VE 352 Schlosser Brückenkonstruktion

Stadt Monheim am Rhein, der Bürgermeister - Vergabestelle

Gegenstand der Ausschreibung sind Schlosserarbeiten, hier die Herstellung einer Brückenkonstruktion, gemäß Leistungsverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten
Referenznummer: Fues-03-23a
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Schlosserarbeiten, hier die Herstellung einer Brückenkonstruktion, gemäß Leistungsverzeichnis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Metallbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baustahlmontagearbeiten für Gebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mettmann 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Monheim am Rhein, der Bürgermeister - Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 2
Postleitzahl: 40789
Postort: Monheim am Rhein
Kontakt
Internetadresse: https://www.monheim.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@monheim.de 📧
Telefon: +49 2173/951148 📞
Fax: +49 2173/95125148 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXSNYYDY10BUPS5Q/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXSNYYDY10BUPS5Q 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-14 📅
Datum des Beginns: 2024-04-10 📅
Datum des Endes: 2024-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 219-689228
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
elektronisch

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mett-mann mit ca. 43.000 Einwohnern.
Sie plant Umbau und Erweiterung der Armin-Maiwald-Schule. Vorgesehen sind der teilweise Rückbau bestehender Gebäudeteile, Um- und Anbauten an Teile des Gebäudebestands sowie ein Neubau.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Armin-Maiwald-Schule Humboldtstraße 12 40789 Monheim am Rhein

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mitteilung der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte
- Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Leistungen betrefft
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Verkürzte Angebotsfrist aufgrund des notwendigen Ausführungsbeginns am 10.01.2024. Verkürzung ist aufgrund der notwendigen Wiederholung der erfolglosen Erstausschreibung notwendig geworden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-12-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Zusätzliche Informationen: elektronisch

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXSNYYDY10BUPS5Q/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Hinweise und Fragen, insbesondere Bieterfragen und Rügen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz oder per E-Mail an vergabestelle@monheim.de zu richten. Die Kommunikation über die Vergabeplattform erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bieter gerecht zu werden, sind die Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes sind für die Bieter kostenlos. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen An-spruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.
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Aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter können Hinweise und Fragen in der Regel nur beantwortet werden, die spätestens acht Kalendertage vor der jeweiligen Angebots- oder Erklärungsfrist bei der Vergabestelle eingegangen sind. Die Antwor-ten der Stadt Monheim am Rhein werden allen registrierten Bietern mitgeteilt und sind bei der Ausarbeitung des Angebots in gleicher Weise wie diese Vergabeunterlagen zu Grunde zu legen.
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Während des laufenden Verhandlungsverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise unmittelbar mit der zentralen Vergabestelle oder den weiteren, bei der Stadt Monheim am Rhein mit der Vergabe befassten Dienststellen fernmündlich, persönlich oder schriftlich Kontakt aufzunehmen.
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Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDY10BUPS5Q

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221/1473045 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221/1472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf die Rüge-pflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Weiterhin werden die Bieter auf die Rechtsbehelfspflicht des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung insbesondere dann unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 219-689228 (2023-11-09)