Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung im IGB
IGB-2023-0021
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung und Lieferung des Sanitärmaterials
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigung und Lieferung des Sanitärmaterials für das IGB (für 4 Jahre)” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bietererklärung zur Eignung; Erklärung Frauenförderverordnung FFV; Wettbewerbsregister; Preisblätter; Stundenverrechnungssatz; Objektreferenzen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-13
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-13
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Strasse 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 115-356785 (2023-06-12)