Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage und Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km p.a. auf zwei Bürgerbusse. Die Betriebsaufnahme ha am 01.02.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des 31.01.2037. Die zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die folgenden Linien – hier mit der Zuordnung zu den Bedienungsebenen auf Basis des NVP – als Gesamtleistung: - Linie 414 Hagermarsch – Hage – Lütetsburg- Norden (BE 3) - Linie 441 Südarle – Großheide – Halbemond – Hage – Norden (BE 3) - Linie 444 Norden – Hage – Großheide - Aurich (BE 3) - Linie 445 Norden – Hage – Großheide – Aurich (BE 2, TaktBus) - Linie 446 Norden – Hage – Großheide – Westerholt – Dornum – Dornumersiel (BE 2, TaktBus) - Linie 447 Großheide – Berumerfehn – Südarle – Großheide (BE 3) - Linie 448 Lütetsburg – Hage – Hagermarsch – Hilgenriedersiel – Junkersrott (Bürgerbus Hage) - Linie 449 Lütetsburg – Hage – Halbemond – Berumbur – Blandorf – Hage – Lütetsburg (Bürgerbus Hage) In Bezug auf zu zuletzt genannten Bürgerbus ist der Auftragnehmer Genehmigungsinhaber. Die Leistungen werden vom Bürgerbusverein Hage erbracht. Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide 2027+
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage und Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km p.a. auf zwei Bürgerbusse.
Die Betriebsaufnahme ha am 01.02.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des 31.01.2037.
Die zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die folgenden Linien – hier mit der Zuordnung zu den Bedienungsebenen auf Basis des NVP – als Gesamtleistung:
- Linie 414 Hagermarsch – Hage – Lütetsburg- Norden (BE 3)
- Linie 441 Südarle – Großheide – Halbemond – Hage – Norden (BE 3)
- Linie 444 Norden – Hage – Großheide - Aurich (BE 3)
- Linie 445 Norden – Hage – Großheide – Aurich (BE 2, TaktBus)
- Linie 446 Norden – Hage – Großheide – Westerholt – Dornum – Dornumersiel (BE 2, TaktBus)
- Linie 447 Großheide – Berumerfehn – Südarle – Großheide (BE 3)
- Linie 448 Lütetsburg – Hage – Hagermarsch – Hilgenriedersiel – Junkersrott (Bürgerbus Hage)
- Linie 449 Lütetsburg – Hage – Halbemond – Berumbur – Blandorf – Hage – Lütetsburg (Bürgerbus Hage)
In Bezug auf zu zuletzt genannten Bürgerbus ist der Auftragnehmer Genehmigungsinhaber. Die Leistungen werden vom Bürgerbusverein Hage erbracht. Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage & Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km p.a. auf zwei Bürgerbusse.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#,”
Ort der Leistung: Aurich🏙️
Dauer: 10 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vergabeunterlagen enthalten Regelungen zu Leistungsänderungen.” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-04 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-04 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation hinsichtlich der Erbringung entsprechender als Referenz(en) anzugebener Nahverkehrsleistungen verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die entweder über eine gesetzliche bzw. organschaftliche Vertretungsmacht für das Verkehrsunternehmen, oder über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Betriebsleiter nach BOKraft und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung und Disposition, sowie die Abrechnung der Verkehrsleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (insbesondere Busfahrer) verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich.
Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Hierzu gehört auch die Angabe derjenigen Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und die über die vorgenannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation verfügen (einschließlich Angaben zur jeweiligen Qualifikation und individuellen Erfahrung dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen sowie zum Umfang und zum Tätigkeitsbereich, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position in der referenzierten Leistung mitgewirkt hat).
Als Mindestvoraussetzung ist mindestens eine Referenz über das Betreiben von Linienverkehren nach § 42 PBefG oder Vergleichbarem als Genehmigungsinhaber, Betriebsführer oder Subunternehmer mit einem Umfang der referenzierten Leistung von mindestens 60.000 km / Jahr zu benennen.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der gemäß nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht).
Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
“Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen...”
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die jeweilige Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das im Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) vom 14.09.2001 i.d.F. des 10. Änderungsvertrages vom 03.06.2025 in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen Entgelttabelle vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Soweit der Auftragnehmer bei der Auftragserfüllung Subunternehmer oder Verleihunternehmen einsetzt, ist er verpflichtet, den eingesetzten Subunternehmern oder Verleihunternehmen entsprechende Erklärungen abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: tel:04131150
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131150📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 083-292356 (2026-04-27)