Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten der Stadt Rotenburg (Wümme) 1. Toilette Nödenstraße ca. 7 m² 2. Toilette Am Neuen Markt ca. 33 m² 3. Toilette am Bahnhof inkl. Warteraum ca. 43 m² 4. Toilette am Rathaus ca. 19 m² 5. Adolf-Rinck-Sporthalle sowie Mensa der Stadtschule ca. 2.490 m² 6. Schule am Grafel inkl. Anbau, Turnhalle und Mensa ca. 3.634 m² 7. Kantor-Helmke-Schule inkl. Turnhalle ca. 3.599 m² 8. IGS In der Ahe inkl. Turnhalle und Mensa ca. 7.766 m² 9. Sportanlagen In der Ahe alt und neu ca. 738 m² 10. IGS Gerberstraße inkl. Turnhalle und Mensa ca. 8.687 m² 11. Mehrgenerationenhaus Waffensen (MGH) ca. 816 m² 12. Kita Hemphöfen ca. 565 m²
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 2023/19
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten der Stadt Rotenburg (Wümme)
1. Toilette Nödenstraße ca. 7 m²
2. Toilette Am Neuen Markt ca. 33 m²
3. Toilette am Bahnhof inkl. Warteraum ca. 43 m²
4. Toilette am Rathaus ca. 19 m²
5. Adolf-Rinck-Sporthalle sowie Mensa der Stadtschule ca. 2.490 m²
6. Schule am Grafel inkl. Anbau, Turnhalle und Mensa ca. 3.634 m²
7. Kantor-Helmke-Schule inkl. Turnhalle ca. 3.599 m²
8. IGS In der Ahe inkl. Turnhalle und Mensa ca. 7.766 m²
9. Sportanlagen In der Ahe alt und neu ca. 738 m²
10. IGS Gerberstraße inkl. Turnhalle und Mensa ca. 8.687 m²
11. Mehrgenerationenhaus Waffensen (MGH) ca. 816 m²
12. Kita Hemphöfen ca. 565 m²
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten der Stadt Rotenburg (Wümme)
1. Toilette Nödenstraße ca. 7 m²
2. Toilette Am Neuen Markt ca. 33 m²
3. Toilette am Bahnhof inkl. Warteraum ca. 43 m²
4. Toilette am Rathaus ca. 19 m²
5. Adolf-Rinck-Sporthalle sowie Mensa der Stadtschule ca. 2.490 m²
6. Schule am Grafel inkl. Anbau, Turnhalle und Mensa ca. 3.634 m²
7. Kantor-Helmke-Schule inkl. Turnhalle ca. 3.599 m²
8. IGS In der Ahe inkl. Turnhalle und Mensa ca. 7.766 m²
9. Sportanlagen In der Ahe alt und neu ca. 738 m²
10. IGS Gerberstraße inkl. Turnhalle und Mensa ca. 8.687 m²
11. Mehrgenerationenhaus Waffensen (MGH) ca. 816 m²
12. Kita Hemphöfen ca. 565 m²
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rotenburg (Wümme)
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-09 📅
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 194-608339
ABl. S-Ausgabe: 194
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten der Stadt Rotenburg (Wümme)
1. Toilette Nödenstraße ca. 7 m²
2. Toilette Am Neuen Markt ca. 33 m²
3. Toilette am Bahnhof inkl. Warteraum ca. 43 m²
4. Toilette am Rathaus ca. 19 m²
5. Adolf-Rinck-Sporthalle sowie Mensa der Stadtschule ca. 2.490 m²
6. Schule am Grafel inkl. Anbau, Turnhalle und Mensa ca. 3.634 m²
7. Kantor-Helmke-Schule inkl. Turnhalle ca. 3.599 m²
8. IGS In der Ahe inkl. Turnhalle und Mensa ca. 7.766 m²
9. Sportanlagen In der Ahe alt und neu ca. 738 m²
10. IGS Gerberstraße inkl. Turnhalle und Mensa ca. 8.687 m²
11. Mehrgenerationenhaus Waffensen (MGH) ca. 816 m²
12. Kita Hemphöfen ca. 565 m²
siehe II.1.4
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis beginnt am 02.01.2024, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2027, 24:00 Uhr. Der AG hat das Recht, die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer
Verlängerungsoption von bis zu einem Jahr bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG. Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages (d.h. Optionsausübung bis zum 30.09.2027) auszuüben.
Verlängerungsoption von bis zu einem Jahr bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG. Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages (d.h. Optionsausübung bis zum 30.09.2027) auszuüben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27356 Rotenburg (Wümme) und Ortschaften
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.