Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise / Erklärungen sind von allen Bewerbern (auch präqualifizierten Unternehmen) mit dem Angebot vorzulegen:
- Eine Referenzeliste mit der Angabe von mindestens drei, in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre mit Angabe des Objekts, Ausführungsortes, Ausführungszeit, Auftragswerts, Umfang und Art der Arbeiten, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
- gültiger Nachweis über die bestehende Haftpflichtversicherung *(1)
- Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576
*1) Die Nachweise/Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein.
* Die Nachweise/Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein.
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
1. gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes *
2. gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft *
3. gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (Der Nachweis entspr. § 5 Nr. 3 des AEntG muss nur dann eingereicht werden, wenn die ausgeschriebene Leistung dem AEntG unterliegt.) *
4. ggfs. Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle
5. den Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
6. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte
* Die Nachweise/Erklärungen zu den Punkten 1., 2. und 3. sollten nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bewerbern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der nachfolgend genannten Nachweise 1-6 verzichtet.