Durch den AN ist zu beachten und zu gewährleisten, dass die Bewirtschaftung der Objekte der TEG (BÄK, DKG, KBV I),Objekt 1, getrennt von den Objekten der KBV (KBV II und Tiergartentower),Objekt 2, zu erfolgen hat. Es werden entsprechend zwei Verträge geschlossen.