Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des LEADER-Managements einschließlich Sensibilisierung für die LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland"
In Abstimmung mit der LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland" beabsichtigt der Landkreis Harz im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV und auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibilsierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahemen von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie EFRE LAG vom 23.05.2023) das LEADER-Management, einschl. Sensibilisierung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Das LEADER-Management soll der Unterstützung der LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland" bei der Umsetzung der in 2022 erarbeiteten gleichnamigen LES innerhalb der LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 bis 2027 dienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabe des LEADER-Managements einschl. Sensibilisierung für die LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland"
LO 101/23”
Produkte/Dienstleistungen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des LEADER-Managements einschließlich Sensibilisierung für die LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland"
In...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des LEADER-Managements einschließlich Sensibilisierung für die LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland"
In Abstimmung mit der LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland" beabsichtigt der Landkreis Harz im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV und auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibilsierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahemen von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie EFRE LAG vom 23.05.2023) das LEADER-Management, einschl. Sensibilisierung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Das LEADER-Management soll der Unterstützung der LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland" bei der Umsetzung der in 2022 erarbeiteten gleichnamigen LES innerhalb der LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 bis 2027 dienen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1046218.49 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet der LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland"
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des LEADER-Managements einschließlich Sensibilisierung für die LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland"
In...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des LEADER-Managements einschließlich Sensibilisierung für die LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland"
In Abstimmung mit der LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland" beabsichtigt der Landkreis Harz im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV und auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibilsierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahemen von LEADER und CLLD in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie EFRE LAG vom 23.05.2023) das LEADER-Management, einschl. Sensibilisierung an einen externen Dienstleister zu vergeben. Das LEADER-Management soll der Unterstützung der LAG "Nordharz-Aschersleben-Seeland" bei der Umsetzung der in 2022 erarbeiteten gleichnamigen LES innerhalb der LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 bis 2027 dienen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1046218.49 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Verlängerungsoption gemäß Leistungsbeschreibung, sofern die Voraussetzungen diesbezüglich vorliegen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
Das LEADER-Management soll aus insgesamt 2,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
Das LEADER-Management soll aus insgesamt 2,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) bestehen, davon 1,5 VZÄ als qualifiziertes LEADER-Management und 1 VZÄ als Verwaltungsassistenz/technische Mitarbeit.
Um als qualifizierte LEADER-Manager*in zur Unterstützung für die LAG arbeiten zu können, müssen die Personen über folgende Kompetenzen und Fähigekietn (gem. RiLi EFRE LAG verfügen:
- Fachhochschul-/Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Angestellten- bzw. Beschäftigtenlehrgang II) und entsprechende Tätigkeit oder
- es müssen mindestens zwei der drei weiteren Kriterien erfüllt sein:
1. Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist
2. Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt
3. Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten.
Die entsprechenden personifizierten Nachweise zu Kompetenzen und Fähigkeiten sind mit dem Angebot vorzulegen. Auch das Personal der Verwaltungsassistenz/technische Mitarbeit muss für diese Tätigkeit nachweislich geeignet sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
- Darstellung der geplanten Aufgabenumsetzung
- Darstellung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
- Darstellung der geplanten Aufgabenumsetzung
- Darstellung der Organisationsstruktur und Zusammensetzung des geplanten Projekttemas sowie Angabe zur örtlichen Verfügbarkeit des geplanten Projektteams
- Nachweis der erforderlichen Qualifikation und/oder praktischen Erfahrungen und Kenntnisse des geplanten Projektteams (Nachweise aus den letzten 5 Jahren)
- Nachweis umfassender regionaler Kenntnisse zum LAG Gebiet (Nachweise aus den letzten 10 Jahren)
- Präsentation zur Aufgabenumsetzung
- Detaillierte Darstellung und Zusammensetzung der Kosten sowie entsprechender Fianzplan
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-25
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): rein elektronisches Submissionsverfahren
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): es sind keine Personen zugelassen.
“Die Maßnahme wird ausgeschrieben unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides zum Leadermanagement.” Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: E.-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Salle)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
2. Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
"Der (Nachprüfungs) Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Quelle: OJS 2023/S 183-570352 (2023-09-17)
Ergänzende Angaben (2023-10-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 183-570352
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.13)
Ort des zu ändernden Textes:
“Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird” Alter Wert
Text: nein
Neuer Wert
Text: Maßnahme wird aus EFRE Mitteln der EU finanziert.
Quelle: OJS 2023/S 199-625510 (2023-10-11)