Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Referenzen über drei vergleichbare Aufträge, die der Bieter in den letzten drei Kalenderjahren ausgeführt hat
-Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
-Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten einschließlich der Zahl der Vorarbeiter*innen, zudem Zahl der Objektleitungen sowie weiterer für die Leitung vorgesehener Personen
-Überwachung der Arbeitsausführung entweder entsprechend den Grundsätzen der gütegesicherten Reinigung nach RAL-GZ 902/DIN 77400 (Schulen) oder nachweisbar gleichwertigen Qualitätsanforderungen
-Deutschsprachige Objektleitung zur Qualitätssicherung als Ansprechpartner*in hinsichtlich aller anfallender Fragen bezüglich der beauftragten Objekte, Objektleitung muss innerhalb von 30 Minuten in einem der beauftragten Objekte persönlich erscheinen können.
-In jedem Objekt eine*n deutschsprachige*n, verantwortliche*n, weisungsberechtigte*n Vorarbeiter*in zur Qualitätssicherung für die vom Bewerber eingesetzten Arbeitskräfte.
-Einhaltung der DGUV Regeln 101-019 bzw. 101-018/BGR 209 Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln
-Gewährleistung der Rutschsicherheit mit Messungen gemäß DIN EN 16165: Messung der Trittsicherheit im Betriebszustand
-VDE/GS-Zeichen für Reinigungsmittel sowie die erforderlichen Geräte
-Umweltfreundliche, die Flächen und Gegenstände nicht schädigende Reinigungsmittel, insbesondere solche, die keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung in der jeweils gültigen Fassung enthalten
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Der AN ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensereignis abzuschließen:
Personenschäden bis zu 2.500.000 Euro, Sachschäden bis zu 2.500.000 Euro, Vermögensschäden bis zu 2.500.000 Euro, Allmählichkeitsschäden bis zu 500.000 Euro, Obhut- und Bearbeitungsschäden bis zu 500.000 Euro, Schlüsselverluste bis zu 100.000 Euro
Der Nachweis des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung kann durch Vorlage eines Schreibens des Versicherungsgebers oder einer gültigen Versicherungspolice erfolgen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.