Rahmenvertrag über die Überwachung der Privatstraßen und eigenen Grundstücksflächen auf Einhaltung der ausgeschilderten Verkehrs- und sonstigen Zeichen: Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Leistungen zur regelmäßigen und mehrfach täglichen Überwachung der Privatstraßen und eigenen Grundstücksflächen an 365 Tagen im Jahr, um die Verkehrsordnung auf unseren privaten Straßen, Wegen und Plätzen herzustellen und das Einhalten der ausgeschilderten Verkehrs- und sonstigen Zeichen zu kontrollieren. Der Umfang der Leistung reicht dabei von der Umsetzung von parkenden Fahrzeugen in Feuerwehrzonen und Aufstellflächen der Feuerwehr, aus Zonen mit absolutem und eingeschränktem Halteverbot, aus blockierten Ein- und Ausfahrten, Gehwegen usw. bis hin zu Sanktionierungsmaßnahmen wie Verwarngeld bei parkenden Fahrzeugen auf ausgeschilderten Parkplatzzonen (Kurzzeit-, Motorrad-, Besucherparkplätze usw.), Straßen, Tiefgaragen, Parkdecks und Grünflächen. Der Auftragnehmer verfügt über eine 24-Stunden-Hotline. Der Auftragnehmer kann Fahrzeuge selbständig aus Feuerwehrzonen und Aufstellflächen der Feuerwehr, aus Zonen mit absolutem und eingeschränktem Halteverbot, aus blockierten Ein- und Ausfahrten, Gehwegen usw. umsetzen, er kann Fahrzeuge in ausgeschilderten Parkplatzzonen (Kurzzeit-, Motorrad-, Besucherparkplätze usw.), Straßen, Tiefgaragen, Parkdecks und Grünflächen usw. mit einem Verwarngeld sanktionieren und er wird direkt mit den Verursachern abrechnen. Der Einzelauftragswert ist auf max. 5 T€ begrenzt. Das Umsetzen von Fahrzeugen macht ca. 50-70% des Auftragsvolumens aus. Die Prozente beruhen auf Auswertung zurückliegender Statistiken und stellen keinen zukünftigen Anspruch dar. Los 1 KC SÜD: 116 Objekte (15.082 Mieteinheiten, 5.402 Stellplätze) Los 2 KC WEST: 247 Objekte (18.649 Mieteinheiten, 7.493 Stellplätze) Los 3 KC SÜDOST und KC NORDOST: 273 Objekte (16.265 Mieteinheiten, 5.840 Stellplätze)
Auftragsbekanntmachung (2026-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vera-Rahmenvertrag Ticketsanktionierung und Fahrzeugumsetzung
Referenznummer: AEV-2026-Autoumsetzung-VERA-RV
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Überwachung der Privatstraßen und eigenen Grundstücksflächen auf Einhaltung der ausgeschilderten Verkehrs- und sonstigen Zeichen:
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Leistungen zur regelmäßigen und mehrfach täglichen Überwachung der Privatstraßen und eigenen Grundstücksflächen an 365 Tagen im Jahr, um die Verkehrsordnung auf unseren privaten Straßen, Wegen und Plätzen herzustellen und das Einhalten der ausgeschilderten Verkehrs- und sonstigen Zeichen zu kontrollieren. Der Umfang der Leistung reicht dabei von der Umsetzung von parkenden Fahrzeugen in Feuerwehrzonen und Aufstellflächen der Feuerwehr, aus Zonen mit absolutem und eingeschränktem Halteverbot, aus blockierten Ein- und Ausfahrten, Gehwegen usw. bis hin zu Sanktionierungsmaßnahmen wie Verwarngeld bei parkenden Fahrzeugen auf ausgeschilderten Parkplatzzonen (Kurzzeit-, Motorrad-, Besucherparkplätze usw.), Straßen, Tiefgaragen, Parkdecks und Grünflächen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine 24-Stunden-Hotline.
Der Auftragnehmer kann Fahrzeuge selbständig aus Feuerwehrzonen und Aufstellflächen der Feuerwehr, aus Zonen mit absolutem und eingeschränktem Halteverbot, aus blockierten Ein- und Ausfahrten, Gehwegen usw. umsetzen, er kann Fahrzeuge in ausgeschilderten Parkplatzzonen (Kurzzeit-, Motorrad-, Besucherparkplätze usw.), Straßen, Tiefgaragen, Parkdecks und Grünflächen usw. mit einem Verwarngeld sanktionieren und er wird direkt mit den Verursachern abrechnen. Der Einzelauftragswert ist auf max. 5 T€ begrenzt. Das Umsetzen von Fahrzeugen macht ca. 50-70% des Auftragsvolumens aus. Die Prozente beruhen auf Auswertung zurückliegender Statistiken und stellen keinen zukünftigen Anspruch dar.
Los 1 KC SÜD: 116 Objekte (15.082 Mieteinheiten, 5.402 Stellplätze)
Los 2 KC WEST: 247 Objekte (18.649 Mieteinheiten, 7.493 Stellplätze)
Los 3 KC SÜDOST und KC NORDOST: 273 Objekte (16.265 Mieteinheiten, 5.840 Stellplätze)
Rahmenvertrag über die Überwachung der Privatstraßen und eigenen Grundstücksflächen auf Einhaltung der ausgeschilderten Verkehrs- und sonstigen Zeichen:
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Leistungen zur regelmäßigen und mehrfach täglichen Überwachung der Privatstraßen und eigenen Grundstücksflächen an 365 Tagen im Jahr, um die Verkehrsordnung auf unseren privaten Straßen, Wegen und Plätzen herzustellen und das Einhalten der ausgeschilderten Verkehrs- und sonstigen Zeichen zu kontrollieren. Der Umfang der Leistung reicht dabei von der Umsetzung von parkenden Fahrzeugen in Feuerwehrzonen und Aufstellflächen der Feuerwehr, aus Zonen mit absolutem und eingeschränktem Halteverbot, aus blockierten Ein- und Ausfahrten, Gehwegen usw. bis hin zu Sanktionierungsmaßnahmen wie Verwarngeld bei parkenden Fahrzeugen auf ausgeschilderten Parkplatzzonen (Kurzzeit-, Motorrad-, Besucherparkplätze usw.), Straßen, Tiefgaragen, Parkdecks und Grünflächen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine 24-Stunden-Hotline.
Der Auftragnehmer kann Fahrzeuge selbständig aus Feuerwehrzonen und Aufstellflächen der Feuerwehr, aus Zonen mit absolutem und eingeschränktem Halteverbot, aus blockierten Ein- und Ausfahrten, Gehwegen usw. umsetzen, er kann Fahrzeuge in ausgeschilderten Parkplatzzonen (Kurzzeit-, Motorrad-, Besucherparkplätze usw.), Straßen, Tiefgaragen, Parkdecks und Grünflächen usw. mit einem Verwarngeld sanktionieren und er wird direkt mit den Verursachern abrechnen. Der Einzelauftragswert ist auf max. 5 T€ begrenzt. Das Umsetzen von Fahrzeugen macht ca. 50-70% des Auftragsvolumens aus. Die Prozente beruhen auf Auswertung zurückliegender Statistiken und stellen keinen zukünftigen Anspruch dar.
Los 1 KC SÜD: 116 Objekte (15.082 Mieteinheiten, 5.402 Stellplätze)
Los 2 KC WEST: 247 Objekte (18.649 Mieteinheiten, 7.493 Stellplätze)
Los 3 KC SÜDOST und KC NORDOST: 273 Objekte (16.265 Mieteinheiten, 5.840 Stellplätze)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: KC Süd
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Los 1 KC SÜD: 116 Objekte (15.082 Mieteinheiten, 5.402 Stellplätze)
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Postanschrift: Stadtgebiet Berlin und Umland
Postleitzahl: 10785
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht schriftlich vom AG einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fristenkonzept.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherung der Qualität.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: KC West
Beschreibung der Beschaffung: Los 2 KC WEST: 247 Objekte (18.649 Mieteinheiten, 7.493 Stellplätze).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: KC Südost und Nordost
Beschreibung der Beschaffung:
Los 3 KC SÜDOST und KC NORDOST: 273 Objekte (16.265 Mieteinheiten, 5.840 Stellplätze).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 76 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-07-16 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-09 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1)
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2)
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3)
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen zu Nr. 1-3:
Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen
- ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt
oder Mecklenburg-Vorpommern oder
- Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
(als Anlage 4 dem Bieterbogen beizulegen)
4. Eigenerklärung hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland (Bieterbogen – Anlage 5)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 10 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1)
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2)
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3)
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen zu Nr. 1-3:
Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen
- ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt
oder Mecklenburg-Vorpommern oder
- Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
(als Anlage 4 dem Bieterbogen beizulegen)
4. Eigenerklärung hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland (Bieterbogen – Anlage 5)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 10 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2023 -2025 ) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand: Mai 2026 ) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in gewerbliche Arbeitnehmer insgesamt) (Bieterbogen, Pkt. 7)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzliste über
(1) erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge, für die Überwachung von Privatstraßen und Grundstücksflächen in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre (2021 - 2025 ) oder
(2) laufende Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge, für die Überwachung von Privatstraßen und Grundstücksflächen in vergleichbarer Größenordnung, die mindestens seit 2 Jahren erfolgreich ausgeführt werden;
(1) und (2) jeweils mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Adresse sowie Ansprechpartner mit und Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse) und Angaben zu Art und Umfang der Leistungen (Anzahl der Fahrzeugumsetzungen pro Monat durchschnittlich, Anzahl der überwachten Straßen und Grundstücke, Anzahl der Ticketsanktionierung im Durchschnitt pro Monat und Rechnungssumme pro Jahr) sowie Leistungszeitraum (Bieterbogen - Anlage 6)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste über
(1) erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge, für die Überwachung von Privatstraßen und Grundstücksflächen in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre (2021 - 2025 ) oder
(2) laufende Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge, für die Überwachung von Privatstraßen und Grundstücksflächen in vergleichbarer Größenordnung, die mindestens seit 2 Jahren erfolgreich ausgeführt werden;
(1) und (2) jeweils mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Adresse sowie Ansprechpartner mit und Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse) und Angaben zu Art und Umfang der Leistungen (Anzahl der Fahrzeugumsetzungen pro Monat durchschnittlich, Anzahl der überwachten Straßen und Grundstücke, Anzahl der Ticketsanktionierung im Durchschnitt pro Monat und Rechnungssumme pro Jahr) sowie Leistungszeitraum (Bieterbogen - Anlage 6)
Angaben über die Anzahl der Einsatzteams pro Schicht (Bieterbogen - Pkt. 9).
Übersicht über die im Fuhrpark vorhandenen Fahrzeuge zum aktuellen Stand (Mai 2026) (Bieterbogen - Pkt. 10).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit Angebotsabgabe sind Erklärungen zur Frauenförderung sowie
zur Einhaltung des Mindestlohnes abzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe: Alle Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB.
Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform
sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb
ausgeschlossen. 2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten
werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 09.07.2026 eingehen. Die
Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff:
Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über
Aktualisierungen zu informieren. 3. Zuschlagslimitierung auf zwei Lose: Unter Berücksichtigung der Prämisse, dass
max. zwei Lose pro Bieter vergeben werden, wird diejenige Kombination von Angeboten für die Zuschlagserteilung
ausgewählt, die insgesamt für den Auftraggeber am wirtschaftlichsten ist. 4. Alle geforderten Angaben zum Nachweis
der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist
vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen
liegt den Vergabeunterlagen bei. 5. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und
vorzulegen. 6. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen
einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen. 7. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft
ist die Erklärung gem. Anlage 8 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und
von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. 8. Geforderte Nachweise sind auch von allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter
zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung
des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass
er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bewerberbogen – Anlage 10). Die
Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen. 9. Der Auftraggeber wird für den
Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem.
§ 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (geführt beim
Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen
Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform
sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb
ausgeschlossen. 2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten
werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 09.07.2026 eingehen. Die
Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff:
Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über
Aktualisierungen zu informieren. 3. Zuschlagslimitierung auf zwei Lose: Unter Berücksichtigung der Prämisse, dass
max. zwei Lose pro Bieter vergeben werden, wird diejenige Kombination von Angeboten für die Zuschlagserteilung
ausgewählt, die insgesamt für den Auftraggeber am wirtschaftlichsten ist. 4. Alle geforderten Angaben zum Nachweis
der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist
vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen
liegt den Vergabeunterlagen bei. 5. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und
vorzulegen. 6. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen
einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen. 7. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft
ist die Erklärung gem. Anlage 8 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und
von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. 8. Geforderte Nachweise sind auch von allen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter
zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung
des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass
er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bewerberbogen – Anlage 10). Die
Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen. 9. Der Auftraggeber wird für den
Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem.
§ 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (geführt beim
Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen
Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 111300000V0074
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
von Gesetzen gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, ohne dass er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund von Gesetzen
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
von Gesetzen gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, ohne dass er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund von Gesetzen
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 111-402505 (2026-06-10)