierung interessierter Unternehmen erforderlich. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen informiert werden. Fragen sollten bis 6 Tage vor Angebotsöffnung eingereicht werden. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gestellt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen unbeantwortet zu lassen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, werden darauf hingewiesen, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen oder sonstigen Informationen nicht erfolgt. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Angebote, die nicht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden, ausgeschlossen werden. Angebote, welche über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform oder per E-Mail eingereicht werden, werden ebenfalls ausgeschlossen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Objekt: Kita "Holzwurm"
Postanschrift: Pestalozzistraße 5
Postleitzahl: 12529
Stadt: Schönefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Beginn der Leistung ab: 01.12.2026 Ende der Leistung am: 30.11.2028 Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzten will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre maximal bis zum 30.11.2030.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24.0000
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung/Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36.0000
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-02 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-24 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg bereitgestellt. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind vollständig vorzulegen. Sie müssen die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, sind der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen zu entnehmen. Fehlende Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert! Ein Fehlen dieser Unterlagen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren!
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu Arbeitskräften entsprechend dem VHB FB Eigenerklärung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Angaben zu Arbeitskräften
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
csx 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung (Russland-Bezug) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gewerbeanmeldung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Konzeptblatt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Registereintragung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Referenzen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
unterzeichnete Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
(Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
(je Nachunternehmer) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
VHB FB 124 - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VHB FB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
VHB FB 235 - Verzeichnis Leistungen, Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
VHB FB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
VHB FB - Angebotsschreiben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angebotskalkulation, Leistungsverzeichnis &-beschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält, welche gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter benannt wird.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mängel gem. § 11 VOL/B Sicherheitsleistungen gem. § 18 VOL/B
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gem. § 17 VOL/B
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, die Leistungsbeschreibung, die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie die Vertragsbedingungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Schönefeld
Nationale Registrierungsnummer: 12-121067961597719-10
Postanschrift: Mittelstraße 3a
Postleitzahl: 12529
Postort: Schönefeld
Region: Dahme-Spreewald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@gemeinde-schoenefeld.de 📧
Telefon: 030536720980 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVHYHNDYY9XVDR6/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVHYHNDYY9XVDR6 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVHYHNDYY9XVDR6 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHNDYY9XVDR6# Besondere Hinweise (keine abschließende Aufzählung): Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sind bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich einzureichen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Elektronisch übermittelten Angebote müssen über die o.g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über dem Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/ 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. (4) Abweichend von Absatz 1 kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe eines Allgemeininteresses es ausnahmsweise rechtfertigen, die Wirkung des Vertrages zu erhalten. In diesem Fall hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht eine Geldsanktion gegen den Auftraggeber zu verhängen oder die Verkürzung der Laufzeit des Vertrags auszusprechen. Derartige alternative Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Bei öffentlichen Aufträgen zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr findet Satz 1 nur auf Antrag des öffentlichen Auftraggebers Anwendung." § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vor-liegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 169-604479 (2026-09-01)