Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines Unternehmensdatensatzes zur Durchführung stichprobenbasierter Prüfungen gemäß § 8c Absatz 2 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und § 10 Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Ziel der Leistung ist die wirksame Unterstützung der Mitarbeitenden des Referats 514 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgaben. Diese betreffen insbesondere: • die Kontrolle der Einhaltung der Energieauditpflicht nach dem EDL-G, • die Prüfung der Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und • die Überwachung der Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach dem EnEfG. Hierzu ist neben dem Datenbankzugang ein aktueller, Unternehmensdatensatz („Unternehmensdatei“) bereitzustellen. Diese Datei muss alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) enthalten und eine gezielte Auswahl potenziell verpflichteter Unternehmen im Rahmen eines turnusmäßigen Stichprobenverfahrens ermöglichen. Die Unternehmensdatei muss insbesondere strukturierte Informationen enthalten, die eine adressatengerechte Ausrichtung der Stichproben auf die relevanten Zielgruppen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere EDL-G und EnEfG) erlauben. Nur auf dieser Grundlage kann eine effiziente, rechtssichere und anforderungsgerechte Durchführung der Stichprobenkontrollen gewährleistet werden. Aufgrund einer bevorstehenden Novelle des EDL-G sowie des EnEfG ist darüber hinaus eine optionale Erweiterung vorzusehen. Diese muss es dem BAFA ermöglichen, den Datenbankzugang auch auf Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union auszuweiten. Die Unternehmensdatei ist von dieser Erweiterung nicht betroffen. Kurze Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens: Bereitstellung von Unternehmensdaten zur Unterstützung der stichprobenbasierten Kontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG durch das BAFA. Die Leistung umfasst insbesondere den Zugriff auf eine tagesaktuelle Unternehmensdatenbank sowie die regelmäßige Übermittlung einer strukturierten Unternehmensdatei.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmensdatenbank
Reference number: Projekt Z23 / 514 / EDLG
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines Unternehmensdatensatzes zur Durchführung stichprobenbasierter Prüfungen gemäß § 8c Absatz 2 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und § 10 Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Ziel der Leistung ist die wirksame Unterstützung der Mitarbeitenden des Referats 514 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgaben.
Diese betreffen insbesondere:
• die Kontrolle der Einhaltung der Energieauditpflicht nach dem EDL-G,
• die Prüfung der Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und
• die Überwachung der Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach dem EnEfG.
Hierzu ist neben dem Datenbankzugang ein aktueller, Unternehmensdatensatz („Unternehmensdatei“) bereitzustellen. Diese Datei muss alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) enthalten und eine gezielte Auswahl potenziell verpflichteter Unternehmen im Rahmen eines turnusmäßigen Stichprobenverfahrens ermöglichen.
Die Unternehmensdatei muss insbesondere strukturierte Informationen enthalten, die eine adressatengerechte Ausrichtung der Stichproben auf die relevanten Zielgruppen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere EDL-G und EnEfG) erlauben. Nur auf dieser Grundlage kann eine effiziente, rechtssichere und anforderungsgerechte Durchführung der Stichprobenkontrollen gewährleistet werden.
Aufgrund einer bevorstehenden Novelle des EDL-G sowie des EnEfG ist darüber hinaus eine optionale Erweiterung vorzusehen. Diese muss es dem BAFA ermöglichen, den Datenbankzugang auch auf Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union auszuweiten. Die Unternehmensdatei ist von dieser Erweiterung nicht betroffen.
Kurze Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens:
Bereitstellung von Unternehmensdaten zur Unterstützung der stichprobenbasierten Kontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG durch das BAFA. Die Leistung umfasst insbesondere den Zugriff auf eine tagesaktuelle Unternehmensdatenbank sowie die regelmäßige Übermittlung einer strukturierten Unternehmensdatei.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Datenbankdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist der Zugang zu einer aktuellen, strukturierten und umfassenden Unternehmensdatenbank sowie die Übermittlung eines Unternehmensdatensatzes zur Durchführung stichprobenbasierter Prüfungen gemäß § 8c Absatz 2 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und § 10 Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Ziel der Leistung ist die wirksame Unterstützung der Mitarbeitenden des Referats 514 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgaben.
Diese betreffen insbesondere:
• die Kontrolle der Einhaltung der Energieauditpflicht nach dem EDL-G,
• die Prüfung der Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und
• die Überwachung der Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach dem EnEfG.
Hierzu ist neben dem Datenbankzugang ein aktueller, Unternehmensdatensatz („Unternehmensdatei“) bereitzustellen. Diese Datei muss alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) enthalten und eine gezielte Auswahl potenziell verpflichteter Unternehmen im Rahmen eines turnusmäßigen Stichprobenverfahrens ermöglichen.
Die Unternehmensdatei muss insbesondere strukturierte Informationen enthalten, die eine adressatengerechte Ausrichtung der Stichproben auf die relevanten Zielgruppen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere EDL-G und EnEfG) erlauben. Nur auf dieser Grundlage kann eine effiziente, rechtssichere und anforderungsgerechte Durchführung der Stichprobenkontrollen gewährleistet werden.
Aufgrund einer bevorstehenden Novelle des EDL-G sowie des EnEfG ist darüber hinaus eine optionale Erweiterung vorzusehen. Diese muss es dem BAFA ermöglichen, den Datenbankzugang auch auf Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union auszuweiten. Die Unternehmensdatei ist von dieser Erweiterung nicht betroffen.
Kurze Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens:
Bereitstellung von Unternehmensdaten zur Unterstützung der stichprobenbasierten Kontrolle nach § 8c Abs. 2 EDL-G und § 10 EnEfG durch das BAFA. Die Leistung umfasst insbesondere den Zugriff auf eine tagesaktuelle Unternehmensdatenbank sowie die regelmäßige Übermittlung einer strukturierten Unternehmensdatei.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksoftwarepaket📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen: Übersicht Zuschlagskriterien
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-04 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags.Dabei gilt folgende Mindestanforderung: Umsatz im genannten Tätigkeitsbereich pro Jahr mindestens jeweils EUR 5.000.000,00.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über mindestens drei geeignete (vergleichbare) Referenzen (Mindest-referenzen) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über mindestens drei geeignete (vergleichbare) Referenzen (Mindest-referenzen) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden. Sofern ein Bieter zu den Referenzen weitergehende Angaben machen möchte, kann er dies auf einer
gesonderten Darstellung tun; auf diese Darstellung ist explizit Bezug zu
nehmen.
Die Angaben zum Auftraggeber (Referenzgeber) der jeweiligen Referenz müssen die Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber nebst dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) umfassen. Sofern die Überprüfung einer oder mehrerer Referenzen ergibt, dass die angegebene Referenzleistung für den referenzgebenden Auftraggeber nicht zufriedenstellend ausgeführt worden ist, wird dieses Ergebnis bei der Prognose, ob aufgrund der bisherigen Tätigkeiten die Erwartung begründet ist, dass der Bieter die (späteren) Leistungen ordnungs- und fachgerecht erbringen wird, negativ berücksichtigt werden (sog. Negativreferenz). Als Teil der Prognosegrundlage unter Berücksichtigung aller vorgelegten Eignungsnachweise können eine oder mehrere Negativreferenzen dazu führen, dass die Bietereignung für die
(spätere) Phase der Leistungserbringung verneint wird. Eine Negativreferenz
stellt in keinem Fall eine geeignete Referenz dar.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 3499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 3499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 063-220834 (2026-03-30)