Vereinigte Mulde, Polder Löbnitz, Überströmstrecke und Treibgutabweiser

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue / Mulde / Untere Weiße Elster

Errichtung einer Überströmstrecke sowie 20 Treibgutabweiser, Wasserbau, Beton- und Stahlbetonbau, Deichbau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-31 Auftragsbekanntmachung
2023-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzarbeiten
Referenznummer: 298/2023/60
Kurze Beschreibung:
Errichtung einer Überströmstrecke sowie 20 Treibgutabweiser, Wasserbau, Beton- und Stahlbetonbau, Deichbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hochwasserschutzarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue / Mulde / Untere Weiße Elster
Postanschrift: Gartenstraße 34
Postleitzahl: 04571
Postort: Rötha
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de 🌏
E-Mail: betrieb.emuwe@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34206-588-0 📞
Fax: +49 34206-588-666 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2762337/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-05 📅
Datum des Beginns: 2023-10-24 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 106-332290
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
nicht öffentlich

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Maßnahme ist die Errichtung der Überströmstrecke im Deichabschnitt Bad Düben – Hohenprießnitz zwischen Deich-km 2+515 bis 2+820 sowie der im Deichvorland befindlichen Treibgutabweiser. Die Überströmstrecke ist ca. 275 m lang. Im Muldevorland sind ca. 20 Treibgutabweiser zu errichten.
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Es sind folgende Hauptbauleistungen auszuführen:
• Herrichten von Baustraßen (tlw. mobil), ca. 1.000 m
• Oberboden Ab- / Auftrag inkl. Zwischenlagerung gemäß Plan 070, ca. 7.500 m²
• Erd- und Deichbauarbeiten, ca. 2.500 m³
• Geogitter mit Vlies, ca. 6.600 m²
• Betonpflasterwege, ca. 900 m²
• Treibgutabweiser (Stahlbeton), 20 Stück
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zschepplin/Glaucha, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 2 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einschließlich des abgeforderten Nachweises zur Berufshaftpflicht vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 3 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert.
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In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns,
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgegeben wird.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
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- Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g:
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 e EU Abs. 6:
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Urkalkulation (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen)
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
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Die geforderten Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre (ab 2018) sind mit einzureichen. Von allen Bietern ist mit dem Angebot der Nachweis über die für die Leistung zur Verfügung stehende Technische Ausrüstung, die Bestätigung Leistungsschutzeinweisung sowie die Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns einzureichen.
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Bei Bietergemeinschaften und Nachauftragnehmer ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch das Mitglied ausgeführt werden soll.
Es sind Referenzen mit klar ersichtlichen nachfolgenden genannten Referenzanforderungen einzureichen.
Erforderlich sind mindestens 3 bestätigte Referenzen von gleichwertigen Bauvorhaben aus folgenden Leistungsbereichen:
1) 614_04 umfassende Bauleistung für Häfen, Wasserstraßen, Dämme und andere Wasserbauten,
und bzw. oder
2) 413_01 Böschungs- und Sohlensicherung an Wasserstraßen sowie Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen
Die Referenzen sollten jeweils ca. 200 m Deichbau, Überströmstrecke oder vergleichbares erkennbar beinhalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlage

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Rötha
Zusätzliche Informationen: nicht öffentlich

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.talsperren-sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2762337/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die eingereichten Unterlagen sind als „Angebot, VG-Nr. -298/2023/60 – Vereinigte Mulde, Polder Löbnitz, Überströmstrecke und Treibgutabweiser“ zu bezeichnen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977100 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 106-332290 (2023-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 735865.81 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 178-559038
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 106-332290
ABl. S-Ausgabe: 178

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
• Herrichten von Baustraßen (tlw. mobil), ca. 1.000 m
• Oberboden Ab- / Auftrag inkl. Zwischenlagerung gemäß Plan 070, ca. 7.500 m²
• Erd- und Deichbauarbeiten, ca. 2.500 m³
• Geogitter mit Vlies, ca. 6.600 m²
• Betonpflasterwege, ca. 900 m²
• Treibgutabweiser (Stahlbeton), 20 Stück

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-16 📅
Name: Bauunternehmen Ezel Torgau GmbH
Postort: Dreiheide/ OT Süptitz
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale@ezelbau.de 📧
Land: Nordsachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 735865.81 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 178-559038 (2023-09-11)