Es wird Unterstützung in vorm von Arbeitnehmerüberlassung bei den Betriebsaufgaben des zentralen Virenschutzes sowie Erarbeitung und Implementation weiterer Virenschutzlösungen benötigt.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützungsleistungen Betrieb 1st-Level (ANÜ)
Reference number: VG-3000-2026-0026
Kurze Beschreibung:
“Es wird Unterstützung in vorm von Arbeitnehmerüberlassung bei den Betriebsaufgaben des zentralen Virenschutzes sowie Erarbeitung und Implementation weiterer...”
Kurze Beschreibung
Es wird Unterstützung in vorm von Arbeitnehmerüberlassung bei den Betriebsaufgaben des zentralen Virenschutzes sowie Erarbeitung und Implementation weiterer Virenschutzlösungen benötigt.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 534 400 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Über die gesamt mögliche maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten sind 28.160 Personenstunden geschätzt. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.041.280,00 Euro (netto) bei einer...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.041.280,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderungen:
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderungen:
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
• Stellung von Personal für Arbeitnehmerüberlassungsverträge.
• Es müssen Trellix und Skyhigh Malewareschutz-Produkte eingesetzt worden sein.
• Einer der Auftraggeber muss mindestens eine Größe 80.000 Endgeräten - der Zweite mindestens eine Größe von 40.000 Endgeräten haben.
• Das Betriebsteam muss mindestens eine Größe von 20 Personen gehabt haben.
• Eine der Referenzen muss im Bereich des Öffentlichen Dienstes erbracht worden sein oder im Auftrag des öffentlichen Dienstes durchgeführt worden sein. (Mit dem Begriff "Öffentlicher Dienst" ist hier ein Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 und §100 GWB gemeint.)
Der Umfang ist dabei in der tatsächlichen Höhe anzugeben. Die Angaben zu Art und Umfang sind unter der inhaltlichen Darstellung nachvollziehbar zu erläutern.
Es geht um die Beschaffung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zur Unterstützung des Betriebs des zentralen Virenschutzes bei den täglichen Supportanfragen (ANÜ). Für die fachliche Eignung von Unternehmen sind daher Vorerfahrungen sowohl im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung wie auch im Bereich "Unterstützung des Betriebs des zentralen Virenschutzes bei den täglichen Supportanfragen" erforderlich. Es ist aber nicht zwingend Voraussetzung, dass beide Vorerfahrungen in einem Referenzauftrag zusammengefallen sind.
Falls die Referenzen die Vorerfahrung im Bereich "Unterstützung des Betriebs des zentralen Virenschutzes bei den täglichen Supportanfragen" nicht im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung belegen, muss zusätzlich eine Referenz für die Vorerfahrung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung angegeben werden. In so einem Fall müssen daher mindestens 3 Referenzen angegeben werden (2 Referenzen, die nach Art und Umfang den oben genannten Anforderungen entsprechen + 1 Referenz zum Nachweis der Vorerfahrung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung). Für diesen Fall enthält dieser Vordruck ein optionales Referenzformular Nr. 3.
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters wird Folgendes verlangt:
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen ( Datei " Verpflichtungserklärung_oeff-AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S.338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
“Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an...”
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.
Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
(5) Hinweis der Vergabestelle zu dem Kompetenzprofil:
Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt.
(6) Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter,die Mitglieder einer Bietergemeinschaft eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 126603📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 072-252085 (2026-04-13)