Text
Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich die Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:
1. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage mit kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen des/der Bietenden bzw. der Bietergemeinschaft im Bereich System Center Configuration Manager (SCCM). Die Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung kompakt auf einer DIN A4 Seite erfolgen kann.
2. Liste mit Referenzen über die in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil-)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bietende bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
• Leistungsempfänger mind. Angabe Branche und Größe;
• Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen anschaulich wird, insbesondere solche wie in den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben, die die jeweils unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung genannten Themenbereiche abdecken;
• Zeitraum der Leistungserbringung.
Darstellung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (nur Leistungen, die nach dem 01.10.2019 erbracht wurden/werden), bei denen Leistungen ausgeführt wurden und/oder werden, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für mehrtägige (mindestens zweitätige) Seminare in den Räumen der Bieterin/des Bieters/der Bietergemeinschaft inklusive Veranstaltungsservice bei gleichzeitiger Zurverfügungstellung von Zimmerkontingenten für Übernachtungsgäste. Die Darstellung der Referenzen wird im Rahmen eines Vor-Ort-Termins durch ein Gremium der Auftraggeberin (siehe Erläuterung unter 5.2
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Zuschlagskriterium „Qualität der Leistung“) eingefordert. Die Darstellung der Referenzen muss daher nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht, sondern für den Vor-Ort-Termin im Haus vorbereitet und vorgehalten werden.
Die Darstellung jeder Referenz muss folgenden Inhalt haben:
- Name und Adresse der Auftraggeberin/des Auftraggebers,
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Umfang der erbrachten Leistungen (Anzahl der Seminartage und Anzahl der Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer, letztere unterteilt in Tages- und Übernachtungsgäste).
Die Darstellung von mindestens zwei Referenzen mit den vorgenannten Angaben ist eine Mindestanforderung. Wird diese nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis:
Die Angaben der Bietenden zu den Referenzen sind nach den Datenschutzgesetzen absolut vertraulich zu behandeln. Sie werden ausschließlich für die Bewertung und Auswahl der Bietenden im Rahmen des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens und zur Prüfung der Leistungsfähigkeit verwendet. Alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden streng eingehalten. Eine Weitergabe an Dritte durch die Auftraggeberin ist ausgeschlossen.
Zudem können die Bietenden geheimhaltungsbedürftige Angaben in ihren Angebotsunterlagen durch Anbringen des Wortes „geheim“ o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter anbringen (vgl. Ziff. 5, Anlage 6 in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“).
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Benennung einer Person, die im Falle der Auftragserteilung als feste Ansprechperson für die Auftraggeberin zur Verfügung steht sowie deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter jeweils mit Erklärung zur beruflichen Qualifikation. Die Erklärung muss sowohl für die Ansprechperson als auch für die Stellvertreterin/den Stellvertreter Folgendes beinhalten:
- Angaben dazu, auf welchen Kommunikationswegen (Telefon, Fax, E-Mail, Post) und zu welchen Zeiten (zum Beispiel 8:00 bis 17:00 Uhr) die vorgesehene feste Ansprechperson und die Stellvertreterin/der Stellvertreter für die Auftraggeberin erreichbar sind.
- Angaben zur Ausbildung, ggf. Zusatzausbildung und beruflichen Qualifikation.
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Erklärung zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls die Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre umfasst, ist die Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für jedes abgeschlossene halbe Geschäftsjahr seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit aufzuführen.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen.