Neubau Berufliches Schulzentrum (BSZ) Bad WindsheimTotalabbruch des bestehenden Gebäudes der Berufsschule des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) Bad Windsheim mit vorheriger Schadstoffsanierung. Das Gebäude wird vollständig bis in das Erdreich abgebrochen, einschließlich der Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, da an gleicher Stelle ein Neubau errichtet wird. Der Abbruch ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau des Beruflichen Schulzentrums Bad Windsheim. Der Schulbetrieb wird für die Dauer der Baumaßnahme in ein Interimsgebäude ausgelagert, der Abbruch erfolgt erst nach vollständiger Räumung des Bestandsgebäudes. Bei der abzubrechenden baulichen Anlage handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss), errichtet in mehreren Bauphasen mit den Baujahren 1962, 1976 und 1980. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.696 m², der umbaute Raum rund 10.902 m³. Konstruktiv handelt es sich um ein Massivgebäude aus Stahlbeton und Mauerwerk, teilweise als Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachungen, teilweise als tragendes Mauerwerk. Die Leistungen umfassen die Baustelleneinrichtung, den Abbruch der Außenanlagen einschließlich Baumfällungen und Rodungen sowie die Herstellung einer Baustraße, die Schadstoffsanierung, den Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro), die Beräumung und Sperrmüllentfrachtung, den selektiven Rückbau des Hochbaus, den maschinellen Großabbruch sowie die Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien. Im Gebäude sind Schadstoffe vorhanden, im Wesentlichen asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber, asbesthaltige Papiertrennlagen und Spachtelmassen, Asbestzementbauteile, Dämmungen aus alter künstlicher Mineralwolle in Böden, Wänden, Decken und an Rohrleitungen sowie teerhaltige Korkdämmungen, Kleber und Abdichtungen (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Die Schadstoffsanierung ist nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und TRGS 551 auszuführen. Die Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über eine behördliche Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung verfügen.Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen einschließlich der Schadstoffsanierung. Die Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial, der weitere Bodenaushub sowie die Verfüllung und Verdichtung der entstandenen Baugrube sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und erfolgen im Zuge der nachfolgenden Rohbauarbeiten.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VE 3-01 Totalabbruch mit Schadstoffsanierung
Referenznummer: VE 3-01
Kurze Beschreibung:
Neubau Berufliches Schulzentrum (BSZ) Bad WindsheimTotalabbruch des bestehenden Gebäudes der Berufsschule des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) Bad Windsheim mit vorheriger Schadstoffsanierung. Das Gebäude wird vollständig bis in das Erdreich abgebrochen, einschließlich der Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, da an gleicher Stelle ein Neubau errichtet wird. Der Abbruch ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau des Beruflichen Schulzentrums Bad Windsheim. Der Schulbetrieb wird für die Dauer der Baumaßnahme in ein Interimsgebäude ausgelagert, der Abbruch erfolgt erst nach vollständiger Räumung des Bestandsgebäudes. Bei der abzubrechenden baulichen Anlage handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss), errichtet in mehreren Bauphasen mit den Baujahren 1962, 1976 und 1980. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.696 m², der umbaute Raum rund 10.902 m³. Konstruktiv handelt es sich um ein Massivgebäude aus Stahlbeton und Mauerwerk, teilweise als Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachungen, teilweise als tragendes Mauerwerk. Die Leistungen umfassen die Baustelleneinrichtung, den Abbruch der Außenanlagen einschließlich Baumfällungen und Rodungen sowie die Herstellung einer Baustraße, die Schadstoffsanierung, den Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro), die Beräumung und Sperrmüllentfrachtung, den selektiven Rückbau des Hochbaus, den maschinellen Großabbruch sowie die Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien. Im Gebäude sind Schadstoffe vorhanden, im Wesentlichen asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber, asbesthaltige Papiertrennlagen und Spachtelmassen, Asbestzementbauteile, Dämmungen aus alter künstlicher Mineralwolle in Böden, Wänden, Decken und an Rohrleitungen sowie teerhaltige Korkdämmungen, Kleber und Abdichtungen (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Die Schadstoffsanierung ist nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und TRGS 551 auszuführen. Die Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über eine behördliche Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung verfügen.Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen einschließlich der Schadstoffsanierung. Die Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial, der weitere Bodenaushub sowie die Verfüllung und Verdichtung der entstandenen Baugrube sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und erfolgen im Zuge der nachfolgenden Rohbauarbeiten.
Neubau Berufliches Schulzentrum (BSZ) Bad WindsheimTotalabbruch des bestehenden Gebäudes der Berufsschule des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) Bad Windsheim mit vorheriger Schadstoffsanierung. Das Gebäude wird vollständig bis in das Erdreich abgebrochen, einschließlich der Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, da an gleicher Stelle ein Neubau errichtet wird. Der Abbruch ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau des Beruflichen Schulzentrums Bad Windsheim. Der Schulbetrieb wird für die Dauer der Baumaßnahme in ein Interimsgebäude ausgelagert, der Abbruch erfolgt erst nach vollständiger Räumung des Bestandsgebäudes. Bei der abzubrechenden baulichen Anlage handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss), errichtet in mehreren Bauphasen mit den Baujahren 1962, 1976 und 1980. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.696 m², der umbaute Raum rund 10.902 m³. Konstruktiv handelt es sich um ein Massivgebäude aus Stahlbeton und Mauerwerk, teilweise als Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachungen, teilweise als tragendes Mauerwerk. Die Leistungen umfassen die Baustelleneinrichtung, den Abbruch der Außenanlagen einschließlich Baumfällungen und Rodungen sowie die Herstellung einer Baustraße, die Schadstoffsanierung, den Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro), die Beräumung und Sperrmüllentfrachtung, den selektiven Rückbau des Hochbaus, den maschinellen Großabbruch sowie die Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien. Im Gebäude sind Schadstoffe vorhanden, im Wesentlichen asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber, asbesthaltige Papiertrennlagen und Spachtelmassen, Asbestzementbauteile, Dämmungen aus alter künstlicher Mineralwolle in Böden, Wänden, Decken und an Rohrleitungen sowie teerhaltige Korkdämmungen, Kleber und Abdichtungen (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Die Schadstoffsanierung ist nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und TRGS 551 auszuführen. Die Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über eine behördliche Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung verfügen.Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen einschließlich der Schadstoffsanierung. Die Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial, der weitere Bodenaushub sowie die Verfüllung und Verdichtung der entstandenen Baugrube sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und erfolgen im Zuge der nachfolgenden Rohbauarbeiten.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: VE 3-01
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Totalabbruch Schulgebäude, viergeschossig, Bruttogeschossfläche ca. 3.696 m², umbauter Raum ca. 10.902 m³, nach Schadstoffsanierung und Entkernung, einschließlich Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, pauschalSchadstoffsanierung in Schwarzbereichen nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519: asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber ca. 2.000 m², Gipskartonwände und -decken mit asbesthaltigen Spachtelmassen ca. 550 m², Mineralwolldämmung (künstliche Mineralfasern) in Böden, Wänden und Decken ca. 2.700 m² sowie an Rohrleitungen ca. 1.150 m, teerhaltige Dämmungen, Beläge und Abdichtungen ca. 1.320 m²Entsorgung gefährliche Abfälle (Asbest, künstliche Mineralfasern, teerhaltige Produkte) ca. 130 tAbbruch Außenanlagen: befestigte Flächen aus Pflaster und Platten ca. 870 m², Asphalt ca. 195 t, Baumfällungen 21 Stück, Rodung Sträucher ca. 1.100 m², Herstellung Baustraße ca. 180 m²Demontage technische Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro)Fenster, Außentüren und Fassadenelemente ausbauen ca. 1.000 m²Abgehängte Decken abbrechen ca. 2.840 m²Estrich und Bodenaufbauten abbrechen ca. 2.730 m²Dachaufbauten abbrechen ca. 1.660 m²Dachkonstruktion aus Trapezblech einschließlich Stahlunterkonstruktion abbrechen ca. 275 m²Entsorgung Bauschutt ca. 4.400 tEntsorgung Polystyroldämmung aus Dachaufbauten ca. 10 tBauzaun ca. 335 mEine Objektbesichtigung kann nur nach individueller Terminvereinbarung über Herrn Stefan Hahn Landratsamt Neustadt a. d. Aisch, Tel. +49 9161-921213 E-Mail: stefan.hahn@kreis-nea.de erfolgen.
Totalabbruch Schulgebäude, viergeschossig, Bruttogeschossfläche ca. 3.696 m², umbauter Raum ca. 10.902 m³, nach Schadstoffsanierung und Entkernung, einschließlich Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, pauschalSchadstoffsanierung in Schwarzbereichen nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519: asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber ca. 2.000 m², Gipskartonwände und -decken mit asbesthaltigen Spachtelmassen ca. 550 m², Mineralwolldämmung (künstliche Mineralfasern) in Böden, Wänden und Decken ca. 2.700 m² sowie an Rohrleitungen ca. 1.150 m, teerhaltige Dämmungen, Beläge und Abdichtungen ca. 1.320 m²Entsorgung gefährliche Abfälle (Asbest, künstliche Mineralfasern, teerhaltige Produkte) ca. 130 tAbbruch Außenanlagen: befestigte Flächen aus Pflaster und Platten ca. 870 m², Asphalt ca. 195 t, Baumfällungen 21 Stück, Rodung Sträucher ca. 1.100 m², Herstellung Baustraße ca. 180 m²Demontage technische Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro)Fenster, Außentüren und Fassadenelemente ausbauen ca. 1.000 m²Abgehängte Decken abbrechen ca. 2.840 m²Estrich und Bodenaufbauten abbrechen ca. 2.730 m²Dachaufbauten abbrechen ca. 1.660 m²Dachkonstruktion aus Trapezblech einschließlich Stahlunterkonstruktion abbrechen ca. 275 m²Entsorgung Bauschutt ca. 4.400 tEntsorgung Polystyroldämmung aus Dachaufbauten ca. 10 tBauzaun ca. 335 mEine Objektbesichtigung kann nur nach individueller Terminvereinbarung über Herrn Stefan Hahn Landratsamt Neustadt a. d. Aisch, Tel. +49 9161-921213 E-Mail: stefan.hahn@kreis-nea.de erfolgen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 91438
Stadt: Bad Windsheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-11 📅
Datum des Endes: 2027-04-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): online
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-20 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: online
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-13 📅
Zusätzliche Informationen: siehe hierzu Formblatt 216
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328115Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union,- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen,- Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328115Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union,- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen,- Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328115Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:- Bestätigung über den Umsatz an vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,- Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nachLohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,- Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden,- Verfügbare technische Ausrüstung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328115Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:- Bestätigung über den Umsatz an vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,- Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nachLohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,- Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden,- Verfügbare technische Ausrüstung.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328115Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Referenzbescheinigungen für mindestens drei vergleichbare Leistungen (Totalabbruch von Gebäuden vergleichbarer Größe mit Schadstoffsanierung, insbesondere Asbestsanierung) in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsart, der Ausführungszeit, des im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfangs, der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, den besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen sowie des Auftragswertes (in Anlehnung an das Formblatt 444) sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.Folgende Nachweise sind bereits mit Angebotsabgabe einzureichen:Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form gemäß Gefahrstoffverordnung, Anhang I, Nummer 2.4.2, Absatz 4 Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KreislaufwirtschaftsgesetzVorläufiges Entsorgungskonzept mit Darstellung der geplanten Beseitigungs- und Verwertungswege für alle anfallenden Abfälle und Wertstoffe einschließlich der Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlagen und Entsorgungseinrichtungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328115Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Referenzbescheinigungen für mindestens drei vergleichbare Leistungen (Totalabbruch von Gebäuden vergleichbarer Größe mit Schadstoffsanierung, insbesondere Asbestsanierung) in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsart, der Ausführungszeit, des im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfangs, der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, den besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen sowie des Auftragswertes (in Anlehnung an das Formblatt 444) sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.Folgende Nachweise sind bereits mit Angebotsabgabe einzureichen:Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form gemäß Gefahrstoffverordnung, Anhang I, Nummer 2.4.2, Absatz 4 Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KreislaufwirtschaftsgesetzVorläufiges Entsorgungskonzept mit Darstellung der geplanten Beseitigungs- und Verwertungswege für alle anfallenden Abfälle und Wertstoffe einschließlich der Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlagen und Entsorgungseinrichtungen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 136-496107 (2026-07-16)