Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg

Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung.

Deadline

Deadline 2026-07-30

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Referenznummer: 142 E -ZBS- R 10/2026
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5959922.6 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 142 E -ZBS- R 10/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abholstellen sind die in der Anlage 2a genannten Justizdienststellen in Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich gliedert sich die Justizlandschaft in: • das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg • das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • das Oberlandesgericht Naumburg • vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen • das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg • zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg • das Landessozialgericht in Halle (Saale) • drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg • das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) • vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg • vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal • drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt • die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz • die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale) • den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz • den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
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Stadt: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2030-11-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2028. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 31.07.2028 für das Optionsjahr 2028/2029 und b) bis zum 31.07.2029 für das Optionsjahr 2029/2030 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Unbeschadet der Regelungen des Absatzes 4 endet diese Rahmenvereinbarung automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge (vgl. § 5 Abs. 1), spätestens jedoch zum 30.11.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die jeweilige Erklärung hat zumindest in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung kommt es auf den Zugang an. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses eines Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.07.2030 interimsweise verlängert werden. Die Verlängerung nach diesem Absatz kann längstens für die Dauer eines weiteren Jahres erfolgen und endet spätestens zum 30.11.2031. Der in Absatz 2 genannte späteste Beendigungszeitpunkt 30.11.2030 bleibt hiervon unberührt, sofern kein Fall nach Satz 1 vorliegt. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zu, welches spätestens am 01. des Monats für den Schluss des Kalendermonats ausgeübt werden kann. Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Leistungsbeginn. Während der Probezeit werden die auszuführenden Zustellleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Die Erklärung hat zumindest in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung kommt es auf den Zugang an.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Subunternehmer Hauptzustellgebiet (Logistikkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sendungsverfolgung (Logistikkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzzustellung durch Niederlegung (Logistikkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überwachung der Qualität durch den AN (Qualitätssicherungskonzept)
Laufzeitmessungen (Qualitätssicherungskonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals (Qualitätssicherungskonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reklamationsbearbeitung (Qualitätssicherungskonzept)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-30 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen gem. § 56 VgV.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 PostG oder gleichwertig i.S.d. § 112 PostG und Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Überprüfungsverfahrens gem. § 7 PostG
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in einer dem Auftrag angemessenen Höhe.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben ist der Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gesamt und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (hier: Ausführung von Postzustellungsaufträgen).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Auftrag mit besonders hohem Sendungsvolumen. Vor diesem Hintergrund ist es zulässig, mehrere kleinere, inhaltlich vergleichbare Referenzen zusammenzufassen, sofern sie in Summe den Anforderungen an das Gesamtvolumen und die Komplexität der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Die Zusammenfassung ist entsprechend transparent darzustellen. Durch die Bekanntgabe der Ansprechperson beim Auftraggeber stimmt der Auftragnehmer zu, dass der Auftraggeber mit der Ansprechperson Kontakt aufnimmt und die Ansprechperson über die Auftragsabwicklung Auskunft erteilt.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) oder Gewerbean-/bzw. -ummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über spätestens bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehenden notwendigen Maschinen, Materialien und Materialen, die zur sachgerechten Leistungsausführung erforderlich sind.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Beschäftigung auszeichend qualifizierten Personals, sowie die Angabe der Beschäftigenzahl der letzten drei Jahre (jährlich im Durchschnitt) bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Ausführung von Postzustellungsaufträgen).
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123 und 124 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Nationale Registrierungsnummer: 15-1304-49
Postanschrift: Halberstädter Straße 8
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=871810 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=871810 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 22.07.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Die Bieter haben ferner die Erklärung zur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Anlage 6) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen. (6) Die geforderten Konzepte sind mit der Anlage 7 (Konzept_Formblatt) einzureichen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: 03455141536 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 124-450163 (2026-06-29)