Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über
die Vergabeplattform des Landes Hessen
(
www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe
elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB
zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur
nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die
Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots
ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes
Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die
Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort
bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu
übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum
Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der
Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur
Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der
AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP
durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und
bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen
Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage
stellen.