Text
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister oder Architektenkammer des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- Erklärung, dass sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet,
- Erklärung über ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Mitgliedschaft bei
einer Berufsgenossenschaft,
- Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes
gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt nach
- § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen)
- § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen),
- § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
- § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet,
die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
- § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit
-- Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes,
-- Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
-- Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über
das Ruhender Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen
Strafgerichtshofes
-- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
-- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
-- § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen dem Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Das in den Bewerbungsunterlagen enthaltene Formblatt "Eigenerklärung" ist zu verwenden, alternativ wird vom
Auftraggeber auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Im Weiteren ist ein Auszug aus dem
Handelsregister, dem Berufsregister oder der Handwerkerrolle (nicht älter als 6 Monate)
den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsfall einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister anzufordern. Der Bieter hat den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft zu erbringen. Weiterhin ist zu bestätigen, dass die Regelungen
des §19, Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLog) eingehalten werden.
Es ist zu bestätigen mit zwei Eigenerklärungen in Verbindung mit Artikel 5aa) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und den dort
aufgeführten Bedingungen keine Verbindung zu Russland bestehen