Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Notebooks, Zubehör sowie erweitertem Hersteller-Support

BwFuhrparkService GmbH

Die BwFPS beabsichtigt im Rahmen eines Vergabeverfahrens für die Beschaffung von Notebooks sowie Zubehör und erweitertem Hersteller-Support eine Rahmenvereinbarung zu schließen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Referenznummer: 23/Notebooks/01
Kurze Beschreibung:
“Die BwFPS beabsichtigt im Rahmen eines Vergabeverfahrens für die Beschaffung von Notebooks sowie Zubehör und erweitertem Hersteller-Support eine...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Ort der Leistung
NUTS region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere
Name des öffentlichen Auftraggebers: BwFuhrparkService GmbH
Postanschrift: Postfach 3195
Postleitzahl: 53831
Postort: Troisdorf
Kontakt
Internetadresse: https://www.bwfuhrpark.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bwfps.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHU629Y/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHU629Y 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 178-556597
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen

“Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dar.”
Quelle: OJS 2023/S 178-556597 (2023-09-12)