Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.**
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
3) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Nr. 1 und 2, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)**
8) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. Russlandembargo vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Projektgemeinschaft zusammengestellt oder wird die Projektgemeinschaft erweitert, müssen hinzugetretene Projektteilnehmer mit mittelbarem Russlandbezug nachträglich eine ebensolche Erklärung abgeben.**
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die zum Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
**) Das Modell der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist jedoch ausdrücklich erlaubt (weitere Informationen hierzu unter Kapitel 3.4.4).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen, die in der ersten Stufe oder im gesamten Vergabeverfahren noch nicht Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, haben diese ihre spätere Beteiligung an einer Projektgemeinschaft nach Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen (bauvorlageberechtigter Planer, Betreiber etc.). Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit dem Teilnahmeantrag neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.