Auftragsbekanntmachung (2023-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: VG-3000-2023-0089
Kurze Beschreibung:
“Unterstützung bei der Pflege und Weiterentwicklung der Anwendungen ADLER und VPA (KONSENS)” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
“Hinweis zu den Abschnitten II.1.5) und II.2.6) dieser EU-Bekanntmachung: Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf...”
Hinweis zu den Abschnitten II.1.5) und II.2.6) dieser EU-Bekanntmachung: Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 624.000,00. Der geschätzte Auftragswert stellt zugleich den Höchstwert der Leistungen dar, die aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
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Quelle: OJS 2023/S 163-514527 (2023-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung bei der Pflege und Weiterentwicklung der Anwendungen ADLER und VPA (KONSENS)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 624 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 624 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Bundesvorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung - siehe auch https://www.steuer-it-konsens.de/) erfolgen...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Bundesvorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung - siehe auch https://www.steuer-it-konsens.de/) erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software im Bereich der Länderfinanzbehörden. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Hessen die Entwicklung und Pflege der Anwendungen ADLER (Verwaltungsdatenbank Lohnsteuerhilfevereine) und VPA (Vollmachtprozessadapter). Beide Anwendungen werden als Zentrale Produktionsstätten (ZPS) in Hessen betrieben.
Die Anwendung ADLER (Verwaltungsdatenbank-Lohnsteuerhilfevereine) ist eine Web-Anwendung, die client- und serverseitig auf Java-Technologien und einer Datenhaltung mittels Oracle Datenbanksystemen basiert. Als Betriebssystem kommt Linux zum Einsatz.
Der VPA (Vollmachtprozessadapter) ist eine Serveranwendung, die auf Java-Technologien und einer Datenhaltung mittels Oracle Datenbanksystemen basiert. Als Betriebssystem kommt Linux zum Einsatz.
Es ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Anwendungsentwicklungen in KONSENS den Regelungen der für KONSENS entworfenen technischen Zielarchitektur unterworfen sind. In Bezug auf die Serveranwendungen bedeutet dies insbesondere die Berücksichtigung von zentralen KONSENS-Komponenten, über die z.B. die Zustände der Fallbearbeitung bzw. verfahrensübergreifende Prozesse gesteuert werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für die Unterstützung der Anwendungsentwickler der HZD bei der Entwicklung und Pflege von Leistungen im Bereich ADLER und VPA folgende Leistungen erbracht werden:
Coaching der HZD-internen Anwendungsentwickler bei der Einarbeitung in das Anwendungsdesign sowie bei der Pflege und Weiterentwicklung von ADLER und VPA.
Unterstützung beim Anwendungsdesign und bei der Durchführung von technisch und fachlich notwendigen Anpassungen im Bereich Pflege und Weiterentwicklung des Funktionsumfangs von ADLER und VPA.
Bei Bedarf Unterstützung bei der Verfahrensbetreuung ADLER und VPA und beim Verfahrensbetrieb der zentralen KONSENS-Produktionsstätten (ZPSen) ADLER/VPA.
Bei Bedarf Support bei der Ticketbearbeitung im Kontext ADLER und VPA.
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu den Abschnitten II.1.5) und II.2.6) dieser EU-Bekanntmachung: Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu den Abschnitten II.1.5) und II.2.6) dieser EU-Bekanntmachung: Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 624.000,00. Der geschätzte Auftragswert stellt zugleich den Höchstwert der Leistungen dar, die aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
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Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-15 📅
Datum des Endes: 2025-07-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt 18 Monate mit einer einmaligen automatischen Vertragsverlängerung um weitere zwölf Monate (Gesamtlaufzeit max. 30 Monate).” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 624 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vision Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 204498664
Postanschrift: Augustenstraße 44
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Region: Extra-Regio NUTS 3🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb@vc-g.de📧
Telefon: +49 30206067-0📞
Fax: +49 30206067-99 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Nationale Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de📧
Telefon: +49 611340-0📞
Fax: +49 611340-1150 📠
URL: https://vergabe.hessen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bieter der Hinweis aufgenommen werden, dass Unterlagen z.B. im Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR) oder im bundesweiten Präqualifizierungsregister PQ-VOL (www.pq-vol.de) vorliegen. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden.
Neben den in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.2) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen sind mit dem Angebot noch folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 ADLER VPA Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 ADLER VPA Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärungen in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern sind die Eigenerklärungen von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(2) Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 12 ADLER VPA Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Unternehmensdaten: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sollen der Vergabestelle mitteilen, ob es sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Datei "A 04 ADLER VPA Erklaerung_Unternehmensdaten"). Die Erklärung dient ausschließlich statistischen Zwecken. Sie stellt keine Anforderung an die Eignung dar.
(4) Vereinbarung Auftragsdaten: Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "B 08 ADLER VPA Vereinbarung_Auftragsverarbeitung").
Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere legt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Von Seiten des Auftraggebers werden keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass mit dem Angebot noch keine ausgefüllten Kompetenzprofile einzureichen sind. Die Kompetenzprofile dienen der Abfrage der geforderten Mindestqualifikation vor Abschluss eines Einzelauftrags aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 611327648534 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 012-033216 (2024-01-16)