Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1.) Es muss mindestens 1 Referenzprojekt angegeben werden. Es kann auch mehr als ein Referenzprojekt angegeben werden. Bei mehr als zwei Referenzprojekten sind diese dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Folgende Mindestanforderungen sind vom Bieter zu erfüllen:
Mindestens eines der Referenzprojekte muss im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 und Lph 7 und 8 im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes zum Neubau einer zweibahnigen, mindestens vierstreifigen Strecke liegen.
Dabei ist es zur Einhaltung der Mindestanforderung gleichgültig, ob beide Anforderungen in einem Referenzprojekt verwirklicht werden oder mehreren Referenzprojekte angegeben werden, welche zusammen die o.g. Anforderungen erfüllen.
Bei den Referenzen muss es sich um vergleichbare Projekte öffentlicher Auftraggeber aus den letzten 5 Jahren handeln.
Die Vergleichbarkeit eines Projektes ist gegeben, wenn:
-Beim Referenzprojekt ein vergleichbarer Umfang wie beim Projekt der zu vergebenden Leistung vorliegt, wie z.B. bei der Streckenlänge oder den Gesamtbaukosten (mindesten 150 Mio €).
- Ein angegebenes Referenzprojekt ist zudem nur als vergleichbar anzusehen, wenn ein Neubauprojekt vorliegt. Der Neubau einer Verkehrsanlage liegt beim Vollausbau der Anlage bis mindestens zum Erdplanum vor.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
Name und Adresse der Referenz, Beschreibung der erbrachten Leistung (Vertragsverhältnis, Aufgabe und Umfang der Leistung), Gesamtbaukosten Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Leistungsempfänger ).
2.) Der Bieter muss nachweisen, dass mindestens 10 Ingenieure für den Verkehrswegebau zur Verfügung stehen (z.B. angestellte Ingenieure, Eignungsleihe).
3.) Über folgende Ausstattung muss der Bieter
mindestens verfügen:
• Persönliche Schutzausrüstung einschließlich Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471,
Klasse 3 für Arbeiten im Verkehrsraum der Bundesautobahn
• Mobiltelefon
• Digitale Kamera
• PC / Laptop zur Be- und Verarbeitung aller anfallenden Aufgaben, inkl. Anschluss für Internet
• Software kompatibel mit Microsoft-OfficeProdukte
• PKW inkl. Betriebsmittel, Steuer und Versicherung mit Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 und zusätzlich mit einem gelben Rundumlicht nach Teil A Ziff. 7.1(6) und (8) RSA 21 für den Einsatz auf den Bundesautobahnen für den Einsatz im Baufeld sowie für Fahrten zu Behörden, Auftraggeber und Dritten
5.) Für den Projektleiter und den Projektbearbeiter sind mindestens folgende persönliche Referenzen nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):
Projektleiter:
Nachweis mindestens eines Referenzprojektes als Projektleiter im Verkehrswegebau im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes zum Neubau einer zweibahnigen, mindestens vierstreifigen Strecke
Projektbearbeiter:
Nachweis mindestens eines Referenzprojektes im Verkehrswegebau im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes zum Neubau einer zweibahnigen, mindestens vierstreifigen Strecke
Bei den nachzuweisenden Referenzen der zum Einsatz kommenden Personen muss es sich um Projekte öffentlicher Auftraggeber aus den letzten 5 Jahren handeln.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
Name und Adresse der Referenz, Beschreibung der erbrachten Leistung (Vertragsverhältnis, Aufgabe und Umfang der Leistung), Gesamtbaukosten Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe
des Bearbeitungsstandes), Leistungsempfänger (Empfänger und Ansprechpartner).
Beim Referenzprojekt muss ein vergleichbarer Umfang wie beim Projekt der zu vergebenden Leistung vorliegen, wie z.B. bei der Streckenlänge oder den Gesamtbaukosten (mindesten 150 Mio €).
Wurde lediglich eine Sanierung/Erneuerung der Deckschicht(en) ausgeführt, handelt es sich um kein vergleichbares Projekt.
Der Neubau einer Verkehrsanlage liegt beim Vollausbau der Anlage bis mindestens zum Erdplanum vor