Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.2.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
1.2.2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer - Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde
- Eigenerklärung, dass umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen erfüllt wurden
1.2.3) Eigenerklärung zur Zahlung des in Deutschland geltenden Tariflohns im Reinigungsgewerbe sowie des geltenden Mindestlohns nach MiLoG.
1.2.4) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens und über den Umsatz seines Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Die Auflistung muss nach ausgeschriebener Leistungsart und Geschäftsjahr unterteilt sein. Ebenso für jeden benannten Nachunternehmer, betreffend der ihm übertragenen Leistungen
1.2.5) Darstellung der Unternehmensstruktur, Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und Berufsgruppen
1.2.6) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem AN zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR
- Umweltschäden von 1 Mio. EUR
- Obhut- und Bearbeitungsschäden mindestens 200 000 EUR
- Schlüsselverlust von 100 000 EUR
Die Risikodeckung ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die AG nachzuweisen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.