Vergabe der Linienverkehrsleistungen „ALFA“ im Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH

Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP Subunternehmer, die die ALFA-Leistungen - Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Linienverkehrsleistungen „ALFA“ umfassen insgesamt rund 4.777.325 SOLL-Fahrplankilometer/Jahr (655.460 IST-Fahrplankilometer/Jahr) und werden aufgeteilt in vier Teillose vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 10.12.2031 (zzgl. Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mindestanforderung: Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen je Los eingesetzten Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG sein. Die Mindestanforderung ist zwingend einzuhalten. Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG in der (Anlage B.13 - Formularvorlage 13) zu garantieren und anzugeben, wie viele der von ihm je Los zur Erbringung der Verkehrsleistungen insgesamt einzusetzenden Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge (0 g CO₂/km) sind.

Deadline

Deadline 2026-09-09

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe der Linienverkehrsleistungen „ALFA“ im Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP Subunternehmer, die die ALFA-Leistungen - Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Linienverkehrsleistungen „ALFA“ umfassen insgesamt rund 4.777.325 SOLL-Fahrplankilometer/Jahr (655.460 IST-Fahrplankilometer/Jahr) und werden aufgeteilt in vier Teillose vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 10.12.2031 (zzgl. Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mindestanforderung: Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen je Los eingesetzten Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG sein. Die Mindestanforderung ist zwingend einzuhalten. Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG in der (Anlage B.13 - Formularvorlage 13) zu garantieren und anzugeben, wie viele der von ihm je Los zur Erbringung der Verkehrsleistungen insgesamt einzusetzenden Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge (0 g CO₂/km) sind.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 E41821397
Titel: Los 1 – Gebiet Schönberg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 120, 219, 220, 221, 230, 261, 104, 302 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.156.614 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 155.255
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Plön 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-11 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die VKP besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen der VKP die Leistungen nach dem Verkehrsdurchführungsvertrag entsprechend den darin aufgeführten Bedingungen über den 10.12.2031 hinaus zu erbringen, wenn die VKP jeweils bis zum 30. Mai 2031 bzw. bis zum 30. Dezember 2033 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer die Verlängerung dieses Vertrages bis zum 10.05.2034 bzw. bis zum 30.11.2036 erklärt. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht im freien Ermessen der VKP.
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 E41821397
Titel: Los 2 – Plön & Preetz
Beschreibung der Beschaffung:
Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 320, 416, 425, 328, 330, 351, 352, 353, 362 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.503.819 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 152.489
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 E41821397
Titel: Los 3 - Neumünster & Bornhöved
Beschreibung der Beschaffung:
Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 361, 366, 451, 454, B-454, W-411 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 816.503 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 198.902
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004 E41821397
Titel: Los 4 - Lütjenburg
Beschreibung der Beschaffung:
Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 217, 311, 312, 313, 314, 350, 233, 260 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.300.389 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 148.814
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-09 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-09 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (vgl. hierzu Verkehrsdurchführungsvertrag).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Dieser Auftrag umfasst Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, weshalb der Bieter mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage B.11. – Formularvorlage 11) abgeben muss, mit der er erklärt, dass er seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung dieses Auftrags mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in dem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt unter den vorgesehenen Bedingungen zahlt und während der Ausführungszeit nachvollzieht (vgl. § 4 Abs. 1 VGSH). Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft sind jeweils ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Die VKP verweist zudem auf § 19 MiLoG. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot zu erklären, dass er den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in den letzten 24 Monaten nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit mindestens 2.500 EUR bebußt wurde.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 1012 PL
Postanschrift: Diedrichstr. 5
Postleitzahl: 24143
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@vkp.de 📧
Telefon: +4943170580 📞
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41821397 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E41821397 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: t: 04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 104
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +494319884542 📞
Fax: +494319884702 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 144-525746 (2026-07-27)
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