Auftragsbekanntmachung (2023-06-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AMEOS Krankenhausgesellschaft Vorpommern mbH
Postanschrift: Ravensteinstraße 23
Postort: Ueckermünde
Postleitzahl: 17373
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle (Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG)
E-Mail: zv-ameos-anklam@diederichs.eu📧
Region: Vorpommern-Greifswald🏙️
URL: www.ameos.eu🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMR6R59/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMR6R59🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gesundheitsdienstleister
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VE3.15_Bodenbelagsarbeiten_O
AMEOS_Anklam
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“AMEOS Klinikum Anklam - Erweiterungsneubau
hier: Ausschreibung "Bodenbelagsarbeiten"
Liefern und Verlegen von elastischen Bodenbelägen einschl. Abdichtungsarbeiten”
Kurze Beschreibung
AMEOS Klinikum Anklam - Erweiterungsneubau
hier: Ausschreibung "Bodenbelagsarbeiten"
Liefern und Verlegen von elastischen Bodenbelägen einschl. Abdichtungsarbeiten
1️⃣
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AMEOS Klinikum Anklam Hospitalstraße 19 17389 Anklam
Beschreibung der Beschaffung:
“Das AMEOS Klinikum Anklam befindet sich südlich des Stadtzentrums von Anklam an der Hospitalstraße. Das Krankenhaus ist in ein parkähnliches Grundstück mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Das AMEOS Klinikum Anklam befindet sich südlich des Stadtzentrums von Anklam an der Hospitalstraße. Das Krankenhaus ist in ein parkähnliches Grundstück mit altem Baumbestand eingebettet. Es wurde in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet und ähnelt der Form eines H´s. Zusätzlich befindet sich auf dem Grundstück noch ein Pavillongebäude , welches bis vor wenigen Jahren auch medizinisch genutzt wurde. Aktuell befinden sich dort die Verwaltung und Nebennutzflächen. Das Krankenhaus in Anklam hat aktuell 101 Betten nach Krankenhausplan M / V . Hier finden stationäre, tagesklinische und ambulante Behandlungen statt. Die Klinik ist ein Haus der Grundversorgung und hat folgende Fachabteilungen: Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe, Gynäkologie, Pädiatrie, Intensivmedizin-Anästhesie sowie Psychiatrie (Tagesklinik).
Das Bestandsgebäude hat die Form eines H´s (mit nur drei Flügeln). Nach Norden zur Hospitalstraße (Haupteingang) ist es ein zweigeschossiger Baukörper mit voll ausgebautem Dach. Nach Süden fällt das Grundstück deutlich ab, so dass sich hier teilweise dreigeschossige Gebäude abzeichnen. Das Gebäude wurde in den Bereichen OP, Radiologie bereits Ende der 90er Jahre saniert, andere Bereiche wurden nur teilweise saniert. Insgesamt ist der Sanierungsstau sehr hoch, davon sind besonders die haustechnischen Bereiche betroffen. Die Funktionen und Strukturen entsprechen in großen Teilen nicht mehr dem heutigen Standard, das trifft vor allem auf die Bettenstationen im Dachgeschoss zu. Der Pavillonbau ist abgängig.
Die Klinik hat zwei Zufahrten, eine direkt von der Hospitalstraße, welche auch unmittelbar zum Haupteingang führt. Sie bildet die Hauptzufahrt für Patienten, Ver- und Entsorgung sowie Krankentransporte. Der Haupteingang befindet sich auf der Nordseite. Auf der östlichen Gebäudeseite werden die Zugänge für die Wirtschaftsgüter sowie die Liegend-Vorfahrt der Notfallaufnahme erschlossen. Eine zweite Zufahrt befindet sich auf der südwestlichen Seite an der Mühlenstraße. Diese ist dem ruhenden Verkehr (Parken) in diesem Bereich vorbehalten. Da der Neubau auf die Ostseite des Bestandes errichtet wird, muss die Erschließung für die Ver- und Entsorgung westlich um den Bestand geführt werden. Auf Grund der engen Wege und Straßen wird hier ein Einbahnstraßensystem geplant.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-22 📅
Datum des Endes: 2024-03-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben
werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb der geforderten Frist, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb der geforderten Frist, spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-13
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital über die Vergabeplattform.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Zentralen Vergabestelle des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Zentralen Vergabestelle des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse ZV-AMEOS-Anklam@du-diederichs.de erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6R59
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 399870.35
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 628719.62
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 111-347860
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: AMEOS_Anklam: VE3.15_Bodenbelagsarbeiten_O
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Löcknitzer Maler GmbH
Postanschrift: Rothenklempenower Straße 47
Postort: Löcknitz
Postleitzahl: 17321
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vorpommern-Greifswald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 399870.35
Höchstes Angebot: 628719.62
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse ZV-AMEOS-Anklam@du-diederichs.de erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR625K
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Quelle: OJS 2023/S 174-547276 (2023-09-06)