Unterhaltsreinigung und Glasreinigung für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2028
Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Unterhaltsreinigung und halbjährige Glasreinigung für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2028
DeadlineDeadline 2026-10-19
Wer? Wie?- • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung › Fensterreinigung
- • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung › Gebäudereinigung
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Lüneburg › Celle
- • Lüneburg › Lüneburg, Landkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-09-17 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung und Glasreinigung für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2028
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Los 1: Laufende Unterhaltsreinigung der Liegenschaften des ZAC
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Braunschweiger heerstraße 109+111+111A
Postleitzahl: 29227
Stadt: Celle
Postanschrift: Brandenbusch 8
Postleitzahl: 29320
Stadt: Hermannsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Celle 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Los 2: Halbjährige Glasreinigung für die Liegenschaften des ZAC
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 109+111+111A
Alte Heide 1
Postleitzahl: 29348
Stadt: Scharnhorst
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-19 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-10-19 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Postleitzahl: 29227
Postort: Celle
Region: Celle 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@zacelle.de 📧
Telefon: 05141 7502420 📞
URL: https://www.zacelle.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99792351 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E99792351 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 182-647947 (2026-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung und Glasreinigung für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2028
Referenznummer:
2026.09-3
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung und halbjährige Glasreinigung für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2028
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
LOT-0001 2026.09-3
Titel: Los 1: Laufende Unterhaltsreinigung der Liegenschaften des ZAC
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer übernimmt die in der beigefügten Anlage 1 näher bezeichneten
ständigen Reinigungsleistungen und die ggfls. anfallenden Grundreinigungen aus § 2.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung
📦
Postanschrift: Braunschweiger heerstraße 109+111+111A
Postleitzahl: 29227
Stadt: Celle
Postanschrift: Brandenbusch 8
Postleitzahl: 29320
Stadt: Hermannsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Celle 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
LOT-0002 2026.09-3
Titel: Los 2: Halbjährige Glasreinigung für die Liegenschaften des ZAC
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer übernimmt zweimal jährlich die Glasreinigung, auf Anforderung
des AG auch noch zusätzlich. Die Termine hierfür plant der AN grob vor und stimmt
sie einvernehmlich mit dem AG ab.
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung
📦
Postanschrift: Braunschweiger Heerstraße 109+111+111A
Alte Heide 1
Postleitzahl: 29348
Stadt: Scharnhorst
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-19 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-10-19 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 15 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
[ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen
ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des
Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen
im Ausland)
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[ § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis
davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30
des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer
Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen
der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer
2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). ]
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[ § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis
davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30
des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer
Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. ]
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[ § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8
und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis
davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30
des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer
Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale
Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter
im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). ]
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[ § 123
Abs. 1 Nr. 10 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30
des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer
Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung
unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ]
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[ § 123
Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 GWB (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von
Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige
Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können.
]
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens…
… von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das
Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial-
oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ]
… von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das
Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial-
oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG (1)
Von
der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrag
der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten
Auftraggeber
sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur
nachgewiesenen
Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines
Verstoßes
nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9
und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro
belegt worden sind. § 19 Abs. 1 S. 1 MiLoG (1) Von der Teilnahme an einem
Wettbewerb
um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des
Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen
Bewerberinnen oder Bewerber
für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer
Zuverlässigkeit
ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1
bis 8,
10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden sind. § 4 Abs. 1 NTVergG (1) Öffentliche Aufträge über Bau- und
Dienstleistungen
dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären,
bei der
Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
im Sinne
des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S.
1348), geändert
durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in
der
jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes
und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1
Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2
Abs.
11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils
geltendenFassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt
nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. ]
… von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das
Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial-
oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ]
[ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber…
… können unter
Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
des Unternehmens
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden
ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich
das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt
hat. ]
… können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das
Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ]
[ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen
hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz
3 ist entsprechend anzuwenden. ]
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das
Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ]
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der
öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken
oder bewirken. ]
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein
Interessenkonflikt
bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann. Verbotstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung
(EU) Nr. 833/2014
(Russlandsanktion)]
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine
Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann. ]
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das
Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags
oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und
dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge
geführt hat. ]
Mehr anzeigen
[ § 124 Abs. 1
Nr. 8 und 9 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das
Unternehmen
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger
Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen
zu übermitteln. ]
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Nationale Registrierungsnummer:
Berichtseinheit-ID 00013077
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Postleitzahl: 29227
Postort: Celle
Region: Celle 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@zacelle.de 📧
Telefon: 05141 7502420 📞
URL: https://www.zacelle.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99792351 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E99792351 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer:
t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 182-647947 (2026-09-17)
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